TDAC-Pflicht 2026 für Touristen, Geschäftsreisende und Rentner — Unterschiede im Überblick

TDAC-Pflicht 2026 für Touristen, Geschäftsreisende und Rentner — Unterschiede im Überblick

Die TDAC-Pflicht gilt 2026 für alle ausländischen Reisenden nach Thailand, unabhängig vom Reisezweck. Unterschiede bestehen ausschließlich in den Formularangaben wie Reisezweck und Unterkunftsadresse. Entscheidend sind der gewählte Reisezweck im Formular (Tourism / Business / Retired) und die jeweils gültige Visumkategorie.

Seit dem 1. Mai 2025 ersetzt die kostenlose TDAC (Thailand Digital Arrival Card) das Papierformular TM.6. Die Registrierung über das Portal der thailändischen Einwanderungsbehörde (tdac.immigration.go.th) ist für alle Reisezwecke kostenlos und muss spätestens drei Tage vor der Ankunft erfolgen. Stand: 17. August 2026.

Was ist die TDAC und wen betrifft die Pflicht 2026?

Die TDAC (Thailand Digital Arrival Card) ist ein kostenloses digitales Einreiseformular, das alle Inhaber ausländischer Pässe spätestens drei Tage vor Ankunft über das Portal der thailändischen Einwanderungsbehörde (tdac.immigration.go.th) ausfüllen müssen. Die TDAC-Pflicht gilt seit dem 1. Mai 2025 und ersetzt das bisherige Papierformular TM.6. Die Registrierung ist nur für eine Einreise gültig; bei jeder Wiedereinreise ist ein Neuantrag erforderlich.

Nach dem Ausfüllen erhalten Reisende sofort eine Bestätigung per E-Mail sowie ein PDF mit QR-Code. Ausgenommen von der Pflicht sind Transitreisende ohne Passkontrolle, Inhaber eines Grenzpasses (Border Pass) und thailändische Staatsbürger. Achtung: Es gibt kostenpflichtige Betrugsseiten, die TDAC-Registrierung ist ausschließlich über tdac.immigration.go.th kostenlos.

Die TDAC-Pflicht gilt 2026 für alle Reisende gleichermaßen. Touristen, Geschäftsreisende und Rentner müssen das Formular über tdac.immigration.go.th ausfüllen. Unterschiede bestehen nur in den Formularangaben (Reisezweck, Adresse) und dem visumrechtlichen Kontext, nicht in der Pflicht selbst.

Bei der Eingabe der persönlichen Daten sind Umlaute exakt wie im maschinenlesbaren Pass anzugeben (z. B. ae, oe, ue); als Land ist GER für Germany einzutragen. Die THIM App, die das Ausfüllen profilbasiert erleichtern soll, befindet sich Stand 2026 noch in der Betaphase.

Unterscheidet sich die TDAC je nach Reisezweck?

Die TDAC-Pflicht ist für Touristen, Geschäftsreisende und Rentner identisch. Unterschiede bestehen nur in Formularangaben und visumrechtlichem Kontext. Keine Reisegruppe wird von der Pflicht befreit; die Registrierung über tdac.immigration.go.th ist für alle verpflichtend.

Kriterium Tourismus Geschäft Ruhestand
TDAC-Pflicht Ja Ja Ja
Formular-Reisezweck „Tourism“ „Business“ „Retired“ oder „Other“
Unterkunftsadresse Hoteladresse erste Nacht Erste Unterkunft (nicht Firmensitz) Ersteinreise: Hotel / Wiedereinreise: Meldeadresse
Typisches Visum Visumfrei (60 Tage) Visumfrei (15 Arbeitstage) oder Non-B Non-O (90 Tage) → Non-O-A (1 Jahr)
Zusätzliche Nachweise Rückflugticket, 20.000 THB bar ggf. Non-B-Bestätigung Vermögensnachweis 800.000 THB, Krankenversicherung
Besonderheiten Einfachster Pfad Keine Firmenadresse nötig O-A: Versicherungspflicht, Altersgrenze 50+

TDAC für Touristen, Geschäftsreisende und Rentner im Detail

TDAC für Touristen

Die TDAC-Pflicht für Touristen erlaubt eine visumfreie Einreise bis 60 Tage, verlängerbar um 30 Tage für ca. 1.900 THB über das Immigrationsbüro Bangkok (Chaengwattana Soi 7, Laksi, 10210, Tel. +66-0-2141-9889). Bei der Ankunft sind finanzielle Mittel von mindestens 20.000 THB (ca. 600 Euro, Einzelperson) oder 40.000 THB (ca. 1.200 Euro, Familie) bar nachzuweisen. Die Tourist Tax (300 THB per Flugzeug) ist Stand August 2026 nicht aktiv. Formular: Zweck „Tourism“, erste Hoteladresse angeben (Adresse von Google Maps kopieren, Provinz und Bezirk ergänzen).

TDAC für Geschäftsreisende

Für Geschäftsreisende erfordert die TDAC-Pflicht bei visumfreiem Aufenthalt eine vorherige Anfrage beim Thai Immigration Bureau oder Arbeitsamt (Bearbeitung: 1 Arbeitstag). Die Arbeit muss innerhalb von 15 Arbeitstagen abgeschlossen sein. Längere Aufenthalte erfordern ein Non-Immigrant B Visum, beantragbar über das E-Visa-Portal (www.thaievisa.go.th). Messebesuche unterliegen der gleichen TDAC-Pflicht. Formular: Zweck „Business“, erste Unterkunft angeben, eine Firmenadresse ist nicht erforderlich. Eine Non-B-Bestätigung ist empfehlenswert, jedoch nicht im TDAC-Formular selbst, sondern bei der Immigration vorzuzeigen.

TDAC für Rentner

Die TDAC-Pflicht für Rentner mit Langzeitaufenthalt verlangt ein Non-O-A Visum ab 50 Jahren. Antragsteller müssen 800.000 THB (ca. 20.000 Euro) auf dem Konto oder 65.000 THB (ca. 1.700 Euro) monatliches Einkommen nachweisen sowie eine Krankenversicherung mit 100.000 USD Deckungssumme (Corona eingeschlossen, thailändisches Musterformular unter longstay.tgia.org). Der Antragsort für Non-O-A ist zwingend in Deutschland über das E-Visa-Portal (www.thaievisa.go.th). Für Rentner über 70 Jahre gelten höhere Versicherungsprämien. Das Non-O (Retirement) Visum erlaubt initial 90 Tage Aufenthalt mit Umwandlung auf 1 Jahr in Thailand; die Versicherungspflicht ist hier moderater. Formular: Zweck „retired“ bzw. „other“ + „family“ bei Wohnsitz in Thailand. Bei bestehendem Wohnsitz ist die Hoteladresse der ersten Nacht anzugeben. Alternativ zum O-A-Visum bietet die Destination Thailand Visa (DTV) für digitale Nomaden 5 Jahre Gültigkeit bei 180 Tagen pro Einreise (Vermögensnachweis 500.000 THB).

Was passiert ohne TDAC? Konsequenzen und Fristen

Ohne TDAC droht die Einreiseverweigerung am Gate oder an der Passkontrolle. Die TDAC-Pflicht wird sowohl von Fluggesellschaften beim Boarding als auch von der thailändischen Immigration bei der Einreise überprüft. Fehlt die TDAC-Bestätigung, kann die Einreise verweigert werden.

An thailändischen Flughäfen stehen TDAC-Hilfezentren (Kioske) zur Nachreichung bereit. Dafür werden Pass, Visum, Flugnummer, Ausreisedatum und Unterkunftsadresse benötigt. Eine Nachreichung am Flughafen ist möglich, kostet aber Wartezeit.

Wer dennoch einreist und im Overstay-Fall erwischt wird, riskiert eine Geldstrafe von 500 THB pro Tag bei einem Maximum von 20.000 THB sowie mögliche Einreisesperren. Empfehlung: Füllen Sie die TDAC spätestens 24 Stunden vor Abflug aus, drucken Sie das PDF aus und halten Sie den QR-Code zusätzlich digital bereit. Nach Einreichung lässt sich die TDAC noch ändern, mit Ausnahme des Geburtsdatums.

FAQ zur TDAC-Pflicht 2026

Braucht mein Kind eine TDAC?

Ja, ab dem ersten Lebensjahr mit eigenem Reisepass. Über die Funktion „Add Other Traveler“ im TDAC-Formular können Sie Ihr Kind problemlos hinzufügen. Ein separates Passfoto ist für die Registrierung nicht erforderlich.

Muss ich bei jeder Wiedereinreise eine neue TDAC ausfüllen?

Ja, bei jeder Einreise nach Thailand ist ein neuer TDAC-Antrag erforderlich. Der Neuantrag ist sofort nach der Ausreise wieder möglich. Die THIM-App (Betaphase) speichert Profile für zukünftige Einreisen.

Kann ich die TDAC offline vorzeigen?

Ja. Drucken Sie das PDF mit dem QR-Code aus oder speichern Sie es auf Ihrem Smartphone. Beide Varianten werden an der Passkontrolle akzeptiert.

Ist die Touristensteuer in der TDAC enthalten?

Nein. TDAC = kostenlos. Tourist Tax (300 THB per Flugzeug) = separate Gebühr, Stand August 2026 noch nicht aktiv.

Gibt es eine deutsche Sprachversion des TDAC-Formulars?

Nein, das Formular ist aktuell nur auf Englisch und Thai verfügbar. Deutsche Anleitungen finden Sie in Portalratgebern. Achten Sie bei der Eingabe darauf, Umlaute wie im Pass maschinenlesbar einzugeben, also ae, oe und ue statt ä, ö und ü.

Kann ich die TDAC nach Einreichung noch ändern?

Ja, am selben Tag der Einreichung. Ausnahme: Geburtsdatum.

Brauchen Geschäftsreisende beim TDAC eine Firmenadresse?

Nein. Geben Sie im TDAC-Formular die Adresse Ihrer ersten Unterkunft in Thailand an, nicht den Firmensitz. Wählen Sie als Reisezweck „Business“ aus.

Wo bekomme ich Hilfe bei TDAC-Problemen?

TDAC-Hilfezentren (Kioske) an thailändischen Flughäfen bieten Unterstützung. Alternativ erreichen Sie die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin (Lepsiusstrasse 64/66, 12163 Berlin) telefonisch von 14:00 bis 17:00 Uhr. Weitere Konsulate befinden sich in Frankfurt und München.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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