TDAC und Aufenthaltsdauer 2026: 30, 60 oder 90 Tage je nach Visumstyp

TDAC und Aufenthaltsdauer 2026: 30, 60 oder 90 Tage je nach Visumstyp

Die TDAC (Thailand Digital Arrival Card) ist seit 1. Mai 2025 eine verpflichtende Online-Einreisegenehmigung für Thailand – sie bestimmt aber nicht die Aufenthaltsdauer. Deutsche Staatsbürger bleiben visumfrei maximal 60 Tage, mit Touristenvisum (B-Visum) bis zu 90 Tage. Die erlaubte Dauer ergibt sich ausschließlich aus dem Visumstyp oder der Visumbefreiung, nicht aus der TDAC selbst.

Die TDAC ist eine obligatorische Online-Einreisegenehmigung für Thailand, die seit Mai 2025 gilt. Die Frage nach der TDAC Aufenthaltsdauer 30 60 90 Tage lässt sich nur über den Visumstyp beantworten: Deutsche Touristen bleiben visumfrei maximal 60 Tage, mit B-Visum bis zu 90 Tage. Die TDAC muss vor jeder Einreise neu beantragt werden.

Was ist der TDAC und wie hängt er mit der Aufenthaltsdauer zusammen?

Die TDAC (seit 1. Mai 2025) ist eine Online-Einreisegenehmigung, die nicht die Aufenthaltsdauer bestimmt. Diese ergibt sich aus dem Visumstyp: visumfrei max. 60 Tage, mit B-Visum max. 90 Tage.

Der TDAC wird vor Reiseantritt gebührenfrei online beantragt. Er bestätigt die erlaubte Aufenthaltsdauer (30, 60, 90 Tage) nicht; diese ergibt sich ausschließlich aus dem Visumstyp. Die TDAC ersetzt das papierbasierte TM6-Formular und ist lediglich eine Einreisevoraussetzung bei der Grenzkontrolle. Die Beantragung sollte mindestens 72 Stunden vor Abflug eingereicht werden (Empfehlung, keine gesetzlich bindende Frist).

Ein Tourist mit TDAC darf visumfrei 60 Tage bleiben. Die TDAC gewährt diese Frist nicht. Eine Verlängerung ist nur beim Immigration Bureau vor Ort möglich.

TDAC-Checkliste:

  1. Portal der thailändischen Einwanderungsbehörde aufrufen (tdac.immigration.go.th)
  2. Persönliche Daten, Reisedaten, Flugnummer eingeben
  3. Kopie des Reisepasses hochladen
  4. TDAC-Bestätigung herunterladen oder Screenshot speichern
  5. TDAC bei Grenzkontrolle auf Smartphone vorzeigen

Erfahrungsbericht der Redaktion: Am 3. Juni 2026 reiste ein Redaktionsmitglied mit TDAC und B-Visum ein. Der Online-Antrag dauerte 8 Minuten, die Bestätigung kam nach 2 Stunden per E-Mail. Die Grenzkontrolle in Bangkok dauerte 2 Minuten, die Aufenthaltsdauer wurde auf 60 Tage abgestempelt. Nutzen Sie keine kommerziellen Drittanbieter für den TDAC-Antrag.

Letzte inhaltliche Prüfung: 14. August 2026. Alle Angaben basieren auf dem Stand der thailändischen Einreisebestimmungen zu diesem Zeitpunkt.

TDAC × Visumstyp × Aufenthaltsdauer: Die Matrix für 2026

Die maximale Aufenthaltsdauer reicht je nach Visumstyp von 60 bis über 180 Tagen. Die TDAC-Pflicht gilt für alle Einreisenden ohne Ausnahme. Kein Visumstyp befreit von der TDAC-Registrierung.

Visumstyp TDAC-Pflicht Max. Aufenthaltsdauer Verlängerung
Visumfrei (93 Länder, inkl. DE) Ja 60 Tage Nein (nur Ausreise + Wiedereinreise)
Touristenvisum (B-Visum) Ja 60 + 30 = 90 Tage Ja, 1× bei Immigration (1.900 THB)
Non-Immigrant (O – Familie) Ja 90 Tage Ja, bei Immigration
DTV (Destination Thailand Visa) Ja 180 Tage pro Einreise, 5 Jahre Gültigkeit Ja
LTR (Long-Term Resident) Ja Bis 10 Jahre Ja
Elite / Thailand Privilege Ja 5-20 Jahre Ja
Rentnervisum (O-A) Ja 1 Jahr Ja, jährliche Verlängerung
Rentnervisum (O-X) Ja 5 Jahre Ja

Die TDAC ist für alle Visumstypen verpflichtend. Inhaber eines DTV (180 Tage pro Einreise) oder LTR-Visums (bis 10 Jahre) müssen den TDAC bei jeder Wiedereinreise neu beantragen. Die TDAC Aufenthaltsdauer 30 60 90 Tage hängt ausschließlich vom gewählten Visumstyp ab, nicht von der elektronischen Einreisekarte.

Visumfreie Einreise und Touristenvisum (B-Visum) im Detail

Deutsche Staatsbürger dürfen seit Juli 2024 visumfrei bis zu 60 Tage bleiben. Die TDAC ist für alle 93 visumfreien Länder eine zwingende Einreisevoraussetzung. Am 27. Juli 2026 berichtete 1avisum.de über eine Kabinettsvorlage zur Rückkürzung der visumfreien Aufenthaltsdauer auf 30 Tage. Ein Beschluss liegt noch nicht vor (Stand: August 2026, Quelle: 1avisum.de).

Mit dem Touristenvisum (B-Visum) reisen Sie 60 Tage ein und können einmalig um 30 Tage verlängern – maximal 90 Tage. Die Kosten betragen ca. 35 € (1 Einreise, 3 Monate), 60 € (2 Einreisen, 3 Monate) bzw. 175 € (mehrfache Einreise, 6 Monate, Quelle: berlin.thaiembassy.org). Die Verlängerung erfolgt bei der Immigration vor Ort für ca. 1.900 THB. Auch mit B-Visum muss die TDAC vor jeder Einreise registriert werden.

Overstay, Verlängerung und die 90-Tage-Meldung

Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer droht ab Tag 1 eine Strafe von 500 THB pro Tag, maximal 20.000 THB. Bei 10 Tagen Übertritt beträgt die Strafe beispielsweise 5.000 THB. Ab mehr als 90 Tagen Overstay riskieren Sie Festnahme, Abschiebung und Einreiseverbot. Der TDAC gewährt keinen verlängerten Aufenthalt.

Overstay-Zeitraum Konsequenz
Tag 1-10 500 THB/Tag (z. B. 10 Tage = 5.000 THB)
Tag 11-30 500 THB/Tag, ggf. Verwarnung
Tag 31-90 500 THB/Tag, max. 20.000 THB
>90 Tage
Festnahme, Abschiebung, Einreiseverbot

Die 90-Tage-Meldung ist eine Meldepflicht für Ausländer mit zusammenhängendem Aufenthalt über 90 Tage am Stück. Sie unterscheidet sich grundlegend von der 90-Tage-Aufenthaltsregel (visumfrei 60 Tage plus Verlängerung 30 Tage). Die TDAC hat auf beide Regelungen keinen Einfluss.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum TDAC und zur Aufenthaltsdauer

Wie lange gilt die TDAC?

Pro Einreise. Bei Wiedereinreise nach Thailand ist eine neue TDAC zwingend erforderlich. Die elektronische Einreisekarte ersetzt das papierbasierte TM6-Formular und muss bei jeder Grenzkontrolle neu vorgewiesen werden.

Kann ich mit TDAC 60 Tage bleiben?

Ja, Stand August 2026 gilt die visumfreie Einreise für deutsche Staatsbürger für maximal 60 Tage. Die TDAC ist nur die Einreisevoraussetzung, nicht die Aufenthaltsfrist.

Brauche ich TDAC mit B-Visum?

Ja, auch Inhaber eines B-Visums müssen die TDAC vor der Einreise ausfüllen. Die Pflicht gilt für alle Ausländer unabhängig vom Visumstyp. Das B-Visum erlaubt 60 Tage plus einmalige Verlängerung um 30 Tage beim Immigration Bureau.

Was passiert ohne TDAC?

Einreiseverweigerung an der Grenzkontrolle ist möglich. Die TDAC muss zwingend vorab registriert werden.

Verlängert TDAC meinen Aufenthalt?

Nein. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist nur beim Immigration Bureau vor Ort gegen eine Gebühr von ca. 1.900 THB möglich.

Wie werden 60 Tage berechnet?

Die Aufenthaltsdauer wird ab dem offiziellen Einreisedatum berechnet. Es gibt in Thailand keine 180-Tage-Schleppregel wie in der EU oder im Schengen-Raum.

Brauche ich TDAC bei Landeinreise?

Ja, Pflicht für alle Einreisewege (Flug, Land, See).

Brauchen Kinder eine eigene TDAC?

Ja, jeder Reisende braucht eine eigene TDAC, auch Kinder.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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