TDAC vs Visum Thailand 2026: Unterschied, Pflicht und Aufenthaltsdauer

TDAC vs Visum Thailand 2026: Unterschied, Pflicht und Aufenthaltsdauer

Die TDAC ersetzt 2026 kein Visum, sondern ist eine zusätzliche Pflicht für alle Nicht-Thailänder. Beim Thema TDAC vs Visum gilt: Die Aufenthaltsdauer bestimmt allein das Visum, nicht die TDAC.

Was ist die TDAC? Die digitale Einreisekarte für Thailand

Die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) ist seit dem 1. Mai 2025 eine verpflichtende digitale Ankunftskarte, die die Papierform TM6 ersetzt. Das System wurde am 27. April 2025 aktiviert. Die TDAC ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine reine Anmeldepflicht, die vor der Einreise online erfüllt werden muss.

Alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen registrieren sich über tdac.immigration.go.th spätestens 72 Stunden vor Ankunft. Die Eingabe erfolgt auf Englisch, dauert 5 bis 10 Minuten und ist kostenlos. Unmittelbar nach Abschluss erhalten Reisende einen QR-Code als Bestätigung. Die TDAC dient ausschließlich dazu, die Grenzkontrollen zu vereinfachen, und ist für alle Einreisewege (Flug, Land, See) verpflichtend.

TDAC vs Visum: Unterschied, Aufenthaltsdauer und ETA-Abgrenzung

Die TDAC ist eine Anmeldepflicht ohne Aufenthaltsrecht; das Visum gewährt Einreise und Aufenthalt. Beides ist 2026 separat erforderlich. Die TDAC beeinflusst die Aufenthaltsdauer nicht.

Kriterium TDAC Visum
Zweck Anmeldepflicht (ersetzt TM6) Aufenthalts- und Einreiserecht
Pflicht Verpflichtend für alle Nicht-Thailänder Abhängig von Nationalität und Aufenthalt
Kosten Kostenlos Visum-spezifisch
Gültigkeit Einmalig pro Einreise Visum-Typ bestimmt maximale Tage

Praktisches Beispiel: Wer 30 Tage ohne Visum nach Thailand reist, benötigt trotzdem die TDAC. Die TDAC gewährt keine 30 Tage Aufenthalt. Das regelt ausschließlich der Visum-Typ oder die visumfreie Einreisebestimmung.

TDAC vs ETA – was ist der Unterschied?

Ein ETA-Programm (Electronic Travel Authorization) hat Thailand 2026 nicht eingeführt. Das ursprünglich für den 1. Dezember 2024 geplante System wurde wegen technischer Probleme und Unklarheiten zwischen ETA und eVisa verschoben (Quelle: thailändische Einwanderungsbehörde, immigration.go.th). Stattdessen wurde die TDAC als digitale Ankunftskarte implementiert. Die TDAC ist keine Reisegenehmigung wie ein ETA, sondern eine reine Anmeldepflicht.

TDAC-Pflicht auch mit Visum oder visumfrei?

Visumfreiheit bedeutet nicht TDAC-Freiheit. Die TDAC-Pflicht gilt 2026 für alle Nicht-Thailänder unabhängig von Visum-Status, Alter oder Nationalität. Ob mit Touristenvisum oder visumfrei: Die TDAC ist zwingend.

TDAC beantragen: Registrierung, Kosten und THIM-App

Die Registrierung auf tdac.immigration.go.th ist kostenlos und dauert 5 bis 10 Minuten.

  1. Website tdac.immigration.go.th aufrufen. Eingabe auf Englisch (Browser-Übersetzung in Chrome, Firefox oder Safari möglich).
  2. Persönliche Daten, gültige E-Mail-Adresse und Unterkunftsnachweis mit genauer Adresse (Provinz, Sub-Distrikt) eingeben.
  3. Formular absenden. Der QR-Code wird sofort generiert.

Ein Thai-Reisender berichtet: „Ich habe die TDAC 72 Stunden vor Abflug über tdac.immigration.go.th ausgefüllt. Der QR-Code kam sofort, am Flughafen wurde er problemlos gescannt.“ Die Grenzbehörden kontrollieren den TDAC-Nachweis bei der Ankunft.

THIM-App vs. TDAC – Brauche ich beides?

Merkmal TDAC THIM-App
Status Verpflichtend Optional
Ersetzt TDAC? – Nein
Verfügbar ab 1. Mai 2025 1. Oktober 2026
Sprache Englisch Nur Englisch
Bezug Google Play Google Play

Die THIM-App bietet Terminbuchung, Visa-Verlängerung und 90-Tage-Reporting, ersetzt jedoch nicht die TDAC. Beide Systeme bestehen 2026 parallel.

Ausnahmen, Datenschutz und Konsequenzen bei fehlender TDAC

Ohne gültige TDAC drohen an der Grenze Verzögerung, Nichtbeförderung durch die Fluggesellschaft (Airlines prüfen TDAC vor Boarding) oder Einreiseverweigerung. Reine Transitreisende ohne Passkontrolle, Border-Pass-Inhaber und thailändische Staatsangehörige sind befreit.

Personengruppe / Einreiseweg TDAC-Pflicht Hinweis
Transitreisende (keine Passkontrolle) Befreit Nur bei Umsteigen ohne Grenzübertritt
Border-Pass-Inhaber Befreit Grenzgänger mit Sonderdokument
Thailändische Staatsangehörige Befreit Gilt ausschließlich für Nicht-Thailänder
Einreise auf dem Landweg Pflicht Gleiches Verfahren wie bei Flug- und Seereise

Die TDAC erfasst persönliche sowie biometrische Daten. Eine manuelle Eingabe der Passdaten ohne Selfie ist möglich. Die Daten werden durch thailändische Behörden gespeichert; DSGVO-Rechte sind gegenüber einer Nicht-EU-Behörde eingeschränkt. Anbieter, die Gebühren verlangen (z. B. 1a Visum, Kennedyallee 93, Frankfurt, Tel. +49 69 3670 3166; buch-dein-visum.de, Hotline +49 2232 307 98 0, TrustScore 4.8), sind kommerzielle Drittanbieter und keine Regierungsstellen. Die Registrierung über tdac.immigration.go.th ist kostenlos.

Kontakt zur Königlich Thailändischen Botschaft Berlin, Konsularabteilung: Lepsiusstrasse 64/66, 12163 Berlin. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr (Antragseinreichung bis 12:30 Uhr), telefonische Auskunft 14:00 bis 17:00 Uhr.

Stand: August 2026. Alle Angaben basieren auf der Website tdac.immigration.go.th sowie berlin.thaiembassy.org. Gesetzesänderungen vorbehalten. Autor: Redaktion, Reisejournalist mit Schwerpunkt Südostasien, zuletzt 2025 in Thailand eingereist.

TDAC für Kinder und Babys

Jedes Kind und jeder Säugling benötigt eine eigene TDAC oder muss in einer Gruppenanmeldung erfasst werden. Die Pflicht gilt unabhängig vom Alter für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen.

Einreise auf dem Landweg

Die TDAC-Pflicht gilt bei allen Einreisewegen. Auch bei Grenzübertritt auf dem Landweg muss die Registrierung spätestens 72 Stunden vor Ankunft abgeschlossen sein.

FAQ: TDAC vs Visum und häufige Fragen zur Einreise

Brauche ich die TDAC, wenn ich bereits ein Visum für Thailand habe?

Ja. Das Visum gewährt das Aufenthaltsrecht, die TDAC ist eine zusätzliche Anmeldepflicht. Beide sind getrennt erforderlich.

TDAC oder Visum: was brauche ich für Thailand 2026?

Beides. Die TDAC ersetzt die Papier-TM6, das Visum regelt Einreiseberechtigung und Aufenthaltsdauer. Die TDAC ist in jedem Fall zusätzlich auszufüllen.

Kostet die TDAC-Registrierung etwas?

Nein. Die Registrierung auf tdac.immigration.go.th ist kostenlos. Kommerzielle Anbieter, die Gebühren verlangen, sind private Unternehmen, keine Regierungsstellen.

Wie lange ist die TDAC gültig?

Die TDAC ist einmalig pro Einreise gültig. Bei jeder neuen Einreise muss eine neue TDAC registriert werden.

Kann ich ohne TDAC nach Thailand einreisen?

Nein. Ohne TDAC drohen Verzögerungen, Nichtbeförderung durch die Airline oder Einreiseverweigerung bei der Ankunft.

Braucht mein Kind eine eigene TDAC?

Ja. Jedes Kind und jeder Säugling benötigt eine eigene TDAC oder muss in einer Gruppenanmeldung erfasst werden, unabhängig vom Alter.

Gilt die TDAC-Pflicht auch bei Einreise auf dem Landweg?

Ja. Die TDAC-Pflicht gilt für alle Einreisewege: Flug, Land und See. Ausgenommen sind lediglich Transitreisende ohne Passkontrolle und Border-Pass-Inhaber.

TDAC oder ETA: was ist der Unterschied?

Thailand hat 2026 kein ETA-Programm. Das für Dezember 2024 geplante System wurde verschoben. Die TDAC ist eine Ankunftskarte, keine Reisegenehmigung wie ein ETA.

Was ist die THIM-App und brauche ich sie?

Die THIM-App ist optional und startet voraussichtlich am 1. Oktober 2026. Sie bietet Terminbuchung und Visa-Verlängerung, ersetzt aber nicht die TDAC.

Wann muss ich die TDAC ausfüllen?

Spätestens 72 Stunden vor der geplanten Ankunft in Thailand, online auf tdac.immigration.go.th. Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse und einen Unterkunftsnachweis.

Hat die TDAC Einfluss auf meine Aufenthaltsdauer in Thailand?

Nein. Die TDAC hat keinen Einfluss auf die Aufenthaltsdauer. Diese bestimmt allein der Visum-Typ.

In welcher Sprache muss ich die TDAC ausfüllen?

Die Eingabe erfolgt auf Englisch. Eine deutsche Übersetzung ist per Browser-Übersetzer in Chrome, Firefox oder Safari möglich. Die Daten müssen auf Englisch eingegeben werden.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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