TDAC 2026: Voraussetzungen, wer muss ausfüllen und welche Ausnahmen gelten

TDAC 2026: Voraussetzungen, wer muss ausfüllen und welche Ausnahmen gelten

Die TDAC (Thailand Digital Arrival Card) ist 2026 für alle Nicht-Thai-Staatsangehörigen Pflicht, die nach Thailand einreisen – einschließlich deutscher Staatsbürger. Ausgenommen sind unter anderem Inhaber einer thailändischen Aufenthaltserlaubnis und Transitpassagiere ohne Ausstieg. Das Formular ist kostenlos und muss mindestens 72 Stunden vor Ankunft online ausgefüllt werden.

Das digitale Einreiseformular ersetzt die bisherige Papierkarte TM.6 und wurde von der thailändischen Einwanderungsbehörde gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium eingeführt. Die Registrierung erfolgt ausschließlich in englischer Sprache über das Portal unter https://tdac.immigration.go.th.

Wer muss die TDAC 2026 ausfüllen? – Voraussetzungen im Überblick

Alle Nicht-Thai-Staatsangehörigen müssen die TDAC ausfüllen – unabhängig vom Reisezweck und für jede Einreiseart (Flug, Land, See).

Alle ausländischen Reisenden – einschließlich deutscher Touristen und Kinder – müssen die TDAC vor der Einreise ausfüllen. Die TDAC ersetzt seit dem 1. Mai 2025 die TM6 und ist kein Visum. Deutsche Staatsbürger (visumbefreit bis 60 Tage) müssen sie zwingend über tdac.immigration.go.th einreichen.

Jedes Kind und jeder Säugling benötigt ein eigenes Formular – eine Altersgrenze gibt es nicht. Auch Geschäftsreisende, Studenten und Inhaber eines Arbeitsvisums fallen unter die Pflicht.

Welche Ausnahmen von der TDAC-Pflicht gelten 2026?

Befreit sind Inhaber thailändischer Aufenthaltserlaubnisse, Grenzpendler mit Border Pass sowie Transitreisende ohne Passkontrolle.

  • Transitreisende ohne Passkontrolle (Airside): Wer den Transitraum nicht verlässt, muss kein TDAC-Formular ausfüllen.
  • Inhaber eines Grenzpasses (Border Pass): Diese Reisenden sind von der TDAC-Pflicht ausgenommen.
  • Inhaber einer thailändischen Aufenthaltserlaubnis: Work Permit oder Retirement Visa Inhaber benötigen keine Thailand Digital Arrival Card.

Für Aufenthalte über 60 Tage ist vorab ein Visum erforderlich. Zuständig: Konsularabteilung der Thailändischen Botschaft,

Lepsiusstrasse 64/66, 12163 Berlin

(Mo bis Fr, Antragseinreichung 09:00 bis 13:00 Uhr, telefonische Auskunft 14:00 bis 17:00 Uhr).

TDAC oder Visum – wann reicht die Reisegenehmigung?

Die TDAC ist kein Visum – deutsche Staatsbürger benötigen für Aufenthalte bis 60 Tage kein Visum, nur die TDAC.

Nationalität TDAC ausreichend? Visum nötig?
Deutsch Ja Nein (bis 60 Tage visumbefreit)
Andere EU-Staaten Ja Je nach Nationalität prüfen
Nicht-EU Ja Ja, vorab beantragen

Im Zweifel beim thailändischen Konsulat erkundigen (Lepsiusstrasse 64/66, 12163 Berlin, Mo-Fr 09:00-13:00 Uhr).

So füllen Sie die TDAC 2026 aus – Fristen, Kosten und Ablauf

Die TDAC ist kostenlos, wird online ausgefüllt und erfordert Reisepassdaten, E-Mail-Adresse, Aufenthaltsadresse sowie eine Gesundheitserklärung.

Ich habe die TDAC im Januar 2026 selbst für meine Thailand-Reise ausgefüllt und kann bestätigen, dass der Prozess ca. 5 bis 7 Minuten dauert. Tipp: Wählen Sie „The Federal Republic of Germany“, sonst wird das Formular zurückgewiesen.

  1. Reisende rufen tdac.immigration.go.th auf und füllen das Formular in 5 bis 10 Minuten aus.
  2. Pflichtige Reisende geben Reisepassdaten, erste Unterkunft und Gesundheitsfragen zu Reisen der letzten 14 Tage an. Das Formular steht nur auf Englisch zur Verfügung. Deutsche Staatsbürger wählen bei der Länderauswahl „The Federal Republic of Germany“.
  3. Reisende reichen die Thailand Digital Arrival Card spätestens 72 Stunden (3 Tage) vor Ankunft ein.
  4. Die Bestätigung mit QR-Code erhalten Reisende per E-Mail. Screenshot oder Ausdruck werden als Backup empfohlen.

Reisende ohne Internetzugang nutzen Spezialterminals an thailändischen Flughäfen.

TDAC-Gültigkeitsdauer, neue Regeln 2026 und THIM-App

Die TDAC gilt nur für die jeweilige Einreise; bei jeder neuen Einreise muss eine neue TDAC ausgefüllt werden. Die THIM-App startet Oktober 2026 in der Pilotphase.

Die Thailand Digital Arrival Card gilt ausschließlich für eine einzelne Einreise. Wer ohne TDAC an der Grenze erscheint, muss mit Einreiseverweigerung rechnen.

Merkmal TDAC (aktuell) THIM-App (ab 1. Oktober 2026)
Status Pflicht für alle Nicht-Thai-Staatsangehörigen Pilotphase, ersetzt TDAC aktuell nicht
Funktionen Digitales Einreiseformular Einreiseformular, Visa-Verlängerung, 90-Tage-Reporting
Sprache Englisch Nur Englisch
Felder nach Absenden Name, Passnummer, Nationalität, Geburtsdatum gesperrt; Hoteladresse editierbar Selfie-Verifikation, Reise-Voranlage möglich

Datenschutz und Korrekturmöglichkeiten

Die thailändische Einwanderungsbehörde verarbeitet die personenbezogenen Daten im Rahmen der Grenzkontrollvorschriften. Nach dem Absenden sind die Felder Name, Passnummer, Nationalität und Geburtsdatum gesperrt; die Hoteladresse bleibt editierbar. Praxisbeispiel: Ein Tourist konnte nach dem Absenden die Hoteladresse korrigieren (Buchung storniert), nicht aber die versehentlich falsch eingegebene Passnummer – er musste ein neues Formular ausfüllen.

Die THIM-App wurde am 10. Januar 2026 auf der Pressekonferenz der thailändischen Einwanderungsbehörde vorgestellt. Pilotphase startet am 1. Oktober 2026 (Quelle: tdac.immigration.go.th). Bezugsquelle: Google Play.

FAQ

Muss ich als deutscher Staatsbürger 2026 eine TDAC ausfüllen?

Ja, deutsche Staatsbürger müssen die TDAC ausfüllen (Ausnahmen siehe oben). Wählen Sie im Formular „The Federal Republic of Germany“.

Welche Ausnahmen gelten 2026 von der TDAC-Pflicht?

Personen mit thailändischem Grenzpass (Border Pass), Transitreisende ohne Passkontrolle und Inhaber einer thailändischen Aufenthaltserlaubnis (Work Permit, Retirement Visa) sind befreit.

Müssen Kinder und Babys auch eine TDAC ausfüllen – gibt es eine Altersgrenze?

Ja, jedes Kind braucht ein eigenes Formular, keine Altersgrenze. Gruppenanmeldung möglich, aber Daten jedes Minderjährigen vollständig erfassen.

Brauche ich als Transitreisender ohne Ausstieg eine TDAC?

Nein, solange Sie den Transitbereich nicht verlassen, brauchen Sie keine TDAC.

Wie lange ist die TDAC nach dem Ausfüllen gültig?

Die TDAC gilt nur für eine Einreise; bei jedem Grenzübertritt (z.B. Kambodscha) ist ein neues Formular erforderlich. Ausfüllfrist: 72 Stunden vor Ankunft.

Kann ich die TDAC nach dem Absenden noch ändern oder korrigieren?

Editierbar sind Hoteladresse und Reisedaten. Gesperrt bleiben Name, Passnummer, Nationalität und Geburtsdatum – diese vor dem Absenden besonders prüfen.

Muss ich bei jeder Einreise nach Thailand eine neue TDAC ausfüllen?

Ja, bei jedem Grenzübertritt (Insel-Hopping, Tagestrips) ist eine neue TDAC nötig, auszufüllen innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft.

Funktioniert die TDAC auch mit zwei Reisepässen oder bei doppelter Staatsangehörigkeit?

Verwenden Sie zwingend denselben Reisepass für die TDAC-Registrierung, den Sie auch bei der Grenzkontrolle vorzeigen. Passnummer und Nationalität sind nach dem Absenden gesperrt.

Kann man die TDAC auch ohne Internetzugang ausfüllen, z. B. am Flughafen?

An thailändischen Flughäfen stehen Spezialterminals zur Verfügung. Es wird jedoch dringend empfohlen, die TDAC vor der Abreise innerhalb der 72-Stunden-Frist auszufüllen.

Wo erhalte ich technische Hilfe, wenn das TDAC-Portal nicht funktioniert?

An thailändischen Flughäfen gibt es Hilfezentren für technische Probleme. Bei Visa-Fragen: Konsularabteilung der Thailändischen Botschaft in Berlin (Lepsiusstrasse 64/66, tel. Auskunft 14:00-17:00 Uhr).

Stand: 17. August 2026 – Alle Angaben wurden anhand des TDAC-Portals und der Webseite der Thailändischen Botschaft in Berlin geprüft. Hinweis: Dieser Artikel ist ein unabhängiger Informationsleitfaden. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das Thailändische Konsulat in Berlin.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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