TDAC beantragen Schritt für Schritt – Komplette Anleitung 2026

TDAC beantragen Schritt für Schritt – Komplette Anleitung 2026

Beantragen Sie die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) Schritt für Schritt auf tdac.immigration.go.th und erhalten Sie den QR-Code per E-Mail. Die Registrierung ist kostenlos, erfordert keinen Account und keinen Dokumentenupload, und ist frühestens 72 Stunden vor Ankunft möglich.

Das Formular ist auf Englisch auszufüllen, die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Minuten. Pflicht ist die digitale Einreisekarte seit dem 1. Mai 2025 für alle Nicht-Thai-Staatsangehörigen. Sie ersetzt das bisherige Papierformular TM6 (offiziell: TM6 Einreisekarte / Arrival Card) und gilt für die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg. Bereiten Sie Reisepass, Flugnummer, Unterkunftsadresse und E-Mail vor und nutzen Sie ausschließlich die Seite mit der Endung .go.th, da Drittanbieter unberechtigte Gebühren verlangen.

TDAC-Checkliste: Grundlagen und Vorbereitung

Die TDAC ist seit dem 01.05.2025 für alle Nicht-Thai-Staatsangehörigen verpflichtend, kostenlos auf tdac.immigration.go.th und frühestens 72 Stunden vor Ankunft möglich. Empfohlen wird das Ausfüllen ein bis zwei Tage vor Abflug. Ein Dokumentenupload ist nicht erforderlich.

Bereiten Sie folgende Angaben vor:

  • Reisepass (Name, Nummer, Nationalität, Geburtsdatum, Ablaufdatum)
  • Flugnummer, Ankunftsdatum und -flughafen
  • Unterkunftsadresse in Thailand (Hotelname + vollständige Adresse)
  • Beruf (Pflichtfeld Occupation – darf nicht leer bleiben)
  • Gesundheitsangaben: Aufenthaltsländer der letzten 14 Tage
  • E-Mail-Adresse für den Erhalt des QR-Codes

Ausnahmen: Transitreisende ohne Passkontrolle sowie Einreisende mit Grenzpass (Border Pass) benötigen keine TDAC. Drittanbieter verlangen bis zu 50 € – nutzen Sie ausschließlich die Regierungsseite mit der Endung .go.th.

TDAC Schritt für Schritt beantragen – Anleitung 2026

Der TDAC-Antragsprozess umfasst acht Schritte – von der Eingabe persönlicher Daten bis zum Herunterladen des QR-Codes per E-Mail.

  1. Webseite aufrufen: Öffnen Sie tdac.immigration.go.th/arrival-card und klicken Sie auf „Arrival Card“. Achten Sie auf die Endung .go.th – nur diese Seite ist kostenlos.
  2. Persönliche Daten eingeben: Geben Sie Name, Passnummer und Nationalität exakt wie im Reisepass ein. Das Feld Occupation (Beruf) ist Pflicht und darf nicht leer bleiben. Keine Registrierung erforderlich.
  3. Reisedaten angeben: Tragen Sie Flugnummer, Ankunftsdatum und Abflugland ein. Wählen Sie Verkehrsweg (AIR, LAND, SEA) sowie Reisezweck wie HOLIDAY.
  4. Unterkunft eintragen: Geben Sie Hotelname, Provinz und vollständige Adresse in Thailand an. Der Distrikt ist optional.
  5. Gesundheitsfragen beantworten: Listen Sie alle Länder der letzten 14 Tage auf. Wählen Sie bei Direktflug aus Deutschland „The Federal Republic of Germany“ und nicht „Eastern Germany“.
  6. Daten überprüfen: Prüfen Sie alle Eingaben auf der Vorschauseite. Tippfehler in der Passnummer führen zur Ablehnung an der Grenze.
  7. Absenden: Bestätigen Sie die E-Mail-Adresse, stimmen Sie den Bedingungen zu und klicken Sie auf „Submit“.
  8. QR-Code erhalten: Laden Sie die Thailand Digital Arrival Card als PDF herunter und speichern Sie den QR-Code per Screenshot. Die Bestätigung wird automatisch per E-Mail versendet.

Praxistipp aus der Redaktion: Der gesamte Prozess dauert 5 bis 10 Minuten. Achten Sie besonders auf das Feld Occupation – Freitexteingaben werden teilweise abgelehnt, wählen Sie stattdessen konkrete Berufsbezeichnungen.

QR-Code speichern und häufige Fehler vermeiden

Nach Abschluss des TDAC-Antrags erhalten Sie den QR-Code auf der Bestätigungsseite und per E-Mail. Sichern Sie die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) als PDF-Download, als Screenshot auf dem Smartphone und als Ausdruck.

  • Gültigkeit: Der QR-Code gilt nur für die eingetragene Einreise. Bei Flugänderung oder verspäteter Ankunft müssen Sie einen Neuantrag stellen, der den alten Code ungültig macht.
  • Einreise über Land: An Grenzübergängen ist ein Ausdruck empfohlen, da nicht überall WiFi verfügbar ist.
  • Keine nachträgliche Korrektur: Eingabefehler lassen sich nach dem Absenden nicht mehr ändern. Nur ein neuer TDAC-Antrag mit neuem QR-Code ist möglich.

7 häufigste Fehler beim Ausfüllen

  1. Zu frühes Ausfüllen: Anträge über 72 Stunden vor Ankunft werden abgelehnt.
  2. Tippfehler in der Passnummer: Abweichungen führen zur Ablehnung an der Grenze.
  3. Feld „Occupation“ leer: Der Beruf ist Pflichtfeld und darf nicht fehlen.
  4. Ungültige E-Mail-Adresse: Tippfehler führen zum Verlust der Bestätigungsmail.
  5. Falsches Land: Wählen Sie „Federal Republic of Germany“, nicht „Eastern Germany“.
  6. Falsche Flugnummer: Die Angabe muss mit dem Flug-/Reisedokument übereinstimmen.
  7. Keine Korrektur nach Absenden: Einmal übermittelte TDAC-Daten sind final. Es bleibt nur der Neuantrag.

TDAC für Kinder, Familien und Gruppen

Jedes Kind mit eigenem Reisepass benötigt eine eigene Thailand Digital Arrival Card (TDAC). Nutzen Sie die Funktion „Add Other Travelers“ für einen gemeinsamen Vorgang. Geben Sie die Daten der Erwachsenen zuerst ein und fügen Sie anschließend die Kinder hinzu. Für den Nachwuchs ist keine eigene E-Mail-Adresse erforderlich, die Angabe der Eltern-Adresse genügt. Eine vierköpfige Familie schließt den TDAC-Antrag in ca. 20 Minuten ab.

THIM-App: Die Zukunft der thailändischen Einreise?

Die THIM-App (Thai Immigration Mobile, Pilotphase 2026, Vollstart 01.10.2026) bietet neben der TDAC-Registrierung künftig Visumanträge, Aufenthaltsverlängerung, Terminbuchung und 90-Tage-Reporting. Die App ist für iOS und Android verfügbar, ausschließlich auf Englisch. e-KYC ermöglicht biometrische Verifikation per Smartphone-Kamera; wer dies ablehnt, kann Daten manuell eingeben. Die TDAC-Webseite bleibt vorerst der Standardweg für die Einreise.

Merkmal TDAC-Webseite THIM-App
Verfügbarkeit Jetzt Pilotphase, Vollstart 01.10.2026
Registrierung Kein Konto nötig Konto + optional e-KYC
Datenschutz Formulareingabe Pass-Scan oder manuell
Kosten Kostenlos Kostenlos (Stand Pilotphase)
Funktionen Nur TDAC TDAC + Visum + Verlängerung + Reporting

Datenschutz bei der TDAC – welche Daten werden gespeichert?

Der TDAC-Antragsprozess erfasst Reisepassdaten (Name, Nummer, Nationalität, Geburtsdatum), Gesundheitsangaben (Aufenthaltsländer der letzten 14 Tage), Reiseroute (Flugnummer, Unterkunftsadresse), Beruf (Occupation) sowie die E-Mail-Adresse. Die Speicherung erfolgt gemäß dem thailändischen Datenschutzgesetz PDPA (seit 2022 in Kraft). Das Thai Immigration Bureau verwaltet die Daten gemeinsam mit dem Ministry of Public Health.

Praxisempfehlungen: Nutzen Sie eine Wegwerf-E-Mail-Adresse für die einmalige Kommunikation und löschen Sie das erhaltene Bestätigungs-PDF nach der Reise lokal von Ihrem Gerät.

TDAC vs. Visum: Wichtige Unterschiede für die Einreise

Die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) ist kein Visum und ersetzt keine Aufenthaltsgenehmigung. Das digitale Einreiseformular ist für alle Nicht-Thai-Staatsangehörigen verpflichtend, unabhängig vom Einreiseweg über Luft, Land oder See. Ohne gültige TDAC droht an der Grenze die Einreiseverweigerung oder erhebliche Verzögerungen. Wer die TDAC vorab nicht ausfüllt, kann diese am Ankunftsflughafen nachholen, muss jedoch mit längeren Wartezeiten rechnen. Bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 60 Tagen ist zusätzlich ein entsprechendes Visum erforderlich.

Verifiziert am 17. August 2026 auf tdac.immigration.go.th. Quellen: Thai Immigration Bureau (immigration.go.th), Königlich Thailändische Botschaft Berlin (thaiembassy.de). Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung durch die offiziellen Stellen.

FAQ: TDAC beantragen Schritt für Schritt

Was kostet das TDAC?

Auf tdac.immigration.go.th ist die TDAC kostenlos. Drittanbieter verlangen bis zu 50 € für denselben Service. Nutzen Sie ausschließlich die Webseite mit der Endung .go.th.

Wie lange ist der TDAC-QR-Code gültig?

Der QR-Code ist nur für die eingetragene Einreise gültig. Bei erneuter Einreise oder Flugänderung müssen Sie eine neue TDAC ausfüllen.

Muss ich die TDAC ausdrucken?

Ein Ausdruck ist empfohlen. Sichern Sie den QR-Code als PDF, Screenshot und Ausdruck. Bei Einreise über Landgrenzen ist ein Ausdruck besonders ratsam.

Kann ich die TDAC nachträglich ändern?

Nein. Sie müssen einen neuen TDAC-Antrag ausfüllen; der bisherige QR-Code verliert seine Gültigkeit. Prüfen Sie alle Angaben auf der Vorschauseite vor dem Absenden.

Was passiert ohne TDAC bei der Einreise?

Ohne TDAC drohen Einreiseverweigerung oder Verzögerungen. Sie kann am Flughafen nachgeholt werden, jedoch mit längeren Wartezeiten. Füllen Sie die TDAC frühestens 72 Stunden vor Ankunft aus.

Funktioniert die TDAC an Landgrenzen?

Ja, die TDAC gilt für Luftweg, Landweg und Seeweg. Bei Grenzübergängen ist ein Ausdruck empfohlen, da nicht überall WiFi verfügbar ist.

Müssen Kinder eine eigene TDAC ausfüllen?

Ja, jedes Kind mit eigenem Reisepass benötigt eine eigene TDAC. Gruppenanmeldung über Add Other Travelers möglich. Eine eigene E-Mail-Adresse für Kinder ist nicht erforderlich.

Ersetzt die TDAC ein Visum?

Nein, die TDAC ist kein Visum. Bei einem Aufenthalt über 60 Tagen benötigen Sie zusätzlich ein entsprechendes Visum.

Wie erhalte ich Support bei technischen Problemen?

Wenden Sie sich an die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin, Lepsiusstrasse 64/66, 12163 Berlin. Konsularabteilung Mo-Fr 09:00-13:00 Uhr, telefonisch 14:00-17:00 Uhr.

Was ist der Unterschied zwischen TDAC und THIM-App?

Die THIM-App startet am 01.10.2026 mit erweiterten Funktionen (Visum, Reporting, Terminbuchung). Aktuell nutzen Sie die TDAC-Webseite. THIM ist nur auf Englisch verfügbar.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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