TDAC wann ausfüllen? Die 72-Stunden-Frist 2026 erklärt

TDAC wann ausfüllen? Die 72-Stunden-Frist 2026 erklärt

Das TDAC-Formular müssen Sie frühestens 72 Stunden vor Ihrer Ankunft in Thailand online auf tdac.immigration.go.th ausfüllen. Die Registrierung ist kostenlos und Pflicht für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen. Wer die Frist versäumt, riskiert Nichtbeförderung durch die Fluggesellschaft oder Verzögerungen an der Grenzkontrolle. Am Flughafen stehen TDAC-Kiosks als Notlösung zur Verfügung.

Was ist das TDAC und wer muss es ausfüllen?

Das Thailand Digital Arrival Card (TDAC) ist seit dem 1. Mai 2025 ein kostenloses Pflichtformular für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen und ersetzt die bisherige TM6-Papierkarte. Das TDAC muss frühestens 72 Stunden vor der geplanten Ankunft online eingereicht werden. Bezugspunkt ist die Ankunftszeit, nicht der Abflug.

Die Pflicht gilt für alle Einreisewege: Flugzeug, Schiff und Landweg. Das TDAC-Formular ist ausschließlich auf Englisch verfügbar. Kinder benötigen ein eigenes Formular oder einen Eintrag über die Funktion „add other travelers“ im Formular der Eltern. Reine Transitreisende ohne Passkontrolle benötigen kein TDAC. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein. Bei der Einreise sind finanzielle Mittel nachzuweisen: THB 20.000 pro Person, THB 40.000 pro Familie. Der visumsfreie Aufenthalt beträgt 60 Tage.

TDAC Touristenabgabe
Was? Digitales Einreiseformular Gebühr bei Einreise
Kosten Kostenlos 300 THB (~8 EUR)
Seit 1. Mai 2025 Geplant Mitte 2026
Pflicht Alle Nicht-Thai Alle mit Aufenthalt >24h
Zusammenhang Keiner – zwei getrennte Pflichten

Das Formular ist über das externe Portal tdac.immigration.go.th der thailändischen Einwanderungsbehörde zugänglich. Die Einwanderungsbehörde hat die Einführung des Thailand Digital Arrival Card (TDAC) im April 2025 bekannt gegeben.

Die 72-Stunden-Regel – Wann genau muss ich das TDAC ausfüllen?

Das 72-Stunden-Zeitfenster öffnet sich ab der geplanten Ankunftszeit in Thailand, nicht ab dem Abflug. Das Formular erlaubt die Auswahl eines Ankunftsdatums bis zu 3 Tage im Voraus. Empfohlener Ausfüllzeitraum: 72 bis 24 Stunden vor dem Abflug. Die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Minuten.

Ankunft in Thailand Fenster öffnet sich Spätester Ausfüllzeitpunkt Empfohlener Zeitpunkt
Mi, 20.08.2026, 14:00 Uhr So, 17.08.2026, 14:00 Uhr Mi, 20.08.2026, ca. 08:00 Uhr Mo, 18.08.2026
Sa, 23.08.2026, 06:00 Uhr Mi, 20.08.2026, 06:00 Uhr Fr, 21.08.2026, ca. 23:00 Uhr Do, 21.08.2026

Bei Flugverspätung bezieht sich die Frist auf die ursprünglich geplante Ankunftszeit. Bei wesentlicher Änderung der Reisedaten muss ein neues Thailand Digital Arrival Card (TDAC)-Formular ausgefüllt werden. Als Alternative dient die THIM-App, aktuell in der Pilotphase mit vollständigem Start am 1. Oktober 2026, ausschließlich auf Englisch. Vor dem 72-Stunden-Fenster zeigt die App den Status „Health Window Pending“. Die THIM-App ist im iOS App Store und Google Play verfügbar und erlaubt das Anlegen von Reisen Wochen vorher.

Schritt für Schritt – TDAC auf der echten Website ausfüllen

Das Thailand Digital Arrival Card (TDAC)-Formular wird ausschließlich über tdac.immigration.go.th ausgefüllt. Die Eingabemaske akzeptiert nur Daten, die maximal drei Tage vor dem gewählten Ankunftstag liegen. Eine gültige E-Mail-Adresse ist Pflichtfeld – das TDAC-System bestätigt den Eingang sofort durch automatische Zustellung eines QR-Codes. Der QR-Code trifft innerhalb weniger Sekunden per E-Mail ein; ein Screenshot am Check-in reicht vollständig aus.

  1. Portal öffnen: tdac.immigration.go.th aufrufen – die TLD .go.th kennzeichnet die echte Seite der thailändischen Einwanderungsbehörde.
  2. Passdaten eingeben: Name wie im maschinenlesbaren Pass (Umlaute als ae, oe, ue); Land: GER eingeben und thailändische Bezeichnung wählen; „City/State of Residence“: Bundesland, englische Bezeichnung aus Dropdown.
  3. Reisedaten eingeben: Flugnummer des letzten Fluges nach Thailand; „Country where you boarded“ (Herkunftsland, bei Stop-over mit Übernachtung das Land des Stop-overs); „Mode of Transportation“: Commercial Flight oder Private Airline; Ankunftsdatum (max. aktueller Tag + 3 Tage).
  4. Unterkunft angeben: Vollständige Adresse inkl. PLZ, Stadt, Land.
  5. Berufsfeld (Occupation): Korrekte englische Bezeichnung wählen – das Formular ist nur auf Englisch verfügbar.
  6. Absenden und QR-Code speichern: Bestätigungs-E-Mail erhalten, QR-Code sofort als Screenshot oder PDF offline speichern – kein Ausdruck erforderlich.
Echte Seite Betrügerische Seiten
tdac.immigration.go.th Kostenpflichtige Angebote mit ähnlichen URLs
TLD: .go.th Domains wie .com, .net, .org, .de
Gebührenfrei, kein Benutzerkonto Fordern Gebühren oder Registrierung

Mehrere Reisende melden Sie über den Button „add other travelers“ auf Seite 3 an – Kinder können im Elternformular eingetragen werden, Erwachsene benötigen je einen eigenen Antrag.

Korrektur, versäumte Frist und Konsequenzen – Was tun?

Nach dem Absenden lässt sich die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) nicht mehr bearbeiten – bei Fehlern muss ein neues Formular ausgefüllt werden. Fehlt die TDAC-Bestätigung beim Check-in, kann die Fluggesellschaft die Beförderung gemäß thailändischer Einreiseverordnung verweigern. Am Flughafen in Thailand besteht die Möglichkeit der Nachmeldung am TDAC-Kiosk mit folgenden Angaben: Pass, Visum, Flugnummer, Ausreisedatum, Hoteladresse.

Korrektur fehlerhafter Angaben

Situation Lösung
Fehler vor dem Absenden Zurück navigieren und korrigieren
Fehler nach dem Absenden Neues TDAC-Formular ausfüllen (gilt nur für eine Einreise)
Fehler erst am Flughafen bemerkt TDAC-Kiosk am thailändischen Flughafen nutzen

Was passiert bei versäumter 72-Stunden-Frist?

Szenario Handlung Konsequenz
Noch zuhause Sofort tdac.immigration.go.th öffnen Keine – Frist einhalten
Am Abreiseflughafen TDAC am Smartphone ausfüllen (5-10 Min.) Airline kann Beförderung verweigern
Am Gate / an Bord Airline kontaktieren; in Thailand Kiosk nutzen Nichtbeförderung möglich
Bereits in Thailand Nicht rückwirkend möglich Verzögerung, evtl. TM6-Papier, im Extremfall Einreiseverweigerung

Fluggesellschaften und Check-in

Einige Airlines verlangen die TDAC-Bestätigung bereits beim Check-in; Reisende sollten den QR-Code digital am Gate griffbereit haben. Am thailändischen Flughafen dient der TDAC-Kiosk als Notlösung (erforderlich: Pass, Visum, Flugnummer, Ausreisedatum, Hoteladresse). Das TDAC ist KEIN Visum, sondern ein Registrierungsformular. Beim Fristversäumnis gibt es keine Geldstrafe, sondern prozessuale Konsequenzen. Eine Nachfrist existiert nicht.

Besondere Fälle – Kinder, Gruppen, Transit und Kurztrips

Kinder und Babys können über die Gruppenfunktion „add other travelers“ im Elternformular angemeldet werden; Erwachsene benötigen jeweils ein eigenes Thailand Digital Arrival Card (TDAC)-Formular pro Person. Reine Transitreisende ohne Passkontrolle benötigen kein TDAC. Bei Kurztrips mit Mehrfacheinreise (z. B. Thailand – Malaysia – Thailand) ist jede Einreise ein neues TDAC erforderlich. Bei Kreuzfahrten füllen Sie das TDAC 72 Stunden vor Ankunft im thailändischen Hafen aus. Die visumfreie Landeinreise ist auf maximal zwei Mal pro Kalenderjahr begrenzt. Personen mit DTV-Visum benötigen ebenfalls ein TDAC.

Checkliste 2026 & Häufige Fragen

Vor dem Abflug sollte Folgendes erledigt sein:

  • Thailand Digital Arrival Card (TDAC) innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft ausgefüllt?
  • QR-Code als Screenshot oder PDF offline gespeichert (kein Ausdruck nötig)?
  • Bestätigungs-E-Mail gesichert?
  • Alle Reisedaten aktuell und korrekt (Flugnummer, Hoteladresse)?
  • Umlaute wie im Pass (ae, oe, ue) eingetragen?

FAQ: TDAC wann ausfüllen, 72 Stunden Frist und Konsequenzen

Muss ich das TDAC 72 Stunden vor Abflug oder vor Ankunft ausfüllen?

Bezugspunkt ist die Ankunftszeit in Thailand. Frühestens 72 Stunden vor Ankunft, spätestens wenige Stunden vor Abflug. Empfohlen: 72 bis 24 Stunden vor Abflug.

Was passiert, wenn ich die TDAC-Frist versäume?

Nichtbeförderung durch die Airline, Verzögerungen an der Grenzkontrolle, im schlimmsten Fall Einreiseverweigerung. Keine Geldstrafe, keine Nachfrist.

Kann ich das TDAC nach dem Absenden noch korrigieren?

Nein. Bei Fehlern muss ein neues Thailand Digital Arrival Card (TDAC)-Formular ausgefüllt werden. Am Flughafen steht ein TDAC-Kiosk zur Verfügung.

Ist das TDAC wirklich kostenlos oder fallen Gebühren an?

Gebührenfrei auf tdac.immigration.go.th. Jede Seite, die Geld verlangt, ist Betrug. Erkennungsmerkmal der echten Seite: TLD .go.th, kein Benutzerkonto nötig.

Brauche ich für jedes Familienmitglied ein eigenes TDAC?

Kinder über „add other travelers“ im Elternformular (Seite 3); Erwachsene benötigen je ein eigenes Formular.

Benötige ich ein TDAC bei Transit durch Thailand?

Reine Transitreisende ohne Passkontrolle benötigen kein TDAC. Bei Passkontrolle ist das TDAC für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen verpflichtend.

Wie lange ist der QR-Code nach dem Ausfüllen gültig?

Bis zur Einreise am angegebenen Datum. Bei erneuter Einreise muss ein neues TDAC ausgefüllt werden. QR-Code als Screenshot oder PDF offline speichern.

Gilt das TDAC auch für die Einreise per Schiff oder Landweg?

Ja, für alle Einreisewege. Bei Kreuzfahrten 72 Stunden vor Ankunft im Hafen ausfüllen. Visumfreie Landeinreise max. 2× pro Kalenderjahr.

Was ist der Unterschied zwischen TDAC und der Touristenabgabe von 300 Baht?

TDAC ist ein kostenloses Einreiseformular (seit 1. Mai 2025). Die Touristenabgabe von 300 THB (~8 EUR) ist eine separate Gebühr (geplant Mitte 2026, bei Aufenthalt >24h). Kein Zusammenhang.

Kann ich das TDAC am Flughafen in Thailand noch ausfüllen?

An thailändischen Flughäfen stehen TDAC-Kiosks zur Verfügung. Benötigt: Pass, Visum, Flugnummer, Ausreisedatum, Hoteladresse. Rückwirkend nach Passkontrolle nicht möglich.

Stand: August 2026. Quellen: thailändische Einwanderungsbehörde (tdac.immigration.go.th), thaiairways.com, alexasia.de, adac.de, eskytravel.de.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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