K-ETA Ausnahmen 2026 – Alle Länder und Personengruppen, die von der K-ETA-Pflicht befreit sind

K-ETA Ausnahmen 2026 – Alle Länder und Personengruppen, die von der K-ETA-Pflicht befreit sind

Staatsangehörige von 22 Ländern sind bis 31. Dezember 2026 von der K-ETA-Pflicht für Südkorea befreit. Deutschland, alle EU-/Schengen-Staaten, USA, Japan, Kanada und Australien gehören dazu. Auch Diplomaten, ARC-Inhaber und Transitpassagiere benötigen keine K-ETA.

Reisende können Kurzzeitaufenthalte unter 90 Tagen ohne die elektronische Reisegenehmigung durchführen. Das Justizministerium der Republik Korea bestätigte die Verlängerung der Ausnahmeregelungen am 11. März 2026.

Ab dem 1. Januar 2027 kann die Pflicht zur elektronischen Reisegenehmigung wieder in Kraft treten. Wer nicht zu den K-ETA Ausnahmen gehört, muss die Genehmigung vor dem Abflug online beantragen. Die Antragsgebühr beträgt 10.000 KRW, die Bearbeitung dauert 24 bis 72 Stunden.

Stand: 14. August 2026. Dieser Artikel basiert auf den Richtlinien des Justizministeriums der Republik Korea (k-eta.go.kr) und wird regelmäßig auf Änderungen geprüft.

K-ETA Ausnahmen: Definition und aktuelle Befreiung bis Ende 2026

K-ETA-Ausnahmen befreien bestimmte Reisende von der elektronischen Reisegenehmigung für Südkorea und sparen 10.000 KRW Bearbeitungsgebühr.

Die K-ETA Ausnahmen betreffen die Korea Electronic Travel Authorization, die im September 2021 für Staatsangehörige von 112 Ländern eingeführt wurde. Das Justizministerium setzte die Pflicht für 22 Länder bis zum 31. Dezember 2026 aus (Bekanntmachung 11. März 2026 auf k-eta.go.kr, bestätigt durch IHK Regensburg am 13. Juli 2026). Das Justizministerium der Republik Korea erklärt auf k-eta.go.kr: „Die K-ETA-Befreiung für 22 Länder gilt bis zum 31. Dezember 2026.“

Hintergrund der K-ETA Ausnahmen ist die Visit Korea Year-Kampagne zur Belebung des Tourismus. Die Befreiung gilt ausschließlich für Kurzzeitaufenthalte unter 90 Tagen. Reisende, die länger bleiben, benötigen weiterhin ein Visum.

Die 22 Länder und Regionen mit K-ETA-Befreiung – vollständige Liste 2026

22 Länder – darunter Deutschland, EU-/Schengen-Staaten, USA, Japan, Kanada und Großbritannien – sind bis Ende 2026 von der K-ETA befreit.

Die K-ETA Ausnahmen gelten für 22 souveräne Staaten, die in der folgenden Tabelle alphabetisch aufgeführt sind. Die Befreiung gilt bis zum 31. Dezember 2026 für Kurzzeitaufenthalte von weniger als 90 Tagen. Die vollständige Länderliste ist auch auf k-eta.go.kr einsehbar.

Land Region-Kategorie Status Besonderheiten
Australien Asien-Pazifik befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Belgien EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Dänemark EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Deutschland EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Aufenthalt unter 90 Tagen
Finnland EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Frankreich EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Griechenland EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Großbritannien Sonstige Europa befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Irland EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Island EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Italien EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Japan Asien-Pazifik befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Kanada Nordamerika befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Luxemburg EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Niederlande EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Norwegen EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Österreich EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Portugal EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Schweden EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Schweiz EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
Spanien EU/Schengen befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt
USA Nordamerika befreit bis 31.12.2026 Kurzzeitaufenthalt

Die K-ETA Ausnahmen umfassen somit 17 EU-/Schengen-Staaten, Großbritannien, USA, Kanada, Japan und Australien.

K-ETA Ausnahmen für deutsche Staatsbürger und EU-Bürger – was gilt 2026?

Deutsche Staatsbürger sind bis 31.12.2026 von der K-ETA-Pflicht befreit – die Befreiung gilt für alle EU-/Schengen-Staatsangehörige.

Deutsche Staatsbürger mit ePass sind von der K-ETA befreit, solange der Aufenthalt unter 90 Tagen bleibt. Die K-ETA Ausnahmen erstrecken sich auf alle EU- und Schengenstaaten, sodass auch Reisende aus Österreich, Frankreich, Italien und den Niederlanden ohne K-ETA einreisen dürfen. Das Auswärtige Amt bestätigt in seinen Reisehinweisen (Stand 14.08.2026) den Befreiungsstatus.

Mehrere Reisende berichteten im August 2026 von problemloser Einreise ohne K-ETA über Incheon. Ein Tourist aus München bestätigte: „Der Grenzbeamte hat nur meinen Reisepass gescannt und die Befreiung automatisch erkannt.“ Bei Rückfragen helfen die Botschaft der Republik Korea in Berlin (Stülerstr. 8/10, 10787 Berlin, Tel. (030) 26065-0, Notfall 0173-407-6943, Mo bis Fr 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr außer Mi nachmittags), die IHK Regensburg (D.-Martin-Luther-Str. 12, 93047 Regensburg, Tel. 0941 5694-0) und die Korea Tourism Organization Frankfurt (E-Mail german@knto.or.kr). Die K-ETA Ausnahmen gelten auch für die Reisehotline Korea unter 1330.

Welche Personengruppen sind von der K-ETA befreit? Sonderregelungen und Transit

Diplomaten, ARC-Inhaber, US-Green-Card-Besitzer, Crewmitglieder und Transitpassagiere sind von der K-ETA-Pflicht befreit.

Von der K-ETA befreit sind folgende Personengruppen:

  • Diplomatenpass-Inhaber mit diplomatischem Status
  • ARC-Inhaber (Alien Registration Card) mit gültigem südkoreanischem Aufenthaltstitel
  • US-Green-Card-Besitzer als Daueraufenthaltsberechtigte
  • Crewmitglieder internationaler Fluggesellschaften
  • Teilnehmer bestimmter internationaler Programme mit Sondergenehmigung

Zusätzliche K-ETA Ausnahmen bestehen für humanitäre Notfälle und Geschäftsreisende mit Sondergenehmigung und müssen individuell bei der koreanischen Botschaft beantragt werden. Alle Befreiungen gelten bis 31. Dezember 2026 für Kurzzeitaufenthalte unter 90 Tagen.

Transit am Incheon Airport

Transitpassagiere, die den Transitbereich am Incheon Airport nicht verlassen, benötigen keine K-ETA. Wer den Flughafen jedoch verlässt, muss eine gültige K-ETA vorweisen. Fluggesellschaften wie Korean Air prüfen dies bereits am Abflug-Gate. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Leitfaden zum K-ETA für Transit in Südkorea.

Minderjährige und Senioren

Die K-ETA Ausnahmen sehen keine automatische Befreiung für Kinder oder Senioren vor. Minderjährige und ältere Reisende benötigen wie alle anderen die elektronische Genehmigung, sofern ihr Land nicht zu den 22 befreiten Nationen gehört. Tipps für Familien finden Sie in unserem Artikel zur K-ETA für Kinder.

K-ETA beantragen: Kosten, Ablauf und Betrugswarnung

Die K-ETA kostet 10.000 KRW (ca. 7 bis 8 USD), ist 2 Jahre gültig und wird in der Regel binnen 24 bis 72 Stunden bearbeitet – ausschließlich über www.k-eta.go.kr.

Wer von keiner der K-ETA Ausnahmen profitiert, beantragt die elektronische Reisegenehmigung vor dem Abflug. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur K-ETA-Beantragung hilft bei der korrekten Einreichung. Die deutsche Sprachversion ist unter www.k-eta.go.kr?locale=DE erreichbar.

  1. Unterlagen bereitlegen: Farbfoto des Gesichts, Reisepass sowie Kontakt- und Reisedaten.
  2. Online-Antrag ausfüllen: Über die Website oder die mobile App „K-ETA“ eingeben und Gebühr von 10.000 KRW entrichten.
  3. Bestätigung abwarten: Die Genehmigung erfolgt per E-Mail innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung; die Bearbeitung kann bis 72 Stunden dauern.

Betrugswarnung: Nutzen Sie ausschließlich www.k-eta.go.kr. Prüfen Sie diese 5 Punkte:

  • Domain: ausschließlich www.k-eta.go.kr
  • SSL-Verschlüsselung (https://) vorhanden
  • Keine Vorkasse an Dritte leisten
  • Keine abweichenden Domain-Endungen akzeptieren
  • Bei Fragen: Kontaktformular auf k-eta.go.kr nutzen

Bei Fragen zu den K-ETA Ausnahmen hilft das K-ETA Beratungszentrum unter Tel. 02-2666-0463 oder über das Kontaktformular. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, Anfragen sind ausschließlich schriftlich möglich.

Was passiert ab 2027 ohne K-ETA? Konsequenzen und Ausblick

Ab dem 1. Januar 2027 kann die Einreise ohne K-ETA verweigert werden – Reisende sollten die K-ETA rechtzeitig beantragen.

Laufen die K-ETA Ausnahmen am 31. Dezember 2026 aus, kann die K-ETA-Pflicht ab 1. Januar 2027 wieder gelten (IHK Regensburg, 13.07.2026). Reisende, die dann ohne Genehmigung einreisen, müssen mit Einreiseverweigerung am Gate des Abflughafens rechnen. Ein deutscher Tourist mit Flug am 5. Januar 2027 ohne K-ETA würde bereits beim Check-in abgewiesen.

Zusätzliche Konsequenzen umfassen mögliche Geldstrafen nach koreanischem Einwanderungsrecht sowie einen Systemvermerk, der künftige Visumanträge erschweren kann. Die K-ETA Ausnahmen können jedoch von der koreanischen Regierung verlängert werden – Stand August 2026 liegt dazu noch keine Entscheidung vor.

E-Arrival Card: Pflicht auch für K-ETA-Befreite?

Auch K-ETA-befreite Touristen müssen die e-Arrival Card spätestens 3 Kalendertage vor Einreise online ausfüllen – nur ARC-Inhaber sind ausgenommen.

Die e-Arrival Card wurde im Februar 2025 eingeführt und ist gebührenfrei über www.e-arrivalcard.go.kr einzureichen. K-ETA Ausnahmen befreien Reisende nicht von dieser separaten Pflicht. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie in unserem Vergleich K-ETA vs. e-Arrival Card. Die e-Arrival Card ist 72 Stunden gültig, pro Einzelformular können maximal 9 Reisende erfasst werden, der anmeldende Vertreter muss mindestens 14 Jahre alt sein. Ein ausgedrucktes Einreiseformular ist bis Ende 2025 nutzbar; danach ist ausschließlich die digitale Einreichung zulässig. Das Auswärtige Amt empfiehlt zudem die EmergencyReadyApp (iOS und Android) für Reise- und Sicherheitsinformationen.

Personengruppe e-Arrival Card erforderlich?
K-ETA-Befreite JA
Visuminhaber JA
ARC-Inhaber NEIN
K-ETA-Inhaber NEIN
Südkoreanische Staatsbürger NEIN

Wer von den K-ETA Ausnahmen betroffen ist, sollte die e-Arrival Card rechtzeitig vor dem Flug ausfüllen, um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden.

FAQ zu K-ETA Ausnahmen

Brauche ich als deutscher Staatsbürger 2026 eine K-ETA für Südkorea?

Nein. Deutsche Staatsbürger sind bis zum 31. Dezember 2026 von der K-ETA-Pflicht befreit. Diese K-ETA Ausnahmen gelten für alle EU- und Schengen-Staatsangehörigen für Kurzzeitaufenthalte von weniger als 90 Tagen in Südkorea.

Welche Länder sind vollständig von der K-ETA-Pflicht befreit?

Insgesamt 22 Länder profitieren von den K-ETA Ausnahmen: Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien und die USA. Die Befreiung gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Brauchen Transitpassagiere am Incheon Airport eine K-ETA?

Transitpassagiere, die den Transitbereich am Incheon Airport nicht verlassen, benötigen keine K-ETA. Bei Verlassen des Flughafens oder Zwischenübernachtung ist eine K-ETA erforderlich.

Was kostet die K-ETA und wie lange ist sie gültig?

Die K-ETA kostet 10.000 KRW (ca. 7 bis 8 USD). Die Bearbeitung dauert in der Regel 24 bis 72 Stunden. Nach der Genehmigung ist die K-ETA 2 Jahre ab dem Datum des Erhalts gültig und kann für mehrere Reisen genutzt werden.

Müssen Kinder und Senioren eine K-ETA beantragen?

Die K-ETA Ausnahmen sehen keine spezifischen Altersgrenzen für eine automatische Befreiung vor. Minderjährige und Senioren benötigen die elektronische Genehmigung, sofern ihr Land nicht zu den 22 befreiten Nationen gehört.

Was passiert, wenn ich ab 2027 ohne K-ETA nach Südkorea einreise?

Ab dem 1. Januar 2027 kann die Einreise ohne K-ETA verweigert werden. Es drohen Abweisung am Gate, mögliche Geldstrafen nach koreanischem Einwanderungsrecht sowie ein Systemvermerk bei künftigen Visumanträgen.

Benötige ich trotz K-ETA-Befreiung die e-Arrival Card?

Ja, K-ETA-befreite Touristen müssen die e-Arrival Card spätestens 3 Kalendertage vor der Einreise online ausfüllen. Die Einreichung ist gebührenfrei. Nur Inhaber einer K-ETA-Genehmigung, eines ARC (Aufenthaltstitel) und südkoreanische Staatsbürger sind von der e-Arrival Card befreit.

Wie prüfe ich, ob ich von der K-ETA befreit bin?

Sie können Ihre Befreiung prüfen, indem Sie die Liste der 22 Länder konsultieren. Im Antragsverfahren auf der Website des Justizministeriums (k-eta.go.kr) erscheint zudem eine Pop-up-Meldung beim Scannen des Reisepass-Fotos, falls Sie zu den K-ETA Ausnahmen gehören.

Gilt die K-ETA-Befreiung auch bei Doppelstaatsbürgerschaft?

Maßgeblich für die K-ETA Ausnahmen ist die Staatsangehörigkeit des Reisepasses, mit dem Sie nach Südkorea einreisen. Wenn dieser Pass zu den 22 befreiten Ländern gehört, gilt die Befreiung bis zum 31. Dezember 2026.

Muss ich eine neue K-ETA beantragen, wenn mein Reisepass abläuft?

Ja, die K-ETA ist an den Reisepass gebunden. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, müssen Sie die K-ETA neu beantragen, auch wenn die Gültigkeit der alten Genehmigung von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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