Das koreanische Justizministerium setzt die K-ETA für deutsche Staatsbürger bis zum 31.12.2026 aus, sodass eine visumfreie Einreise für bis zu 90 Tage möglich ist. Ab dem 01.01.2027 greift die Pflicht zur elektronischen Reisegenehmigung wieder.
Deutsche Staatsbürger profitieren während der Aussetzung von der Befreiung für Tourismus, Geschäftsreisen und Familienbesuche. Bei der Einreise ist die elektronische Ankunftskarte (e-Arrival Card) verpflichtend, die frühestens drei Kalendertage vor der Einreise online einzureichen ist.
Stand: 14.08.2026. Quellen: k-eta.go.kr, deu.mofa.go.kr, german.visitkorea.or.kr.
Was ist die K-ETA und warum betrifft sie deutsche Touristen?
Die K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) ist eine elektronische Reisegenehmigung des koreanischen Justizministeriums für visumfreie Drittstaatsangehörige. Funktional entspricht sie der US-ESTA: Reisende stellen vor der Abreise einen Online-Antrag, und die koreanische Einwanderungsbehörde prüft die Daten vorab. Die K-ETA für deutsche Staatsbürger gewährt keine Einreisegarantie. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft die Grenzbehörde bei Ankunft.
Die genehmigte K-ETA gilt maximal 3 Jahre und endet mit dem Ablauf des Reisepasses. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Genehmigung für mehrere Einreisen nutzbar. Die Antragsgebühr beträgt 10.000 KRW (ca. 7 USD) und wird online per Kreditkarte entrichtet. Neben dem Portal k-eta.go.kr steht eine mobile K-ETA-App für iOS und Android zur Verfügung. Die Website unterstützt Koreanisch, Englisch, Japanisch, Chinesisch, Französisch, Spanisch, Malaiisch und Thai.
Deutsche Staatsbürger benötigen aktuell keine K-ETA bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 unterliegen alle deutschen Reisenden wieder der K-ETA-Pflicht. Wer seinen Antrag vorab über das Portal stellt, erhält in der Regel binnen 72 Stunden eine Genehmigungsnummer per E-Mail.
Aktuelle Ausnahmeregelung für deutsche Staatsbürger bis 31.12.2026
Die K-ETA-Ausnahmeregelung entbindet deutsche Staatsbürger bis zum 31.12.2026 von der Antragspflicht und sichert ihnen eine visumfreie Einreise nach Südkorea für Aufenthalte von maximal 90 Tagen. Die vorübergehende Aussetzung gilt seit dem 01.04.2023, verlängert am 24.12.2025 durch das koreanische Justizministerium bis 31.12.2026 (Quelle: deu.mofa.go.kr). Die Botschaft der Republik Korea in Berlin bestätigte die befristete Befreiung für visumfreie Drittstaatsangehörige.
Erlaubte Aufenthaltszwecke umfassen Tourismus, Geschäftsreisen und Familienbesuche. Wer die K-ETA für deutsche Staatsbürger dennoch probehalber online beantragt, sieht beim Scannen der Passdatenseite ein Pop-up mit dem Hinweis „K-ETA Befreiung“. Die Einreise erfolgt in diesem Fall ohne Genehmigung.
| Land | Visumbefreiung bis 31.12.2026 | Visumfreier Aufenthalt |
|---|---|---|
| Deutschland | Ja | Bis 90 Tage |
| Österreich | Ja | Bis 90 Tage |
| Schweiz | Ja | Bis 90 Tage |
Praxiserfahrung: Bei der Einreise mit deutschem Reisepass scannt der Grenzbeamte die Passdatenseite und bestätigt die K-ETA-Befreiung ohne Nachfrage. Die e-Arrival Card lässt sich in fünf Minuten ausfüllen.
Besonderheiten bei doppelter Staatsbürgerschaft (deutsch-koreanisch)
Personen mit koreanischer Staatsangehörigkeit gelten nicht als Drittstaatsangehörige und benötigen keine K-ETA. Sie reisen mit dem koreanischen Reisepass ein. Ein deutsch-koreanischer Doppelstaatler, der mit deutschem Pass einreist, benötigt dennoch keine K-ETA, sofern er den koreanischen Reisepass vorlegt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage bei der Botschaft der Republik Korea in Berlin unter (030) 26065-0.
Was gilt ab 2027? Die K-ETA-Pflicht kehrt zurück
Deutsche Staatsbürger benötigen ab dem 01.01.2027 zwingend eine genehmigte K-ETA. Die visumfreie Einreise ohne diese Autorisierung ist nicht mehr möglich.
Ab dem 1. Januar 2027 unterliegen alle visumfreien Drittstaatsangehörigen der K-ETA-Pflicht. Fluggesellschaften verweigern ohne genehmigte K-ETA das Boarding. Die Bearbeitungsdauer beträgt regulär binnen 72 Stunden, weshalb die Antragstellung rechtzeitig vor der Einreise erfolgen muss.
Beispiel: Einreise am 30.12.2026 = keine K-ETA nötig; Rückflug am 05.01.2027 = K-ETA nur bei Wiedereinreise. Für jede Einreise ab dem 01.01.2027 ist die elektronische Reisegenehmigung verpflichtend.
K-ETA für Deutsche beantragen – so geht es ab 2027
Den K-ETA-Antrag stellen deutsche Reisende online über k-eta.go.kr mit Reisepassdaten, biometrischem Passfoto und Kreditkartenzahlung.
- Das Portal k-eta.go.kr aufrufen und Sprache wählen. Alternativ: mobile K-ETA-App für iOS/Android.
- Reisepassdatenseite scannen oder fotografisch uploaden.
- Ein digitales biometrisches Passfoto hochladen.
- Reisedaten und Aufenthaltsadresse in Südkorea eingeben.
- Die Antragsgebühr von 10.000 KRW (ca. 7 USD) per Kreditkarte bezahlen.
- Die E-Mail-Bestätigung mit Genehmigungsnummer abwarten.
Benötigte Dokumente und Voraussetzungen
Die K-ETA für deutsche Staatsbürger erfordert einen gültigen deutschen Reisepass, dessen Passgültigkeit mindestens 6 Monate über das Ausreisedatum hinaus reicht, der unbeschädigt und unterschrieben ist sowie mindestens 2 leere Seiten enthält. Zusätzlich benötigt werden ein digitales biometrisches Foto sowie Angaben zu Reisezweck und Aufenthaltsadresse.
Kosten, Zahlung und Bearbeitungszeit
Die Gebühr von 10.000 KRW (ca. 7 USD) wird per internationaler Kreditkarte (Visa/Mastercard) entrichtet und bei Ablehnung nicht erstattet. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 72 Stunden. Den Status prüfen deutsche Reisende über k-eta.go.kr mit Referenznummer und Reisepassdaten. Eine Antragstellung mindestens 2 Wochen vor Abreise wird empfohlen. Verlängerte Bearbeitungszeiten können an koreanischen Feiertagen auftreten. Das K-ETA-Beratungszentrum hält den Feiertagsbetrieb aufrecht (z. B. am 17.08.2026).
K-ETA für Minderjährige und der Unterschied zum Visum
Die K-ETA für deutsche Staatsbürger erfordert ab dem 01.01.2027 für jedes Kind einen separaten Antrag, auch für Säuglinge. Ein Familiengruppenantrag ist nicht vorgesehen. Erziehungsberechtigte stellen den Antrag für jedes Kind einzeln über das Online-Portal k-eta.go.kr.
Die K-ETA gilt für visumfreie Kurzzeitaufenthalte bis 90 Tage und kostet 10.000 KRW (ca. 7 USD). Die Bearbeitungsdauer beträgt regulär 72 Stunden, die K-ETA-Gültigkeit maximal 3 Jahre. Ein klassisches Visum benötigen deutsche Staatsbürger hingegen nur bei Aufenthalten über 90 Tage oder für Arbeits- und Studienzwecke. Dieses wird über die Botschaft der Republik Korea in Berlin (
Stülerstr. 8/10, 10787 Berlin, Tel: (030) 26065-0) beantragt. Das Visumverfahren dauert mehrere Wochen, während die K-ETA binnen 72 Stunden bearbeitet wird.
K-ETA-Ablehnung, Fehlervermeidung und e-Arrival Card
Die K-ETA für deutsche Staatsbürger lässt sich nach einer Ablehnung nicht per Widerspruch anfechten. Deutsche Reisende müssen den Antrag korrigiert neu stellen. Die Antragsgebühr wird bei Ablehnung nicht erstattet.
Häufigste Ablehnungsgründe und Fehlervermeidung
- Passfoto-Qualität: Hintergrund, Gesichtsgröße und Verzicht auf Sonnenbrille gemäß Vorgaben prüfen.
- Tippfehler in Reisepassnummer oder Ablaufdatum: Passdaten vor dem Absenden doppelt kontrollieren.
- 3DS-Zahlungsfehler: 3D-Secure bei der Bank aktivieren lassen, bevor die Gebühr bezahlt wird.
- Berufsangabe: Beruf korrekt und vollständig eintragen.
- Kein Doppelantrag: Mehrfachanträge vermeiden, da sie den Prozess blockieren.
Bei Problemen hilft das K-ETA-Beratungszentrum unter +82-2-2666-0463.
e-Arrival Card – Pflicht für alle Einreisenden
Unabhängig von der K-ETA für deutsche Staatsbürger müssen Reisende seit Februar 2025 eine e-Arrival Card ausfüllen. Die Einreichung erfolgt online frühestens 3 Kalendertage vor der Einreise über e-arrivalcard.go.kr. Sie ist gebührenfrei. K-ETA-Inhaber sind von der e-Arrival Card-Pflicht befreit.
Transitreisende benötigen keine K-ETA, sofern sie den internationalen Transitbereich innerhalb von 24 Stunden nicht verlassen und das Gepäck durchgecheckt ist.
Notfall-Infos und Praxishinweise für deutsche Touristen in Südkorea
Notrufnummern: Polizei 112, Rettungsdienst 119, Touristen-Hotline 1330. Kriminalitätsrate niedrig, aber K.o.-Tropfen in Hong-dae/Itaewon. Die EmergencyReadyApp (iOS und Android) liefert englischsprachige Verhaltenstipps, Warnmeldungen sowie Standorte der nächsten Notaufnahme und Polizeistation.
| Einrichtung | Adresse | Telefon | Öffnungszeiten |
|---|---|---|---|
| Botschaft der Republik Korea, Berlin | Stülerstr. 8/10, 10787 Berlin | Tel: (030) 26065-0 · Notfall: 0173-407-6943 | Mo-Fr 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (außer Mittwoch nachmittags) |
| Visa-Hotline (Korea) | – | +82-2-1345 | Wochentags 09:00-22:00 Uhr KST · Deutsch bis 18:00 Uhr |
| K-ETA-Beratungszentrum | – | +82-2-2666-0463 | Siehe Website |
| IHK Düsseldorf (für Firmenreisende) | Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf | 0211 35570 | – |
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur K-ETA für deutsche Staatsbürger
Brauchen deutsche Staatsbürger 2026 eine K-ETA für Südkorea?
Nein, bis zum 31. Dezember 2026 sind alle deutschen Staatsangehörigen von der K-ETA-Pflicht befreit. Die vorübergehende Aussetzung gilt für visumfreie Einreisen bis zu 90 Tage für Tourismus, Geschäftsreisen und Familienbesuche. Die Befreiung wurde zuletzt am 24.12.2025 verkündet und endet zum Jahreswechsel.
Ab wann gilt die K-ETA-Pflicht wieder für deutsche Touristen?
Die K-ETA-Pflicht gilt wieder ab dem 1. Januar 2027. Ab diesem Datum benötigen alle visumfreien Drittstaatsangehörigen, einschließlich deutscher Staatsbürger, eine genehmigte elektronische Reisegenehmigung, um nach Südkorea einzureisen. Ohne diese ist das Boarding des Fluges nicht möglich.
Wie viel kostet die K-ETA für deutsche Staatsbürger?
Die Antragsgebühr für die K-ETA beträgt 10.000 KRW, was etwa 7 USD entspricht. Die Zahlung erfolgt online per internationaler Kreditkarte wie Visa oder Mastercard. Bei einer Ablehnung des Antrags wird die Gebühr nicht erstattet und eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Wie lange dauert es, bis die K-ETA genehmigt wird?
Im Regelfall erfolgt die Bearbeitung binnen 72 Stunden. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, den Antrag mindestens zwei Wochen vor der Abreise zu stellen. Verlängerte Bearbeitungszeiten können an koreanischen Feiertagen auftreten.
Brauchen Kinder eine eigene K-ETA für Südkorea?
Ja, jedes Kind, auch Säuglinge, benötigt einen eigenen separaten K-ETA-Antrag. Ein Familiengruppenantrag ist nicht vorgesehen. Die Antragstellung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Ab dem 1. Januar 2027 gilt diese Pflicht auch für Minderjährige bei der Einreise nach Südkorea.
Was ist der Unterschied zwischen K-ETA und einem Visum?
Die K-ETA ist eine elektronische Reisevorabgenehmigung für visumfreie Aufenthalte bis zu 90 Tagen und kostet ca. 7 USD. Die Bearbeitung dauert 72 Stunden. Ein Visum ist ein klassisches Verfahren über die koreanische Botschaft in Berlin, das mehrere Wochen dauert. Es wird erst bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen oder für Arbeits- und Studienaufenthalte erforderlich.
Was muss ich bei einer K-ETA-Ablehnung tun?
Bei einer Ablehnung ist keine Berufung möglich. Deutsche Reisende müssen den Antrag korrigiert neu stellen oder ein klassisches Visum bei der koreanischen Botschaft beantragen. Die Antragsgebühr wird nicht erstattet. Unterstützung bietet das K-ETA-Beratungszentrum unter der Telefonnummer +82-2-2666-0463.
Brauche ich zusätzlich zur K-ETA eine e-Arrival Card?
Die e-Arrival Card ist für alle Reisenden seit Februar 2025 verpflichtend und muss frühestens drei Kalendertage vor der Einreise online ausgefüllt werden. Laut IHK sind jedoch Inhaber einer genehmigten K-ETA von der Pflicht zur e-Arrival Card befreit.
Wie lange ist die K-ETA gültig?
Die K-ETA-Gültigkeit beträgt maximal drei Jahre. Sie endet jedoch vorzeitig, wenn der Reisepass abläuft, der für die Beantragung verwendet wurde. Innerhalb der Gültigkeitsdauer ist die K-ETA für mehrere Einreisen nach Südkorea nutzbar.
Welche Fehler sollte ich bei der K-ETA-Antragstellung vermeiden?
Zu den häufigsten Fehlern zählen eine unzureichende Passfoto-Qualität, Tippfehler in der Reisepassnummer oder im Ablaufdatum, fehlerhafte Berufsangaben sowie ein fehlerhaftes 3D-Secure-Verfahren bei der Bank. Zudem sollte kein Doppelantrag gestellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.