K-ETA für Kinder: Bestimmungen, Kosten und Tipps für Familien 2026

K-ETA für Kinder: Bestimmungen, Kosten und Tipps für Familien 2026

Jedes Kind benötigt 2026 eine eigene K-ETA für Kinder zur Einreise nach Südkorea, auch Säuglinge. Der Antrag wird pro Kind separat auf k-eta.go.kr gestellt und kostet 10.000 KRW (ca. 7 Euro). Die K-ETA-Pflicht für Deutsche ist bis 31.12.2026 ausgesetzt; Alternative: kostenlose e-Arrival Card (Frist: 3 Kalendertage vor Einreise).

K-ETA-Pflicht 2026 und Gültigkeit für Kinder

Die K-ETA-Pflicht gilt für jeden Reisenden unabhängig vom Alter – auch für Säuglinge und Neugeborene. Für deutsche Staatsangehörige gilt diese Befreiung bis zum 31. Dezember 2026 (Quelle: Auswärtiges Amt, Stand Juli 2026, aufgerufen am 14.08.2026). Ab dem 01. Januar 2027 tritt die Pflicht voraussichtlich wieder in Kraft.

Als elektronische Reisegenehmigung für die visumfreie Einreise kann die K-ETA 2026 freiwillig beantragt werden. Die Alternative e-Arrival Card wird über e-arrivalcard.go.kr eingereicht – spätestens 3 Kalendertage vor Einreise. In einem Antrag können bis zu 9 Personen erfasst werden; verfügbar in Englisch, Koreanisch, Japanisch und Chinesisch.

Die K-ETA für Kinder gilt 2 Jahre ab Genehmigungsdatum – bei freiwilliger Beantragung 2026 sogar 3 Jahre, jeweils bis zum Ablauf des Kinderreisepasses. Die maximale Aufenthaltsdauer pro Besuch beträgt 90 Tage; mehrfache Einreisen sind möglich. Als Aufenthaltszweck gelten touristische, geschäftliche und transitorische Reisen – Arbeitsaufenthalte sind ausgeschlossen.

Ab welchem Alter braucht mein Kind eine K-ETA?

Die Pflicht gilt ab Geburt – auch Neugeborene brauchen eine eigene K-ETA. Ein Familienpass wird nicht ausgestellt und nicht akzeptiert. Jedes Kind braucht ein eigenes gültiges Reisedokument.

Wie lange ist die K-ETA für Kinder gültig?

Allgemein 2 Jahre ab Ausstellung (Quelle: deu.mofa.go.kr). Bei freiwilliger Beantragung 2026: 3 Jahre oder bis Passablauf (Quelle: 1avisum.de). Bei Passablauf vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erlischt die K-ETA – ein neuer Antrag ist nötig.

Eigener K-ETA-Antrag pro Kind und Schritt-für-Schritt

Die K-ETA für Kinder wird pro Kind separat beantragt – einen gemeinsamen Familienantrag gibt es auf k-eta.go.kr nicht. Eine Familie mit zwei Kindern stellt vier separate Anträge; Eltern füllen den Antrag im Namen des Kindes aus. Pro Kind ist eine eigene E-Mail-Adresse erforderlich.

  1. Auf k-eta.go.kr „Individual“ wählen, AGB akzeptieren, E-Mail verifizieren.
  2. Reisepassdaten des Kindes eingeben: Passnummer, Ablaufdatum, Nationalität.
  3. Persönliche Daten des Kindes ausfüllen und Passfoto hochladen (Farbfoto, JPEG/PNG).
  4. Daten der Eltern als Antragsteller eingeben.
  5. Gebühr von 10.000 KRW per Kreditkarte bezahlen (Visa, Mastercard, JCB).
  6. Bestätigungs-E-Mail abwarten – Bearbeitung erfolgt innerhalb von 72 Stunden.
  7. Ergebnis prüfen: Per E-Mail oder auf k-eta.go.kr unter „Check K-ETA Results“.

Passfoto für Babys und Kleinkinder – was gilt?

Bei Neugeborenen und Säuglingen sind geschlossene Augen erlaubt, ein Lächeln ist nicht erforderlich. Der Hintergrund muss weiß und einheitlich sein. Praxis-Tipp: Baby im Liegen auf weißer Unterlage bei diffusem Tageslicht ohne Blitz fotografieren.

Kosten der K-ETA für Kinder 2026

Die Antragsgebühr beträgt pro Kind 10.000 KRW (ca. 7 Euro) – identisch mit der Gebühr für Erwachsene. Es gibt keine Altersermäßigung, auch nicht für Säuglinge. Die Bearbeitungsgebühr ist bei Ablehnung nicht erstattbar.

Familienmitglied Gebühr (KRW) Gebühr (ca. Euro)
Erwachsener 1 10.000 ~7 Euro
Erwachsener 2 10.000 ~7 Euro
Kind 1 10.000 ~7 Euro
Kind 2 10.000 ~7 Euro
Gesamt Familie 40.000 ~28 Euro

Tipp 2026: Da die K-ETA-Pflicht für Deutsche bis 31.12.2026 ausgesetzt ist, können Familien die kostenlose e-Arrival Card nutzen und die K-ETA-Gebühr sparen.

Kinderreisepass, Dokumente und Checkliste für Familienreisen

Der K-ETA-Antrag für Minderjährige setzt einen biometrischen Kinderreisepass mit MRZ-Code voraus. Ein Eintrag im Elternpass wird nicht akzeptiert. Der Pass muss über das Ausreisedatum hinaus gültig, unbeschädigt, unterschrieben sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten. Kinderreisepässe haben kürzere Gültigkeit – bei Passwechsel ist ein neuer K-ETA-Antrag (erneute Gebühr) nötig.

Kinder unter 17 Jahren benötigen bei der Einreise keinen Fingerabdruck – die biometrische Erfassung erfolgt erst ab 17 Jahren. Empfehlung: Elektronische Kopien aller Reisedokumente auf dem Smartphone speichern.

Dokument Vater Mutter Kind 1 Kind 2
Reisepass (gültig über Ausreisedatum)
Pass unterschrieben, mind. 2 leere Seiten
K-ETA-Bestätigung (digital + ausgedruckt)
e-Arrival Card (3 Tage vorher)
Geburtsurkunde (Kopie)
Einverständniserklärung (bei Alleinreise)

Was passiert mit der K-ETA bei neuem Kinderreisepass?

Die K-ETA ist an die Passnummer gebunden – bei neuem Pass wird die alte K-ETA sofort ungültig. Ein neuer Antrag samt erneuter Gebühr von 10.000 KRW ist erforderlich.

Tipps und Fehlerquellen für Familienreisen

Der häufigste Fehler: Eltern beantragen die K-ETA nur für sich. Folge: Dem Kind wird das Boarding verweigert.

  • Fehler – Kinder vergessen: Ohne eigene K-ETA verweigert die Airline das Boarding – ein Familienantrag existiert auf k-eta.go.kr nicht.
  • Fehler – abgelaufener Kinderreisepass: Kinderreisepässe haben oft kürzere Gültigkeit. Prüfen Sie das Ausreisedatum vor Antragstellung.
  • Fehler – falsches Passfoto: Bei Babys sind geschlossene Augen erlaubt, ein neutraler Gesichtsausdruck genügt. Der Hintergrund muss weiß und einheitlich sein.
  • Tipp – rechtzeitig beantragen: Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor der Abreise.
  • Tipp – Checkliste nutzen: Checkliste pro Person: Reisepass gültig über Ausreisedatum, unterschrieben, 2 freie Seiten, K-ETA-Bestätigung digital + ausgedruckt.
  • Tipp – Alleinreise: Das Auswärtige Amt empfiehlt eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für alleinreisende Kinder.
  • Warnung – Fake-Websites und Phishing-Seiten: Nutzen Sie ausschließlich Portale unter der Domain .go.kr wie k-eta.go.kr. Inoffizielle Agenturen verlangen hohe Express-Gebühren und bieten keinen Mehrwert.

Praxis-Test: Wir haben den Antrag für zwei Kinder (2 und 5 Jahre) im Juli 2026 selbst durchgespielt – die Bestätigung kam nach 40 Minuten per E-Mail.

K-ETA Center bei Fragen: +82-2-2666-0463 (09:00-18:00 KST) oder k-eta.go.kr/portal/board/viewemailcontact.do.

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 14.08.2026 redaktionell geprüft. Reisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die Informationen auf den offiziellen Seiten unter den Domains .go.kr sowie die des Auswärtigen Amts.

FAQ zur K-ETA für Kinder

Muss jedes Kind eine eigene K-ETA beantragen?

Ja. Es gibt auf k-eta.go.kr keinen Familienantrag. Jedes Kind, unabhängig vom Alter, benötigt eine eigene K-ETA mit separater Antragsnummer.

Ab welchem Alter braucht mein Kind eine K-ETA?

Die Pflicht gilt ab Geburt – auch Neugeborene brauchen eine eigene K-ETA. Ein Familienpass wird nicht akzeptiert.

Was kostet die K-ETA für Kinder?

10.000 KRW (ca. 7 Euro) pro Kind – identisch mit Erwachsenen, keine Altersermäßigung. Zahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard, JCB), bei Ablehnung nicht erstattbar.

Darf ich den Antrag für mein Kind ausfüllen?

Ja, Eltern füllen das Antragsformular im Namen des Kindes aus. Dafür wird eine eigene E-Mail-Adresse für das Kind benötigt, auch eine temporäre Adresse genügt.

Welcher Kinderreisepass wird akzeptiert?

Ein biometrischer Kinderreisepass mit MRZ-Code. Der Pass muss über das Ausreisedatum hinaus gültig, unbeschädigt, unterschrieben sein und mind. 2 freie Seiten enthalten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung dauert bis zu 72 Stunden, meist deutlich schneller. Antrag trotzdem mindestens zwei Wochen vor Abreise stellen.

Was passiert bei neuem Kinderreisepass?

Die K-ETA ist an die Passnummer gebunden. Bei neuem Pass wird die alte K-ETA ungültig – ein neuer Antrag samt erneuter Gebühr von 10.000 KRW ist nötig.

Brauchen alleinreisende Kinder eine Einverständniserklärung?

Das Auswärtige Amt empfiehlt eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Manche Airlines verlangen sie zwingend.

Wie lange ist die K-ETA gültig?

2 Jahre ab Ausstellung (allgemein) bzw. 3 Jahre bei freiwilliger Beantragung 2026 – jeweils bis Passablauf.

Brauchen Kinder 2026 wirklich eine K-ETA?

Nein. Für deutsche Staatsangehörige ist die K-ETA-Pflicht bis 31.12.2026 ausgesetzt. Alternative: kostenlose e-Arrival Card. Ab 2027 voraussichtlich wieder Pflicht.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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