EU-Bürger, Schweizer und Österreicher sind 2026 von der K-ETA-Pflicht für Südkorea befreit. Diese Befreiung gilt bis 31.12.2026 für Kurzaufenthalte bis 90 Tage. Ab 2027 wird voraussichtlich wieder eine K-ETA-Pflicht gelten. Eine K-ETA kostet bei Bedarf 10.000 KRW (ca. 6,50 bis 7,50 Euro). Stand: August 2026
Die K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) prüft die Reiseberechtigung vorab. Das koreanische Justizministerium verlängerte die Befreiung mehrfach. Ab 2027 werden die Regeln für visumfreie Einreisen voraussichtlich strenger.
K-ETA-Pflicht für EU-Bürger: Aktueller Stand 2026
EU-Bürger sind bis 31.12.2026 von der K-ETA-Pflicht befreit – für visumfreie Kurzaufenthalte bis 90 Tage gilt kein K-ETA. Die Befreiung gilt für alle 27 EU-Staaten und Schengen-Assoziierte (Quelle: Auswärtiges Amt, IHK Düsseldorf). Die K-ETA wurde am 1. September 2021 eingeführt und erfasst Staatsangehörige von 50 Ländern, darunter alle EU-Staaten (Quelle: deu.mofa.go.kr).
K-ETA-Ausnahmen: Wer ist 2026 befreit und wer nicht?
Alle EU-Mitgliedstaaten plus Schengen-Assoziierte (Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein) sind 2026 von der K-ETA-Pflicht befreit. Die Ausnahmeregelung gilt nur für touristische und kurze geschäftliche Aufenthalte bis 90 Tage. Für nicht-EU-Bürger ohne bilaterale Vereinbarung mit Südkorea gilt die K-ETA-Pflicht weiterhin. Eine Übersicht aller Länder und Personengruppen, die von der K-ETA-Pflicht befreit sind, finden Sie in unserem separaten Artikel.
Sonderfall Schweiz und Österreich
Schweizer Bürger brauchen 2026 kein K-ETA, da die Schweiz Schengen-Assoziiert ist. Für Österreicher gilt die Ausnahmeregelung über die EU-Mitgliedschaft ebenfalls. Beide Personengruppen benötigen für Kurzaufenthalte bis 90 Tage kein K-ETA. Die Befreiung wurde zuletzt vom koreanischen Justizministerium um ein weiteres Jahr verlängert (Quelle: IHK Düsseldorf).
Gilt die Befreiung auch für Geschäftsreisende?
Kurzgeschäftsreisen (Meetings, Konferenzen, Messen) bis 90 Tage sind von der K-ETA-Pflicht ebenfalls befreit. Für Erwerbstätigkeit oder Aufenthalte über 90 Tage ist ein klassisches Visum erforderlich – das K-ETA deckt ausschließlich visumfreie Einreisen ab (Quelle: deu.mofa.go.kr).
K-ETA-Kosten 2026: Was kostet die elektronische Reisegenehmigung?
Die K-ETA-Gebühr beträgt 10.000 KRW (ca. 6,50-7,50 €) – inoffizielle Drittanbieter verlangen teils 20-50 € für denselben Service. Detaillierte Informationen zu den K-ETA-Kosten und versteckte Preise haben wir in einem separaten Artikel zusammengestellt.
Das K-ETA für EU-Bürger kostet einheitlich 10.000 südkoreanische Won, zahlbar per Kreditkarte (Visa, Mastercard). Der Euro-Betrag ist kursabhängig (Stand 2026).
| Währung | Betrag |
|---|---|
| KRW | 10.000 ₩ |
| USD | ca. 7-8 $ |
| EUR | ca. 6,50-7,50 € |
Jede Person zahlt die volle Gebühr – ein Familienrabatt existiert nicht. Beantragen Sie das K-ETA ausschließlich über www.k-eta.go.kr oder die K-ETA-App. Inoffizielle Portalbetreiber fordern oft 20-50 € für denselben Vorgang und bergen Betrugsgefahr (Quelle: deu.mofa.go.kr, k-eta.go.kr).
K-ETA-Gültigkeit, Beantragung und Bearbeitungszeit
Das K-ETA ist 2 Jahre ab Genehmigung gültig und ermöglicht in diesem Zeitraum Mehrfacheinreisen nach Südkorea. Mehr zur K-ETA-Gültigkeit und mögliche Verlängerung lesen Sie in unserem Leitfaden. Das K-ETA ist an den Reisepass gebunden: Der Antragsteller muss mit demselben Reisepass reisen, mit dem die K-ETA eingeholt wurde. Bei Passablauf oder Änderung persönlicher Daten erlischt die Gültigkeit, und ein neuer Antrag ist erforderlich (Quelle: deu.mofa.go.kr, globetrotter.ch).
Die K-ETA-Beantragung erfolgt über das Portal www.k-eta.go.kr, die K-ETA-App (iOS/Android) oder m.k-eta.go.kr. Das Formular steht in Englisch und Koreanisch zur Verfügung; ein Erklärvideo auf Deutsch erleichtert den Prozess. Bei besonderen Einreiseverfahren im Katastrophenfall ist ein Sonder-Einreiseverfahren für alle Ausländer möglich (Quelle: k-eta.go.kr). Für Nicht-Mitglieder umfasst der Antrag 7 Schritte:
- Geschäftsbedingung zustimmen
- E-Mail-Verifizierung
- Reisepassdaten eingeben
- Antragsdaten eingeben (Reisezweck, Aufenthaltsadresse)
- Eingegebene Informationen überprüfen
- Gebühr bezahlen (10.000 KRW per Kreditkarte)
- Antrag erfolgreich gestellt, Bestätigung per E-Mail
Die Bearbeitung dauert in der Regel 24 bis 72 Stunden, in Ausnahmefällen bis zu 7 Tage. Die Mindestfrist beträgt 72 Stunden vor Abflug (Quelle: deu.mofa.go.kr, ihk.de). Weitere Details zur K-ETA-Bearbeitungszeit und Tipps zur Beschleunigung finden Sie in unserem Artikel. Die Ergebnisüberprüfung erfolgt per E-Mail oder über www.k-eta.go.kr unter „K-ETA Application Results“ > „Check K-ETA Results“ (Quelle: deu.mofa.go.kr). Bei Ablehnung des K-ETA wird auch eine Neubeantragung nicht genehmigt, sofern sich die Umstände nicht ändern. Beantragen Sie das K-ETA idealerweise 2 Wochen vor Reiseantritt. Das K-ETA-Beratungszentrum ist unter +82-2-2666-0463 (09:00-18:00 KST) erreichbar (Quelle: deu.mofa.go.kr).
K-ETA für Kinder und Familien: Brauchen Minderjährige eine eigene Genehmigung?
Jede Person inklusive Säuglinge benötigt eine eigene K-ETA – Eltern können den Antrag stellvertretend im K-ETA-Portal stellen. Ausführliche Informationen zu K-ETA-Bestimmungen für Kinder und Familien haben wir separat zusammengestellt.
Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter kann den Antrag stellvertretend über das K-ETA-Portal durchführen. Dabei werden die Reisepassdaten des Kindes benötigt (biometrischer Reisepass). Angaben zu den Erziehungsberechtigten sind im Formular erforderlich. Es existiert kein Mindestalter für die Beantragung. Die Gebühr beträgt pro Kind 10.000 KRW (ca. 6,50-7,50 €, kursabhängig, Stand 2026) – ein Kinder- oder Familienrabatt ist nicht vorgesehen.
K-ETA für Kinder unter 14 Jahren – eigener Antrag?
Ja, auch für Kinder unter 14 Jahren ist ein eigener K-ETA-Antrag erforderlich. Die Eltern übernehmen die Online-Registrierung im K-ETA-Portal und müssen Angaben zu den Erziehungsberechtigten im Formular machen. Die K-ETA-Gebühr gilt pro Person – auch für Kinder unter 14 Jahren.
Ohne K-ETA: Konsequenzen bei fehlender Reisegenehmigung
Ohne gültige K-ETA kann die Airline das Boarding verweigern. Bei Ankunft droht Einreiseverweigerung und Rückflug auf eigene Kosten.
- Boarding-Verweigerung: Die Fluggesellschaft prüft die K-ETA vor dem Boarding. Ohne Genehmigung wird die Beförderung verweigert (Quelle: koreanair.com).
- Einreiseverweigerung: Wer ohne K-ETA dennoch Südkorea erreicht, wird an der Grenze zurückgewiesen.
- Rückflug auf eigene Kosten: Betroffene Reisende müssen den Rückflug selbst finanzieren.
- Systemeintrag statt Geldstrafe: Aktuell liegen keine Quellen zu Bußgeldern vor. Ein Vermerk im System der koreanischen Einreisebehörde kann jedoch wiederholte Verstöße bei zukünftigen K-ETA-Anträgen problematisch machen.
- Transit ohne K-ETA: Bei Umsteigezeit bis 24 Stunden, Aufenthalt im internationalen Transitbereich und durchgechecktem Gepäck ist kein K-ETA erforderlich (Quelle: globetrotter.ch).
K-ETA 2027: Was ändert sich und wie unterscheidet sich K-ETA vom Visum?
Ab dem 01.01.2027 wird die K-ETA für EU-Bürger voraussichtlich wieder zur Pflicht, da die befristete Befreiung am 31.12.2026 ausläuft (Quelle: ihk.de). Neue, möglicherweise höhere Gebühren sowie eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer auf 3 Jahre stehen in Diskussion – Stand August 2026 jedoch nicht bestätigt.
| Merkmal | Jetzt (2026) | Ab 2027 (voraussichtlich) |
|---|---|---|
| K-ETA-Pflicht für EU-Bürger | Befreit bis 31.12.2026 | Voraussichtlich wieder Pflicht ab 01.01.2027 |
| Gebühr | 10.000 KRW (ca. 6,50-7,50 €) | Möglicherweise höher (nicht bestätigt) |
| Gültigkeitsdauer | 2 Jahre | 3 Jahre in Diskussion |
Das K-ETA ist eine elektronische Vorabgenehmigung für die visumfreie Einreise und kein Visum. Ein klassisches Visum benötigen EU-Bürger erst bei Aufenthalten über 90 Tage, Studium oder Arbeitsaufnahme. Einen ausführlichen Vergleich zwischen K-ETA und Visum haben wir in einem separaten Artikel zusammengestellt.
| Merkmal | K-ETA | Visum | e-Arrival Card |
|---|---|---|---|
| Typ | Elektronische Vorabgenehmigung | Formelle Genehmigung | Ankunftskarte (seit Februar 2025) |
| Kosten | 10.000 KRW (ca. 6,50-7,50 €) | Je nach Kategorie | Gebührenfrei |
| Gültigkeit | 2 Jahre (3 Jahre ab 2027 in Diskussion) | Je nach Visumtyp | Einzelneinreise |
| Einreichfrist | Mindestens 72 Std. vor Abflug | Über Botschaft/Konsulat | Innerhalb von 3 Kalendertagen vor Einreise via e-arrivalcard.go.kr |
| Befreiung | EU-Bürger bis 31.12.2026 | – | K-ETA-Inhaber sind befreit |
e-Arrival Card – Alternative zur K-ETA?
Die e-Arrival Card ersetzt die K-ETA nicht. Sie ist eine gebührenfreie Ankunftskarte, die seit Februar 2025 gilt und innerhalb von 3 Kalendertagen vor der Einreise online einzureichen ist. Wer ein gültiges K-ETA besitzt, ist von der e-Arrival Card befreit. Für EU-Bürger ohne K-ETA (während der Befreiungsphase 2026) kann die e-Arrival Card daher relevant sein – ab 2027 reicht sie jedoch nicht aus, um die dann voraussichtlich wieder geltende K-ETA-Pflicht zu ersetzen. Mehr zum Thema K-ETA vs. e-Arrival Card: Unterschiede und Notwendigkeit lesen Sie in unserem Vergleich.
FAQ zur K-ETA für EU-Bürger
Brauchen deutsche Staatsbürger 2026 ein K-ETA für Südkorea?
Nein. Alle EU-Bürger sind bis zum 31.12.2026 von der K-ETA-Pflicht befreit. Diese Ausnahmeregelung gilt für visumfreie Kurzaufenthalte bis 90 Tage für touristische und kurze geschäftliche Zwecke. Eine Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich.
Was kostet die K-ETA in Euro?
Die Antragsgebühr für die K-ETA beträgt 10.000 KRW, was umgerechnet ca. 6,50 bis 7,50 EUR entspricht (Stand 2026, kursabhängig). Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte über das Portal www.k-eta.go.kr. Inoffizielle Drittanbieter verlangen teils 20 bis 50 Euro, weshalb nur das staatliche Portal genutzt werden sollte.
Brauchen Schweizer ein K-ETA für Südkorea?
Nein. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber als Schengen-Assoziiertes Land ebenfalls von der K-ETA-Befreiung betroffen. Diese gilt bis zum 31.12.2026 für Kurzaufenthalte bis 90 Tage. Österreicher profitieren als EU-Mitglied ebenfalls von dieser Ausnahmeregelung.
Ändern sich die K-ETA-Regeln ab 2027?
Ja. Die befristete Befreiung für EU-Bürger läuft am 31.12.2026 aus. Ab dem 01.01.2027 wird die K-ETA voraussichtlich wieder Pflicht für Reisende aus der EU, der Schweiz und Österreich. Neue, möglicherweise höhere Gebühren und eine Verlängerung der Gültigkeit auf 3 Jahre sind in Diskussion.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines K-ETA-Antrags?
Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 24 bis 72 Stunden, in Ausnahmefällen bis zu 7 Tage. Die K-ETA muss mindestens 72 Stunden vor Abflug beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag idealerweise 2 Wochen vor Reiseantritt zu stellen, um Puffer für eventuelle Rückfragen zu haben.
Müssen Kinder ein eigenes K-ETA haben?
Ja. Jede Person, unabhängig vom Alter, benötigt eine eigene K-ETA, auch Säuglinge und Kleinkinder. Eltern oder Erziehungsberechtigte können den Antrag stellvertretend über das K-ETA-Portal stellen. Die Gebühr von 10.000 KRW fällt pro Kind an, es gibt keinen Familienrabatt.
Was passiert ohne K-ETA am Flughafen?
Ohne gültige K-ETA verweigert die Airline das Boarding am Abflughafen. Falls ein Reisender dennoch in Südkorea ankommt, droht die Einreiseverweigerung an der Grenze. Der Rückflug muss auf eigene Kosten finanziert werden. Bei ab 2027 geltender Pflicht sollten Reisende die K-ETA vor der Flugbuchung beantragen.
Ist Trinkgeld in Südkorea üblich?
Nein. In Südkorea ist Trinkgeld nicht üblich und wird in der Regel nicht erwartet. Ein Servicezuschlag ist in Hotels und Restaurants meist bereits auf der Rechnung enthalten.
Welche Notrufnummern gibt es in Südkorea?
Die Notrufnummer für die Polizei in Südkorea lautet 112. Für Feuerwehr und Notarzt wählen Sie die 119. Die Touristenhotline, die auf Koreanisch und Englisch erreichbar ist, bietet Unterstützung unter der Nummer 1330.