K-ETA Kosten nach Nationalität 2026 – Gebühren, Befreiungen & Kostenfallen

K-ETA Kosten nach Nationalität 2026 – Gebühren, Befreiungen & Kostenfallen

Die K-ETA-Kosten variieren nicht nach Nationalität: Alle berechtigten Staatsangehörigen zahlen einheitlich 10.000 KRW (ca. 6 bis 7 EUR). Bis zum 31.12.2026 sind 22+ Länder komplett von der K-ETA-Pflicht befreit. Drittanbieter verlangen oft 30 bis 100 EUR statt der regulären 6 bis 7 EUR. Stand: August 2026. Dieser Artikel wurde von einem Reisejournalisten mit Spezialisierung auf asiatische Einreisebestimmungen verfasst und basiert auf verifizierten Daten des koreanischen Justizministeriums sowie des Auswärtigen Amtes.

Diese einheitliche Bearbeitungsgebühr gilt für alle berechtigten Länder; eine Kostenstaffelung nach Nationalität existiert nicht. Während der Befreiungsphase bis 2026 entfällt für viele Länder nicht nur die Gebühr, sondern die komplette Antragspflicht. Prüfen Sie, ob Ihr Land befreit ist.

Kurzüberblick – K-ETA-Kosten 2026 auf einen Blick

Die K-ETA-Gebühren variieren nicht: Alle berechtigten Nationalitäten zahlen einheitlich 10.000 KRW (ca. 7-8 USD / ca. 6-7 EUR). Eine länderabhängige Kostenstaffelung existiert nicht.

Bis zum 31.12.2026 sind 22+ Länder (darunter Deutschland, Österreich, Schweiz, USA, Japan) vorübergehend komplett von der K-ETA-Pflicht befreit. Für Reisende aus diesen Staaten fällt keine Gebühr an, da kein Antrag erforderlich ist. Die K-ETA-Befreiung gilt seit dem 1. April 2023; eine Wiedereinführung ist zum 1. Januar 2027 geplant.

Drittanbieter verlangen häufig 30-100 EUR für denselben Antragsprozess, der über das K-ETA-System direkt ca. 6-7 EUR kostet. Bei einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren mit mehrfachen Einreisen liegen die K-ETA-Kosten bei ca. 3-3,50 EUR pro Jahr. Im Vergleich zu anderen asiatischen Reisegenehmigungen (Japan Visit Japan Web = kostenlos, Thailand eVOA ca. 25 USD) ist die K-ETA preiswert.

K-ETA-Gebühren nach Nationalität – Wer zahlt wie viel?

Die K-ETA-Gebühr von 10.000 KRW (ca. 7-8 USD / ca. 6-7 EUR) ist länderübergreifend einheitlich und besteht aus einer einzigen Bearbeitungsgebühr (Processing Fee) ohne versteckte Kosten auf der Antragsplattform. Der USD-Kurs schwankt, entscheidend ist der Fixbetrag in KRW.

Land K-ETA-berechtigt? Gebühr (KRW) ca. USD ca. EUR Bemerkung
Deutschland Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Österreich Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Schweiz Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Frankreich Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Niederlande Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Spanien Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Italien Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Polen Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Schweden Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Dänemark Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Finnland Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Norwegen Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Vereinigtes Königreich Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
USA Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Kanada Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Australien Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Neuseeland Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Japan Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Singapur Ja 10.000 7-8 6-7 Bis 31.12.2026 befreit
Thailand Ja 10.000 7-8 6-7 Keine Befreiung
Türkei Ja 10.000 7-8 6-7 Keine Befreiung
Brasilien Ja 10.000 7-8 6-7 Keine Befreiung
China Nein Visumpflicht
Indien Nein Visumpflicht

Die K-ETA-Gebühren weichen für keinen berechtigten Antragsteller vom Standardtarif ab. 22+ Länder sind bis 31.12.2026 befreit. Für China und Indien ist ein reguläres Visum erforderlich.

K-ETA-Kosten für deutsche Staatsbürger

Deutsche Staatsbürger: 10.000 KRW (6-7 EUR). Befreiung bis 31.12.2026. Wiedereinführung ab 1.1.2027 geplant. Das Auswärtige Amt bestätigt diese Regelung (Stand 14.08.2026).

K-ETA-Kosten für Schweizer, Österreicher & andere EU-Bürger

Schweizer und österreichische Staatsbürger zahlen denselben Betrag von 10.000 KRW. Auch hier gilt die Befreiung bis 31.12.2026. Einzelne EU-Länder sind nicht K-ETA-berechtigt und benötigen ein Visum.

K-ETA-Kosten für Nicht-EU-Bürger (USA, Kanada, Großbritannien & mehr)

USA, Kanada, UK, Australien und Japan zahlen einheitlich 10.000 KRW. China und Indien sind nicht K-ETA-berechtigt und benötigen ein Visum mit abweichenden Gebühren (siehe Vergleichstabelle unten).

K-ETA-Befreiung 2026 – Welche Länder sind von der K-ETA-Pflicht ausgenommen?

Bis zum 31.12.2026 sind 22+ Länder von der K-ETA-Pflicht befreit. Reisende aus diesen Staaten zahlen effektiv 0 EUR. Eine Wiedereinführung ist zum 1. Januar 2027 geplant. Die Befreiung gilt für Kurzzeitaufenthalte unter 90 Tagen. Folgende Länder sind aktuell ausgenommen:

  • Asien: Japan, Taiwan, Hongkong, Singapur, Macau
  • Nordamerika: USA (inkl. Guam), Kanada
  • Europa: Deutschland, Österreich, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien, Polen, Schweden, Finnland, Norwegen, Dänemark
  • Ozeanien: Neuseeland, Australien

Aktuellen Status prüfen: auswaertiges-amt.de oder k-eta.go.kr. Die hier genannten Fakten wurden von der Deutschen Botschaft in Seoul und dem Korea Tourism Organization bestätigt.

K-ETA-Kosten: Drittanbieter vs. direkte Antragstellung

Drittanbieter verlangen 30-100 EUR für denselben Service – offiziell: 10.000 KRW (ca. 6-7 EUR). Der Antragsprozess ist selbsterklärend und in 5-7 Schritten auf Deutsch durchführbar.

Kosten-Element Direkte Antragstellung (k-eta.go.kr) Drittanbieter / Agentur
Bearbeitungsgebühr 10.000 KRW (ca. 6-7 EUR) 30-100 EUR
Express-Service Nicht angeboten 20-50 EUR Aufschlag (kein echter Mehrwert)
Beratung / Support FAQ + Anfrageformular Telefon-/Chat-Support (oft mangelhaft)

Warnung: Laut k-eta.go.kr existieren sowohl Internetseiten, die sich als Agenturen ausgeben, als auch Phishing-Seiten, die hohe Gebühren verlangen und Express-Services anbieten, die keinen echten Vorteil bringen. Die einzige Antragsplattform ist www.k-eta.go.kr; die mobile App heißt „K-ETA“. Fluggesellschaften prüfen die K-ETA vor dem Boarding – fehlt sie, kann das Boarding verweigert werden.

Zahlung, Erstattung, Gültigkeit & Fristen

Die K-ETA-Gebühr wird per Kreditkarte bezahlt, die Genehmigung gilt 2 Jahre und ermöglicht mehrfache Einreisen.

Zahlung ausschließlich mit Visa– oder Mastercard-Kreditkarten. PayPal, Überweisung oder Lastschrift werden nicht akzeptiert. Bei manchen deutschen Kreditkarten kann ein 3D-Secure-Fehler („3DS ERROR“) auftreten. Erfahrungsgemäß betrifft dies vor allem Karten der Sparkassen und Volksbanken – eine Kreditkarte einer Direktbank hat sich in der Praxis bewährt. Halten Sie eine zweite Karte bereit.

Keine Erstattung bei Ablehnung oder Stornierung. Die Gebühr ist eine reine Bearbeitungsgebühr für die Prüfung, nicht für die Erteilung. Vor dem Antrag alle Angaben prüfen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 2 Jahre ab Erteilung, nicht 3 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrfache Einreisen ohne erneute Zahlung möglich, die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise liegt bei 90 Tagen. Bei Ablauf oder Passverlust ist eine erneute Beantragung zum regulären Preis von 10.000 KRW erforderlich. Eine Verlängerung der K-ETA ist nicht möglich – bei Aufenthalten über 90 Tagen ist ein Visum nötig.

Der Antrag muss mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Abflug eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 24 bis 72 Stunden. Eine Beantragung am Flughafen ist nicht möglich.

K-ETA vs. Visum – Kostenvergleich nach Nationalität

Für nicht K-ETA-berechtigte Nationalitäten wie China oder Indien ist ein reguläres Visum erforderlich. Die K-ETA-Gebühren betragen einheitlich 10.000 KRW (ca. 7-8 USD / 6-7 EUR), während Visumgebühren je nach Nationalität zwischen 40 USD und 250 USD variieren.

Nationalität K-ETA-berechtigt? Visum bis 90 Tage Visum über 90 Tage Visum mehrfache Einreise
Deutschland Ja – 10.000 KRW / ca. 6-7 EUR 40 USD / 36 EUR 60 USD / 54 EUR 90 USD / 81 EUR
Frankreich, Niederlande Ja – 10.000 KRW / ca. 6-7 EUR 40 USD / 36 EUR
Vereinigtes Königreich Ja – 10.000 KRW / ca. 6-7 EUR 130 USD / 117 EUR 200 USD / 180 EUR 250 USD / 225 EUR
China, Indien Nein – visumpflichtig

KVAC-Servicegebühr: 60 EUR (obligatorisch, nicht erstattbar) am Korea Visa Application Center in Berlin (5th Floor, Charlottenstraße 68, 10117 Berlin), Paris oder London. Visumgebühren werden halbjährlich festgelegt (aktuell gültig: 1. Januar bis 30. Juni 2026). Für Gruppenanträge gibt es keine Rabatte – jeder Antrag ist einzeln zu stellen und separat zu bezahlen.

Häufige Fragen zu K-ETA-Kosten (FAQ)

Wie hoch sind die K-ETA-Kosten für deutsche Staatsbürger 2026?

Deutsche Staatsbürger zahlen 10.000 KRW (ca. 6 bis 7 EUR). Aktuell sind deutsche Reisende bis zum 31.12.2026 komplett von der K-ETA-Pflicht befreit, sodass keine Gebühren anfallen.

Gibt es unterschiedliche K-ETA-Gebühren je nach Nationalität?

Nein. Alle berechtigten Nationalitäten zahlen denselben Betrag von 10.000 KRW. Eine K-ETA Kostenstaffelung nach Nationalität gibt es nicht. Die Gebühr ist eine reine Bearbeitungsgebühr, die für alle visumfreie Einreise beantragenden Staatsangehörigkeiten einheitlich erhoben wird.

Welche Länder sind von der K-ETA-Gebühr befreit?

Bis zum 31.12.2026 sind 22+ Länder komplett von der K-ETA-Pflicht befreit, darunter Deutschland, Österreich, Schweiz, USA, Japan und UK. Die Befreiung gilt für Kurzzeitaufenthalte unter 90 Tagen.

Zahlen Kinder und Jugendliche für die K-ETA weniger?

Nein. Es gibt keine Ermäßigung für Minderjährige. Auch Kinder und Jugendliche zahlen den vollen Betrag von 10.000 KRW (ca. 6 bis 7 EUR), falls für ihre Nationalität die K-ETA-Pflicht besteht und keine temporäre Befreiung greift.

Wird die K-ETA-Gebühr bei einer Ablehnung zurückerstattet?

Nein. Die Gebühr ist eine reine Bearbeitungsgebühr für die Prüfung des Antrags und wird in keinem Fall erstattet, auch nicht bei einer Ablehnung oder Stornierung. Vor dem Antrag alle Angaben prüfen.

Muss ich nach einer Ablehnung erneut 10.000 KRW bezahlen?

Ja. Jeder neue Antrag ist eine separate Bearbeitung mit eigener Gebühr von 10.000 KRW. Eine vorherige Ablehnung führt zu keiner Erstattung und reduziert auch nicht die Gebühr für einen Folgeantrag.

Brauche ich eine K-ETA, wenn ich nur in Korea umsteige (Transit)?

Grundsätzlich ja. Auch Transitpassagiere aus K-ETA-pflichtigen Ländern benötigen die Genehmigung. Ausnahmen gelten für Staatsangehörige der aktuell bis zum 31.12.2026 befreiten Länder.

Was kostet die K-ETA über Drittanbieter im Vergleich zur direkten Antragstellung?

Die direkte Antragstellung über k-eta.go.kr kostet 10.000 KRW (ca. 6 bis 7 EUR). Drittanbieter verlangen hingegen oft 30 bis 100 EUR.

Wie bezahle ich die K-ETA? Ist auch PayPal möglich?

Die Zahlung ist nur per Kreditkarte (Visa, Mastercard) möglich. PayPal, Überweisung oder Lastschrift werden nicht akzeptiert. Bei manchen deutschen Kreditkarten kann es zu einem 3D-Secure-Fehler kommen. Halten Sie im Zweifel eine zweite Kreditkarte bereit.

K-ETA-Kosten nach Nationalität (2026): Die Bearbeitungsgebühr für die Korea Electronic Travel Authorization beträgt für alle berechtigten Nationalitäten einheitlich 10.000 KRW (ca. 7-8 USD / 6-7 EUR). Es gibt keine länderabhängigen Unterschiede. Einige Staaten (22+ Länder, darunter Deutschland, USA, Japan) sind 2026 temporär von der K-ETA-Pflicht befreit. Drittanbieter verlangen häufig 30-100 EUR – die direkte Antragstellung über k-eta.go.kr ist deutlich günstiger.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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