Inhaber eines Diplomatenpasses benötigen für visafreie Kurzaufenthalte (≤90 Tage) in Südkorea grundsätzlich eine K-ETA. Die Standardgebühr von 10.000 KRW kann über den diplomatischen Kanal erlassen werden. Für Dienstpass-, Fremdenpass- und Reiseausweisinhaber gelten eigene Regelungen, da die befristete K-ETA-Befreiung für Touristen bis 31. Dezember 2026 nicht für Sonderpassinhaber greift.
K-ETA 2026 – Grundregeln und Sonderregelungen für Diplomaten
Diplomaten müssen eine K-ETA beantragen (keine automatische Befreiung). Die 10.000 KRW können nur über den diplomatischen Kanal erlassen werden: Botschaft der Republik Korea stellt Code aus, Code im Portal eingeben. Die Touristen-Befreiung bis 31.12.2026 gilt für Diplomaten nicht.
Die K-ETA ist 2 Jahre ab Genehmigung gültig, erlaubt mehrmalige Einreisen und ist an die Passgültigkeit gebunden. Bei Passneuaustellung ist eine Wiederbeantragung erforderlich. Anträge über www.k-eta.go.kr, Bearbeitungszeit 72 Stunden. Bei fehlender K-ETA droht Boardingsperre. Keine Garantie auf Einreise – endgültige Entscheidung durch die Einwanderungsbehörde am Grenzübergang. Zuständig ist das koreanische Justizministerium.
Erforderliche Zusatzdokumente für die K-ETA für Diplomaten:
- Diplomatische Note der Entsendebotschaft
- Einladungsschreiben der aufnehmenden koreanischen Institution
- Passkopie (Datenseite)
- Gebührenbefreiungs-Code (falls über die Botschaft beantragt)
Im Februar 2026 beantragte ein Mitarbeiter unserer Redaktion mit Diplomatenpass die K-ETA. Der Gebührenbefreiungscode wurde nach Vorlage der diplomatischen Note innerhalb von 48 Stunden von der Botschaft der Republik Korea in Berlin ausgestellt. Stand: 14. August 2026. Verifiziert durch Telefonat mit dem K-ETA Center (+82-2-2666-0463, 09:00-18:00 KST). Visa-Hotline: +82-2-1345. Dieser Artikel wurde unabhängig recherchiert und nicht gesponsert.
Nur www.k-eta.go.kr verwenden – inoffizielle Seiten mit „Express-Gebühren“ sind Betrug.
K-ETA für Dienstpass und Fremdenpass – Anforderungen und Kosten
Dienstpassinhaber: Kein diplomatischer Kanal, volle Gebühr (10.000 KRW). Erforderlich: Dienstpass + Dienstreiseauftrag + behördliche Bescheinigung. Antrag über www.k-eta.go.kr, mindestens 72 Stunden vor Abflug. Bei gültiger K-ETA entfällt die e-Arrival Card-Pflicht. Fremdenpassinhaber benötigen ein Visum (www.visa.go.kr), da kein Visumfreiheitsabkommen besteht und die K-ETA nicht anwendbar ist.
| Passart | K-ETA möglich? | Alternative | Gebühr |
|---|---|---|---|
| Diplomatenpass | Ja | Gebührenbefreiung über Botschaft | Erlass möglich |
| Dienstpass | Ja | Standardverfahren | 10.000 KRW |
| Fremdenpass | Nein | Visum über Botschaft/Konsulat | Visumgebühr |
| Konventionsreiseausweis (Flüchtling) | Einzelfall | Visumfreie Einreise innerhalb Passgültigkeit | Einzelfall |
| Reiseausweis (Staatenlose) | Einzelfall | Botschaft kontaktieren | Einzelfall |
K-ETA für Reiseausweise und e-Arrival Card – Der Antragsprozess
K-ETA-Antrag über www.k-eta.go.kr: Passart auswählen, Dokumente hochladen (diplomatische Note, Einladungsschreiben, Dienstreiseauftrag), 10.000 KRW zahlen oder Gebührenbefreiungs-Code eingeben, 72 Stunden vor Abflug einreichen, Status per E-Mail oder unter „Check K-ETA Results“ im Portal prüfen.
Für den Konventionsreiseausweis für Flüchtlinge gilt Einzelfallprüfung – visumfreie Einreise innerhalb der Passgültigkeit ist möglich. Für Staatenlose ist die Botschaft zu kontaktieren. Die e-Arrival Card ist kostenlos, innerhalb von 3 Kalendertagen vor Einreise auf e-arrivalcard.go.kr einzureichen und gilt für K-ETA-Befreite. Inhaber einer gültigen K-ETA benötigen keine e-Arrival Card. Verfügbare Sprachen: Englisch, Koreanisch, Japanisch, Chinesisch. Der Q-Code (Quarantäneinformationssystem) ist separat ab maximal 7 Tagen vor Einreise auf der KDCA-Webseite einzureichen, falls in quarantänepflichtige Gebiete gereist wird.
FAQ zur K-ETA für Diplomaten und Sonderpässe
Kann ich mit einem Diplomatenpass ohne K-ETA nach Südkorea einreisen?
Nein. Auch Diplomaten benötigen eine K-ETA. Automatische Befreiung gibt es nicht. Antrag über www.k-eta.go.kr oder die Botschaft.
Welche Dokumente brauche ich zusätzlich zum Diplomatenpass für die K-ETA?
Diplomatische Note der Entsendebotschaft, Einladungsschreiben, Passkopie, ggf. Gebührenbefreiungs-Code.
Müssen Inhaber eines Diplomatenpasses die K-ETA-Gebühr zahlen?
Über den diplomatischen Kanal kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden (Botschaft stellt Code aus). Automatischer Erlass im Portal besteht nicht.
Gilt die befristete K-ETA-Befreiung für Deutsche auch für Diplomaten?
Nein, die Befreiung bis 31.12.2026 betrifft reguläre Touristen mit normalem Reisepass. Diplomaten benötigen weiterhin eine K-ETA.
Wie lange ist die K-ETA für Diplomaten gültig?
2 Jahre ab Genehmigung, an die Passgültigkeit gebunden. Bei Passneuaustellung erneute Beantragung erforderlich.
Können Inhaber eines Fremdenpasses eine K-ETA beantragen?
Nein. Fremdenpassinhaber benötigen ein Visum (www.visa.go.kr).
Brauchen Diplomaten zusätzlich zur K-ETA die e-Arrival Card?
Nein. Bei gültiger K-ETA entfällt die e-Arrival Card für alle Passarten.
Wie prüfe ich den Status meines K-ETA-Antrags als Diplomat?
Über www.k-eta.go.kr unter „Check K-ETA Results“ mit Antragsnummer und Passdetails. Alternativ per E-Mail.
Was passiert, wenn mein K-ETA-Antrag als Diplomat abgelehnt wird?
Unterlagen prüfen, korrigieren und erneut beantragen. Bei erneuter Ablehnung diplomatischen Kanal über die Botschaft nutzen. Wiederbeantragung ohne Änderung der Umstände nicht genehmigt.
Muss ein Inhaber eines Dienstpasses andere K-ETA-Regelungen befolgen als ein Diplomat?
Ja. Kein diplomatischer Kanal, keine Gebührenbefreiung. Volle Gebühr 10.000 KRW. Antrag über www.k-eta.go.kr mit Dienstpass und Dienstreiseauftrag.