Bis 31. Dezember 2026 sind deutsche Staatsbürger von der K-ETA-Pflicht befreit; danach wird die elektronische Reisegenehmigung voraussichtlich wieder Pflicht. Die K-ETA für Geschäftsreisende erlaubt Messen, Konferenzen und Vertragsverhandlungen, jedoch keine aktive Erwerbstätigkeit. Für längere Aufenthalte oder lokale Beschäftigung sind separate Visa wie C-4 oder D-9 zwingend erforderlich.
Aktuelle Regelung und K-ETA-Grundlagen für Geschäftsreisende
BLUF: Deutsche Staatsbürger sind bis 31.12.2026 von der K-ETA-Pflicht befreit; danach wird die K-ETA voraussichtlich wieder Pflicht. Sie kostet 10.000 KRW (ca. 7-8 USD), ist 2 Jahre gültig und ermöglicht unbegrenzte Einreisen.
Die K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) wird online über k-eta.go.kr beantragt, kostet 10.000 KRW (ca. 7-8 USD, nur Kreditkarte) und ist 2 Jahre ab Genehmigung gültig (Quelle: Botschaft der Republik Korea in Deutschland). Die Bearbeitung dauert in der Regel 72 Stunden, der Antrag muss mindestens 72 Stunden vor Abreise eingereicht werden. Die K-ETA für Geschäftsreisende ermöglicht Mehrfacheinreisen während der Gültigkeitsdauer und gilt für den visumfreien Aufenthalt bis 90 Tage. Der Reisepass muss über das Ausreisedatum hinaus gültig, unbeschädigt, unterschrieben und mit mindestens 2 leeren Seiten versehen sein. Ein Transit ohne K-ETA ist möglich, wenn die Umsteigezeit maximal 24 Stunden beträgt, der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und das Gepäck durchgecheckt ist.
Die e-Arrival Card – Pflicht für alle Reisenden
Die e-Arrival Card ist ein kostenfreies Online-Formular, das frühestens 3 Tage vor Ankunft unter e-arrivalcard.go.kr ausgefüllt wird. Sie ist für alle Reisenden inklusive Kinder Pflicht, erfordert keinen Ausdruck und verknüpft sich automatisch mit dem Reisepass. Während die K-ETA für Geschäftsreisende eine Einreiseautorisierung darstellt, ist die e-Arrival Card ein reines Einreiseformular.
Geschäftsreisende: Erlaubte Tätigkeiten bei der K-ETA
BLUF: Die K-ETA für Geschäftsreisende erlaubt Messen, Konferenzen und Vertragsverhandlungen – aktive Erwerbstätigkeit erfordert ein Visum (C-4 oder D-9).
Die K-ETA für Geschäftsreisende erlaubt Messebesuche, Konferenzen, Vertragsverhandlungen, Firmenbesuche, Schulungen (passiv) und Kundenmeetings ohne Arbeitsvertrag. Aktive Erwerbstätigkeit, Arbeitsaufnahme oder Dienstleistungserbringung vor Ort sind verboten. Hierfür ist ein C-4-Visum (kurzfristige Beschäftigung) oder D-9-Visum (Geschäft/Handel) erforderlich. Beispiel: Ein IT-Berater reist mit K-ETA ein, um auf einer Konferenz in Seoul Kontakte zu knüpfen. Sobald er vor Ort einen bezahlten Programmierauftrag annimmt, benötigt er ein C-4-Visum. Die Grenzpolizei kann bei der Einreise nach dem genauen Zweck fragen.
Einladungsschreiben des koreanischen Unternehmens
Ein Einladungsschreiben mit Firmenname, Ansprechpartner, Reisezweck und Reisedaten wird beim Grenzübergang stichprobenartig oder standardmäßig kontrolliert (je nach Einzelfall). Rückfragen zur Einladung richtet die koreanische Botschaft in Berlin unter (030) 26065-0, Mo-Fr 9-12 Uhr und 14-16 Uhr.
Checkliste für Geschäftsreisende
| Nr. | Dokument | Pflicht? |
|---|---|---|
| 1 | Gültiger Reisepass (min. 6 Monate, 2 freie Seiten) | Pflicht |
| 2 | K-ETA-Bestätigung (nach Befreiungsende) | Pflicht |
| 3 | Einladungsschreiben des koreanischen Unternehmens | Empfohlen/Pflicht je Einzelfall |
| 4 | Rückflugticket / Weiterreiseticket | Pflicht |
| 5 | Hotelreservierung oder Wohnanschrift in Südkorea | Pflicht |
| 6 | Konferenzprogramm / Messeausweis | Empfohlen |
| 7 | e-Arrival Card | Pflicht |
Studenten: K-ETA oder D-2-Visum für Südkorea?
BLUF: Für Studienaufenthalte unter 90 Tagen reicht die K-ETA für Studenten mit Immatrikulationsnachweis; längere Aufenthalte erfordern ein D-2-Visum.
Studenten nutzen die K-ETA für Studenten für Sprachkurse oder Sommeruniversitäten unter 90 Tagen; für Vollzeitstudium darüber (ab Tag 91) ist ein D-2-Visum zwingend erforderlich; Antrag nur bei der Botschaft Berlin persönlich. Typische Nachweise: Immatrikulationsbescheinigung, Zulassungsbescheid der koreanischen Hochschule, Finanzierungsnachweis. Der Sprachnachweis TOPIK (Test of Proficiency in Korean) ist je nach Hochschule Pflicht.
| Kriterium | K-ETA (<90 Tage) | D-2-Visum (>90 Tage) |
|---|---|---|
| Antragsstelle | Online: k-eta.go.kr | Persönlich bei der koreanischen Botschaft Berlin |
| Gebühr | 10.000 KRW (ca. 7-8 USD) | Bei der Botschaft erfragen |
| Zusätzliche Dokumente | Immatrikulationsnachweis, Zulassung | Zulassung, Finanzierungsnachweis, ggf. TOPIK, Führungszeugnis |
| ARC-Registrierung | Nicht nötig | Pflicht innerhalb von 90 Tagen |
Forscher: Gastvertrag, E-3-Visum und spezifische Anforderungen
BLUF: Forscher mit Aufenthalten über 90 Tagen benötigen ein E-3-Visum mit Forschungsvertrag und Gastinstitutions-Bestätigung; unter 90 Tagen reicht die K-ETA für Forscher.
Forscher reisen mit der K-ETA für Forscher für Gastvorträge, Konferenzteilnahme oder Kooperationsgespräche unter 90 Tagen. Dafür wird ein Einladungsschreiben der Forschungseinrichtung benötigt. Forschungsaufenthalte über 90 Tage erfordern ein E-3-Visum mit Forschungsvertrag, Bestätigung der Gastinstitution und ggf. polizeilichem Führungszeugnis. Antragstellung persönlich bei der koreanischen Botschaft, Stülerstr. 8/10, 10787 Berlin. Bei Aufenthalt ab Tag 91 ist die Alien Registration Card Pflicht.
Journalisten: Presseakkreditierung und Einschränkungen bei der Einreise
BLUF: Journalisten benötigen für aktive Berichterstattung eine Presseakkreditierung und ggf. ein C-4- oder D-5-Visum; kurzfristige Recherchereisen sind mit der K-ETA für Journalisten möglich.
Journalisten können mit der K-ETA für Journalisten für Recherchereisen unter 90 Tagen einreisen (z. B. Interviews planen, Locations besichtigen). Für aktive Berichterstattung sind ein C-4-Visum (kurzfristig) oder D-5-Visum (Langzeit) sowie eine Presseakkreditierung und ein redaktioneller Auftrag des Verlags erforderlich. Politische Berichterstattung erfordert vorherige Absprache mit der koreanischen Botschaft Berlin.
| Dokument | K-ETA (<90 Tage) | Visum (>90 Tage) |
|---|---|---|
| Reisepass | Pflicht | Pflicht |
| K-ETA-Bestätigung | Pflicht (nach Befreiungsende) | – |
| Presseausweis / Redaktionsausweis | Empfohlen | Pflicht |
| Redaktioneller Auftrag | Empfohlen | Pflicht |
| C-4- oder D-5-Visum | – | Pflicht, Botschaft Berlin |
Langzeitaufenthalt in Südkorea: ARC, Krankenversicherung und Visa-Typen
BLUF: Bei Aufenthalten über 90 Tagen sind die Alien Registration Card und die koreanische Krankenversicherung (NHIS) Pflicht.
Die Alien Registration Card (ARC) ist bei Aufenthalten ab Tag 91 Pflicht. Reisende müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach Einreise beim Immigration Office ihrer Wohnstadt anmelden. Benötigte Dokumente: Reisepass, Visum, Wohnsitznachweis, Passfoto. Ein Verstoß zieht Geldstrafen nach sich. Die koreanische Krankenversicherung (NHIS) wird ab einem Aufenthalt von über 90 Tagen Pflicht und erfolgt automatisch bei der ARC-Anmeldung.
| Visum | Zweck | Zielgruppe | Dauer |
|---|---|---|---|
| D-2 | Studium | Studenten | 1-2 Jahre, verlängerbar |
| E-3 | Forschung | Forscher | Je nach Vertrag |
| C-4 | Kurzfristige Beschäftigung | Journalisten, kurzfristige Arbeit | Bis 90 Tage |
| D-5 | Journalismus | Journalisten (Langzeit) | Über 90 Tage |
| D-9 | Handel/Geschäft | Geschäftsleute (Langzeit) | Über 90 Tage |
K-ETA-Antragstellung, Fehler vermeiden und schnelle Einreise
BLUF: Die K-ETA-Antragstellung erfolgt online auf k-eta.go.kr; fehlerhafte Passdaten sind der häufigste Ablehnungsgrund.
Die K-ETA für Geschäftsreisende wird über das Portal k-eta.go.kr beantragt. Der Prozess umfasst 7 Schritte:
- Auf k-eta.go.kr Antrag starten
- Geschäftsbedingungen zustimmen
- Reisepassdaten eingeben
- Antragsdaten eingeben (Reisezweck, Unterkunft)
- Farbfoto hochladen
- Gebühr bezahlen (10.000 KRW, nur Kreditkarte)
- Bestätigung abwarten (per E-Mail, i.d.R. innerhalb 72 Std.; Ergebnis auch auf der Website abrufbar)
Häufige Ablehnungsgründe sind falsche Passdaten, ein abgelaufener Reisepass oder ein unscharfes Foto. Bei Gmail-Adressen sind E-Mail-Verzögerungen möglich (Stand: 13.03.2026, Quelle: k-eta.go.kr). Der Smart Entry Service (SES) erfordert einen biometrischen ePass und eine Registrierung am Seoul Station City Terminal. Bei Fragen hilft das E-Mail-Formular des K-ETA Centers unter k-eta.go.kr/portal/board/viewemailcontact.do. Für die genauen Voraussetzungen des C-4- oder D-9-Visums empfehlen wir die offizielle Seite der koreanischen Botschaft: overseas.mofa.go.kr/de-de.
FAQ zur K-ETA für Geschäftsreisende und spezielle Reisezwecke
Brauche ich als Geschäftsreisender eine K-ETA?
Bis 31.12.2026 sind Deutsche befreit; ab 01.01.2027 wird K-ETA voraussichtlich wieder Pflicht (Stand: August 2026, geprüft durch Auswärtiges Amt).
Welche Unterlagen brauche ich für die K-ETA bei einer Geschäftsreise?
Reisepass, K-ETA-Bestätigung nach Ende der Befreiungsphase, Einladungsschreiben des koreanischen Partners, Rückflugticket, Hotelreservierung.
Ist ein Einladungsschreiben des koreanischen Partners Pflicht?
Es wird in der Regel beim Grenzübergang verlangt, um den Geschäftszweck zu belegen. Der genaue Umfang hängt vom Einzelfall ab. Rückfragen: Botschaft Berlin (030) 26065-0.
Darf ich mit der K-ETA in Südkorea arbeiten?
Nein. Die K-ETA erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Für lokale Beschäftigung ist ein separates Visum (C-4 oder D-9) erforderlich.
K-ETA oder D-2-Visum – was brauche ich als Student?
K-ETA für Aufenthalte <90 Tage (Sprachkurs, Sommeruni); D-2-Visum für Vollzeitstudium >90 Tage, persönlich bei der Botschaft Berlin zu beantragen.
Welche Besonderheiten gelten für Forscher?
Bis 90 Tage: K-ETA mit Gastinstitution-Einladung. Darüber: E-3-Visum mit Forschungsvertrag, Bestätigung der Gastinstitution, ggf. polizeiliches Führungszeugnis, ARC-Pflicht.
Welche Besonderheiten gelten für Journalisten?
Kurzaufenthalte <90 Tage: K-ETA möglich. Aktive Berichterstattung: C-4 oder D-5-Visum mit Presseakkreditierung und redaktionellem Auftrag.
Wie lange dauert die Bearbeitung und was kostet die K-ETA?
In der Regel innerhalb 72 Stunden; 10.000 KRW (ca. 7-8 USD), nur Kreditkarte.
Brauche ich eine K-ETA für den Transit in Südkorea?
Nein, bei Umsteigezeit ≤ 24 Stunden, Transitbereich nicht verlassen, Gepäck durchgecheckt.
Was passiert, wenn meine K-ETA abgelehnt wird?
Neubeantragung nur bei besonderer Änderung der Umstände. Angaben vor erneutem Antrag prüfen. Kontakt: K-ETA Center E-Mail-Formular auf k-eta.go.kr.