K-ETA Checkliste 2026: Schritte, Dokumente und Tipps für Südkorea

K-ETA Checkliste 2026: Schritte, Dokumente und Tipps für Südkorea

Die K-ETA Checkliste umfasst alle notwendigen Schritte für die Einreise nach Südkorea: gültigen Reisepass, digitales Passbild, korrekte Formulardaten und die Gebühr von 10.000 KRW. Zur K-ETA Checkliste gehören zudem die e-Arrival Card, eine funktionierende E-Mail-Adresse sowie Reiseinformationen wie Hoteladresse und Flugnummer. Reichen Sie den K-ETA-Antrag mindestens 72 Stunden vor dem Abflug über das Portal www.k-eta.go.kr ein. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden, häufig jedoch schon innerhalb von 24 Stunden. Die K-ETA wurde am 1. September 2021 eingeführt. Stand: August 2026, monatlich auf Gültigkeit geprüft.

Die Gebühr von 10.000 KRW (ca. 7 bis 8 USD) ist ausschließlich per Kreditkarte mit 3D-Secure zu entrichten. Vermeiden Sie inoffizielle Agenturseiten mit überhöhten Gebühren. Die K-ETA gilt ab Ausstellungsdatum für 2 Jahre und erlaubt mehrfache Einreisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro Aufenthalt.

K-ETA Checkliste: Benötigte Dokumente und Voraussetzungen

Dokumente vor Beantragung bereitlegen, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Reisepass: Zentrales Dokument, ohne das kein K-ETA-Antrag möglich ist. Die Passdaten müssen im Formular eingegeben werden.
  • Passbild: Ein digitales Farbfoto wird für das K-ETA-Formular benötigt und über die Upload-Funktion des Portals hochgeladen. Achten Sie auf ICAO-Konformität: kein Lächeln, heller Hintergrund, frontale Aufnahme. Ein abgelehnter K-ETA-Antrag verzögert die Reise.
  • E-Mail-Adresse: Erforderlich für die Verifizierung sowie den Erhalt der K-ETA-Genehmigungsbenachrichtigung.
  • Reiseinformationen: Hoteladresse und Flugnummer müssen im K-ETA-Antragsformular angegeben werden.
  • e-Arrival Card: Ergänzt die K-ETA und wird für den Einreiseprozess benötigt. Sie kann online etwa 3 Tage vor Abflug ausgefüllt werden.
  • Zahlungsmittel: Die K-ETA-Antragsgebühr beträgt 10.000 KRW (ca. 7-8 USD) und ist ausschließlich per Kreditkarte mit 3D-Secure zu entrichten.

Deutsche Staatsbürger sind bis zum 31. Dezember 2026 vorübergehend von der K-ETA-Pflicht befreit, wie auch das Auswärtige Amt (auswaertiges-amt.de) bestätigt. Dennoch empfiehlt sich die Beantragung mindestens 72 Stunden vor Abflug, da die Bearbeitung in der Regel binnen 72 Stunden erfolgt. Die K-ETA-Genehmigung gilt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum und erlaubt einen ununterbrochenen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.

K-ETA Beantragung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der K-ETA-Antrag erfolgt online über das staatliche Portal k-eta.go.kr oder die mobile App „K-ETA“ (m.k-eta.go.kr, im App Store verfügbar) und umfasst sieben Schritte. Der Antrag muss mindestens 72 Stunden vor Abflug übermittelt sein.

  1. Zustimmung zur Geschäftsbedingung: Bestätigung der Nutzungsbedingungen.
  2. Mitglied werden oder E-Mail verifizieren: Mitglieder registrieren sich; Nicht-Mitglieder verifizieren stattdessen ihre E-Mail-Adresse.
  3. Reisepassdaten eingeben: Passnummer, Gültigkeit und persönliche Daten erfassen.
  4. Antragsdaten eingeben: Reiseinformationen inklusive Hoteladresse und Flugnummer angeben.
  5. Informationen überprüfen: Alle eingegebenen K-ETA-Daten auf Richtigkeit prüfen.
  6. Bezahlung der Gebühr: 10.000 KRW (ca. 7-8 USD) ausschließlich per Kreditkarte mit 3D-Secure bezahlen.
  7. Antrag erfolgreich gestellt: Bestätigung abwarten. Die K-ETA-Bearbeitung dauert in der Regel binnen 72 Stunden, oft jedoch innerhalb von 24 Stunden.

Zahlungsmethoden und K-ETA Status abrufen

Die Bearbeitungsgebühr für die K-ETA beträgt 10.000 KRW (ca. 7-8 USD) und wird ausschließlich per Kreditkarte mit 3D-Secure-Verfahren beglichen. Auch ausländische Karten werden akzeptiert. Zahlen Sie sofort nach Formulareingabe – der K-ETA-Antrag wird erst nach Zahlung übermittelt.

Nach der Einreichung lässt sich der Status über das Portal k-eta.go.kr unter „K-ETA Application Results“ → „Check K-ETA Results“ selbstständig prüfen. Alternativ funktioniert die Statusabfrage über die K-ETA-App. Die Benachrichtigung über die Genehmigung erfolgt per E-Mail, in der Regel binnen 72 Stunden. Prüfen Sie den Status spätestens 72 Stunden vor Abflug.

Nutzen Sie nur das Portal k-eta.go.kr. Inoffizielle Seiten verlangen überhöhte Gebühren und bieten keinen Express-Service. Ein solcher K-ETA-Express-Service existiert nicht.

Gültigkeit, e-Arrival Card und Einreise

Die K-ETA-Genehmigung gilt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum und erlaubt eine mehrfache Einreise nach Südkorea. Der ununterbrochene Aufenthalt ist auf maximal 90 Tage begrenzt.

Bei Passverlust oder Datenänderungen ist eine Neubeantragung der K-ETA erforderlich. Adressänderungen erfordern keinen neuen Antrag.

Zusätzlich zur elektronischen K-ETA-Reisegenehmigung ist die e-Arrival Card für Zoll und Einreise Pflicht. Sie wird vor der Ankunft ausgefüllt und ergänzt den Einreiseprozess am Flughafen. Wer beide Dokumente vorbereitet hat, kann den K-ETA-Status über das Portal k-eta.go.kr unter „Check K-ETA Results“ abfragen.

Häufige Fragen zur K-ETA Checkliste (FAQ)

Ist die K-ETA für deutsche Staatsbürger 2026 noch erforderlich?

Nein. Deutschland gehört zu den 22 Ländern, die bis zum 31. Dezember 2026 vorübergehend von der K-ETA-Pflicht befreit sind. Ab dem 1. Januar 2027 wird die K-ETA voraussichtlich wieder für deutsche Staatsbürger erforderlich. Prüfen Sie vor der Reise den aktuellen Status auf k-eta.go.kr.

Was kostet die K-ETA Beantragung?

10.000 KRW (ca. 7-8 USD) per Kreditkarte mit 3D-Secure. Ausländische Karten möglich. Nur über k-eta.go.kr beantragen.

Wie lange ist die K-ETA gültig?

Die K-ETA gilt ab dem Ausstellungsdatum für 2 Jahre und berechtigt zur mehrfachen Einreise nach Südkorea. Die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise beträgt 90 Tage ununterbrochen. Erlaubte Reisezwecke sind touristische, geschäftliche und transitorische Aufenthalte. Bei Verlust des Reisepasses oder Änderung der Passdaten ist eine erneute K-ETA-Beantragung erforderlich.

Was passiert, wenn mein K-ETA Antrag abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung des K-ETA-Antrags ist eine Neubeantragung nur möglich, wenn sich die Umstände geändert haben, die zur Ablehnung geführt haben. Es besteht keine Garantie auf Genehmigung bei der Neubeantragung. Detaillierte Informationen zum K-ETA-Ablehnungsgrund finden Sie auf k-eta.go.kr unter der Funktion zur Statusabfrage.

Kann ich meine Hoteladresse nach der Beantragung ändern?

Ja, eine Adressänderung nach der Beantragung der K-ETA erfordert keinen neuen Antrag. Die aktualisierte Adresse können Sie bei der Einreise am Flughafen angeben.

Wie lange dauert die Bearbeitung des K-ETA Antrags?

Bearbeitung: in der Regel 72 Stunden, oft 24 Stunden. Ergebnis per E-Mail. Antrag mindestens 72 Stunden vor Abflug einreichen – sonst Boarding-Verweigerung.

Brauche ich zusätzlich zur K-ETA noch ein Visum?

Die K-ETA ist eine elektronische Reisegenehmigung für visumbefreite Reisende und ersetzt kein Visum. Sie gilt für touristische, geschäftliche und transitorische Aufenthalte bis 90 Tage. Für Arbeitsaufenthalte oder Erwerbstätigkeiten ist die K-ETA nicht ausreichend, und ein entsprechendes Visum muss bei der südkoreanischen Botschaft beantragt werden.

Welche Zahlungsarten werden für die K-ETA akzeptiert?

Ausschließlich Kreditkarte mit 3D-Secure-Verfahren. PayPal, Überweisung oder Bargeld sind nicht möglich. Auch ausländische Kreditkarten werden akzeptiert. Die Zahlung erfolgt direkt auf k-eta.go.kr im letzten Schritt des K-ETA-Antragsprozesses.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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