Die Singapore Arrival Card (SGAC) ist kein Visum, sondern eine kostenlose digitale Anmeldekarte mit Gesundheitserklärung. Ein Visum benötigen nur bestimmte Nationalitäten. Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger genießen für Aufenthalte bis zu 90 Tagen Visumfreiheit. Unabhängig davon ist die SGAC für jeden Reisenden Pflicht. Wer visumpflichtig ist, muss beide Dokumente kombinieren. Stand: August 2026. Die ICA aktualisiert die SGAC-Richtlinien regelmäßig.
Was ist die SG Arrival Card (SGAC)?
Die SGAC ist eine kostenlose elektronische Anmeldekarte der Immigration & Checkpoints Authority (ICA) und kein Visum, sondern eine Pflichtregistrierung mit obligatorischer Gesundheitserklärung für alle ausländischen Staatsbürger.
Die SGAC ersetzt seit März 2020 die frühere Papier-Disembarkations-/Embarkationskarte („weiße Karte“) und wird ausschließlich digital eingereicht. Als Einreichungskanäle stehen die MyICA Mobile-App (Google Play und iOS) sowie der SGAC e-Service auf der ICA-Webseite unter ica.gov.sg zur Verfügung. Die Einreichungsfrist beträgt 3 Tage vor Ankunft, Ankunftstag eingeschlossen. Bei einer Ankunft am 30. Juni erfolgt die Einreichung ab dem 28. Juni.
Die SGAC (0 €) erfordert biometrische und Gesundheitsdaten. Falsche Gesundheitsangaben sind eine Straftat nach dem Infectious Diseases Act (Kapitel 137) und werden strafrechtlich verfolgt. Die SGAC gilt nur für eine konkrete Einreise und muss bei jeder neuen Einreise erneut ausgefüllt werden. Über die Familienfunktion der MyICA-App können Eltern Angaben für ihre Kinder in derselben Sitzung eintragen; die Gruppenfunktion erfasst mehrere Reisende in einer Anmeldung (Group Submission). Die Profil-Speicherfunktion der App füllt Profilinformationen für spätere Singapur-Reisen automatisch aus.
Wann benötigen Sie ein zusätzliches Visum für Singapur?
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger bleiben bis zu 90 Tage visumfrei. Die SGAC müssen sie dennoch vor jeder Einreise einreichen. Die SGAC ersetzt kein Visum, sondern ergänzt es bei visumpflichtigen Nationalitäten als separate Pflichtregistrierung.
Wer kein visumfreies Privileg besitzt, muss ein Visum beantragen: Die Konsulargebühr beträgt 20,00 € (einfache Einreise, 3 Monate, Kategorie Tourist/Business), die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 14 Tagen. Empfohlene Antragsfrist: frühestens 30 Tage, spätestens 14 Tage vor Einreise. Der Reisepass muss mind. 6 Monate ab Einreisedatum gültig sein und eine freie Seite enthalten. Eine vollständige Liste visumpflichtiger Nationalitäten finden Sie auf der ICA-Seite „Visa Requirements“ unter ica.gov.sg. Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: Stand 17.08.2026, unverändert gültig seit 07.07.2026.
| Staatsangehörigkeit | Visum erforderlich? | SGAC erforderlich? | Max. Aufenthalt visumfrei |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Nein | Ja | 90 Tage |
| Österreich | Nein | Ja | 90 Tage |
| Schweiz | Nein | Ja | 90 Tage |
| Andere Nationalitäten | Individuell prüfen | Ja | Je nach Bestimmungen |
Visumpflichtige Reisende kombinieren beide Dokumente: Das Visum wird vom Konsulat ausgestellt, die SGAC wird unabhängig davon digital über die ICA-Webseite eingereicht. Weitere Nachweise bei Einreise: gültiges Weiter- oder Rückflugticket sowie ausreichende finanzielle Mittel.
Entscheidungsbaum: Brauchen Sie eine SGAC, ein Visum oder beides?
Prüfen Sie zuerst die Visumpflicht Ihrer Nationalität und reichen Sie unabhängig davon immer die SGAC ein. Sie ist keine Einreiseerlaubnis, sondern eine Pflichtregistrierung.
- Nationalität prüfen: DE/AT/CH bis 90 Tage visumfrei. Andere Nationalitäten: Visumpflicht individuell klären.
- Visumsbedarf klären: Bei Visumpflicht Visum separat bei der Botschaft beantragen. Gebühr 20,00 €, ca. 14 Tage Bearbeitung, Frist: frühestens 30 Tage, spätestens 14 Tage vor Einreise.
- SGAC als Pflichtschritt: Unabhängig vom Visumstatus muss die SGAC von jedem ausländischen Staatsbürger eingereicht werden. Frist: spätestens 3 Tage vor Ankunft, ausschließlich digital via MyICA-App oder ICA e-Service.
Kreuzfahrtpassagiere reichen die SGAC bei jeder Ein- und Ausschiffung neu ein.
Kosten der SGAC und Warnung vor Drittanbietern
Die SGAC ist über die ICA-Webseite kostenlos. Drittanbieter verlangen bis zu 80 € für denselben Service. Die SGAC kann ausschließlich digital über die ICA-Plattform oder die MyICA Mobile App eingereicht werden.
| Anbieter | SGAC-Gebühr | Zusatzgebühren |
|---|---|---|
| ICA (Behörde) | 0 € | Keine |
| SERVISUM Berlin | 40,00 € zzgl. USt. | Verwaltungspauschale 4,50 € inkl. USt. pro Auftrag; Wochenendzuschlag 20,00 € zzgl. USt. |
| SERVISUM (Kombiangebot Visum + SGAC) | 20,00 € zzgl. USt. (SGAC-Anteil) | Wie oben |
| business-visum.de | Individuell | Fotoservice ab 23,68 € brutto |
| Buch-dein-Visum.de | Variable Gebühr | Transparent, keine versteckten Gebühren laut Anbieter |
Die ICA unterstützt keine kostenpflichtigen Dienste kommerzieller Anbieter. Das Dokument ist identisch. Seriöse Einreichungskanäle enden ausschließlich auf der Domain ica.gov.sg. Portale, die zusätzliche Gebühren verlangen und nicht auf die ICA verweisen, sind mit Vorsicht zu prüfen, da Phishing-Dienste fälschliche SGAC-Anmeldungen erfassen können.
Einreise-Ablauf am Flughafen Changi und Ausnahmen
Am Flughafen Changi zeigen Reisende ihren Reisepass und die SGAC-Bestätigung vor, durchlaufen einen biometrischen Scan und erhalten statt eines Einreisestempels einen digitalen e-Pass per E-Mail. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate ab Einreisedatum gültig sein und eine freie Seite aufweisen.
- Station 1: Ausweischeck. Reisepass und SGAC-Bestätigung dem ICA-Beamten vorlegen.
- Station 2: Biometrie. Fingerabdruckerkennung an den Grenzübergängen.
- Station 3: e-Pass. Digitale Einreisebestätigung wird an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Ein deutscher Tourist berichtete im Mai 2026, dass die SGAC-Bestätigung nicht per E-Mail ankam. Er konnte den Status jedoch am Schalter von Changi klären lassen. Auch bei technischen Problemen ist die Einreise meist möglich.
Nicht jeder benötigt die SGAC in voller Form. Transitpassagieren, die die Transitzone nicht verlassen, ist weder SGAC noch Visum vorgeschrieben. Singapurische Staatsbürger, ständige Bewohner und Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung reichen bei Landeinreise lediglich die Gesundheitserklärung ein. Langzeitpassinhaber (Work Pass, Student’s Pass, Dependant’s Pass, Long-Term Visit Pass) füllen ebenfalls nur die Gesundheitserklärung als Bestandteil der SGAC aus.
FAQ: Häufige Fragen zu SGAC und Visum
Was ist der Unterschied zwischen SGAC und e-Pass?
Die SGAC reichen Sie vor der Einreise ein; der e-Pass ist die digitale Einreisebestätigung, die Sie danach per E-Mail erhalten.
Kann ich die SGAC ändern, nachdem ich sie eingereicht habe?
Nur den Gesundheitsstatus kann man über „Update SGAC“ ändern. Alle übrigen Daten erfordern eine komplett neue Einreichung.
Was passiert, wenn ich die SGAC nicht ausfülle?
Ohne SGAC droht Einreiseverweigerung am Flughafen Changi; falsche Gesundheitsangaben sind eine Straftat nach dem Infectious Diseases Act.
Gilt die SGAC auch für Kreuzfahrer bei jeder Ausschiffung?
Ja. Kreuzfahrtpassagiere müssen bei jeder Ein- und Ausschiffung eine neue SGAC einreichen.
Brauche ich ein Visum für Singapur, wenn ich nur transitiere?
Transitreisende, die die Transitzone nicht verlassen, brauchen weder SGAC noch Visum.
Welche Sprachen unterstützt die MyICA App?
Die MyICA-App ist primär auf Englisch. Eine Bestätigungsmail erreicht jeden Nutzer unabhängig von der Spracheinstellung.
Was tun, wenn die Bestätigungsmail der SGAC nicht kommt?
Prüfen Sie den Spam-Ordner und loggen Sie sich im ICA e-Service ein. Eine ICA-Hotline für SGAC existiert nicht.
Brauche ich als EU-Bürger eine SGAC UND ein Visum?
Nein. EU-Bürger aus DE/AT/CH sind bis zu 90 Tagen visumfrei, müssen aber bei jeder Einreise eine SGAC einreichen.
Welche Strafen drohen bei falschen Gesundheitsangaben?
Falsche Angaben in der SGAC-Gesundheitserklärung gelten als Straftat nach dem Infectious Diseases Act und werden strafrechtlich verfolgt.
Kann ich die SGAC für meine Kinder ausfüllen?
Ja. Die MyICA-App bietet eine Familienfunktion, mit der Eltern Angaben für ihre Kinder in derselben Sitzung eintragen können.