Die SGAC (Singapore Arrival Card) ist für Kreuzfahrtpassagiere bei der Einreise nach Singapur Pflicht und kostenlos über die MyICA App einzureichen. Anders als bei Flugreisen muss die SGAC bei jeder Ausschiffung erneut eingereicht werden, jeweils 3 Tage vor Ankunft. Im Hafen erwartet Sie eine biometrische Erfassung mit Wartezeiten von 30 Minuten bis zu 3 Stunden.
SGAC für Kreuzfahrtpassagiere ist die elektronische Grenzabfertigungskarte, die bei der Einreise per Kreuzfahrt Pflicht ist. Anders als bei der Fluganreise muss die SGAC bei jeder Ausschiffung erneut eingereicht werden, jeweils 3 Tage vor Ankunft. Am Hafen erwartet Kreuzfahrer ein Immigration Counter mit biometrischer Erfassung (Fingerabdrücke und Foto). Als Aufenthaltsadresse geben Kreuzfahrtpassagiere Schiffsname und Kabinennummer an.
Die SGAC ersetzt die papierne DE-Karte (abgeschafft 27.03.2020) und erfasst persönliche Daten, Reisedetails, Aufenthaltsort sowie eine elektronische Gesundheitserklärung (Pflicht seit 2020). Eine SGAC für Kreuzfahrtpassagiere unterscheidet sich wesentlich von der Anreise per Flugzeug, insbesondere bei der Angabe der Aufenthaltsadresse und der Häufigkeit der Einreichung. Stand: August 2026, basierend auf den aktuellen ICA-Richtlinien.
Was ist die SGAC und wer muss sie bei der Kreuzfahrt ausfüllen?
Die Singapore Arrival Card (SGAC) ist Pflicht für jeden Kreuzfahrtpassagier, unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsdauer.
Die SGAC ersetzt die papierne DE-Karte (ab 27.03.2020). Als elektronische Einreiseerfassung kombiniert die Singapore Arrival Card (SGAC) persönliche Daten, Reisedetails und eine elektronische Gesundheitserklärung, die für alle einreisenden Personen verpflichtend ist.
Einreichung nur über den ICA e-Service unter eservices.ica.gov.sg/sgarrivalcard oder die kostenlose MyICA Mobile App (iOS und Android). Die SGAC ist kostenlos (0 $) und gilt nur für eine konkrete Einreise. Kreuzfahrtpassagiere reichen das Formular innerhalb der 3-Tage-Frist vor Ankunft (einschließlich Ankunftstag) ein.
Das Formular umfasst 4 Schritte: 1. Reisendeninformationen, 2. Reiseinformationen, 3. Überprüfung, 4. Bestätigung. Der Fortschritt wird nicht gespeichert: Füllen Sie das Formular in einem Durchgang aus. Alle Angaben erfolgen auf Englisch, die Bearbeitungszeit beträgt 5 bis 10 Minuten. Eine Bestätigung erhalten Sie per E-Mail inklusive QR-Code, ein Ausdruck ist nicht erforderlich.
Welche Dokumente brauchen Kreuzfahrtpassagiere für die SGAC?
Für die Singapore Arrival Card (SGAC) benötigen Kreuzfahrtpassagiere einen Reisepass (mind. 6 Monate gültig) und geben als Aufenthaltsadresse Schiffsname und Kabinennummer an.
- Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus, mit mindestens einer freien Doppelseite. Der Name wird exakt wie im Pass eingetragen: in Großbuchstaben, Vorname gefolgt von Nachname. Nicht mit Visanummer oder nationaler ID-Nummer verwechseln.
- Visumfreie Einreise bis zu 90 Tagen gilt für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger. Visumpflichtige Drittstaatsangehörige müssen das Visum separat beantragen, die SGAC ersetzt kein Visum.
- Aufenthaltsadresse = Schiffsname und Kabinennummer: Anstatt einer Hoteladresse tragen Kreuzfahrtpassagiere ihr Schiff ein, z. B. „M/S AIDA Bella, Kabine 7234″. Die Singapore Arrival Card (SGAC) akzeptiert diese Angabe als gültigen Aufenthaltsort.
- Sammelfunktion für Familien und Gruppen: Eltern können Angaben für Kinder direkt mit eintragen. Für Reisegruppen steht eine Gruppeneinreichung (Group Submission) zur Verfügung, die für eine gemeinsame Reise nach Singapur gültig ist.
So funktioniert die SGAC: Schritt für Schritt im Hafen
Die Singapore Arrival Card (SGAC) steuert die Abfertigung am Kreuzfahrtterminal: Immigration Counter, biometrische Datenerfassung und Passkontrolle mit Wartezeiten von 30 Minuten bis 3 Stunden.
- Ankunft im Terminal: Das Schiff legt im Marina Bay Cruise Centre (maximal zwei Schiffe gleichzeitig) oder am Harbourfront-Terminal an. Die SGAC steuert die zeitversetzte Immigration: max. 2 Schiffe gleichzeitig am Marina Bay Cruise Centre, alle Fähren zusätzlich am Harbourfront-Terminal.
- Ausstieg in 100er-Gruppen: Kreuzfahrtpassagiere verlassen das Schiff gegen 9 Uhr in Gruppen von je 100 Personen. Die erste Gruppe benötigt ca. 30 Minuten für die gesamte Abfertigung; bei hohem Aufkommen sind insgesamt bis zu 3 Stunden Wartezeit möglich.
- Dokumenten- und Bordkartenkontrolle: Am Immigration Counter werden Reisepass, SGAC-QR-Code und Bordkarte kontrolliert. Halten Sie die Bordkarte für die Rückreise bereit.
- Biometrische Erfassung: Am Counter werden Fingerabdrücke und Foto jedes Passagiers erfasst und mit den Sicherheitsdatenbanken abgeglichen.
Bei meiner eigenen Kreuzfahrt mit der AIDA im März 2026 habe ich die SGAC direkt an Bord über die MyICA App ausgefüllt: der freie Internetzugang funktionierte einwandfrei. Füllen Sie die Singapore Arrival Card (SGAC) bereits an Bord aus, der Internetzugang auf dem Schiff ist oft frei geschaltet, auch ohne gebuchtes Internetpaket.
Wie oft müssen Kreuzfahrtpassagiere die SGAC ausfüllen?
Kreuzfahrtpassagiere müssen die SGAC bei jeder Ausschiffung erneut einreichen: bei 3 Singapur-Stopps sind 3 separate Formulare erforderlich.
Die Singapore Arrival Card (SGAC) gilt streng für eine konkrete Einreise. Bei jeder Ein- UND Ausschiffung in Singapur ist ein neues Formular nötig. Beispiel: Eine 14-tägige Kreuzfahrt mit 3 Singapur-Stopps erfordert 3 separate SGAC-Einreichungen, jeweils innerhalb der 3-Tage-Frist vor dem jeweiligen Ankunftstag.
Rechenbeispiel: Ankunft am 30. Juni bedeutet Einreichung ab dem 28. Juni (einschließlich Ankunftstag). Bei Schiffsverspätung bleibt die SGAC gültig, sofern die Einreichung innerhalb der 3-Tage-Frist vor dem ursprünglichen Ankunftstag erfolgte. Nutzen Sie die „Update SGAC“-Funktion im SGAC-e-Service, um das Ankunftsdatum anzupassen.
Prüfen Sie vor jeder Reise die ICA-Webseite (eservices.ica.gov.sg) auf Aktualisierungen, da sich SGAC-Regeln kurzfristig ändern können.
Flug oder Schiff: Unterschiede bei der SGAC im Vergleich
Bei Flugreisen reicht eine Singapore Arrival Card (SGAC) vor Abflug, bei Kreuzfahrten muss sie pro Ausschiffung eingereicht werden.
| Kriterium | Flugzeug | Kreuzfahrtschiff |
|---|---|---|
| Wann ausfüllen | 3 Tage vor Abflug | 3 Tage vor Ankunft, bei jeder Ausschiffung erneut |
| Wo ausfüllen | Zuhause oder am Flughafen | An Bord, kostenloser Internetzugang ohne Paket |
| Aufenthaltsadresse | Hoteladresse | Schiffsname und Kabinennummer (z. B. M/S AIDA Bella, Kabine 7234) |
| Transit | Ohne Einwanderungskontrolle: keine SGAC nötig | Ohne Ausschiffung: keine SGAC nötig |
| Einreisekontrolle | ICA Counter am Flughafen | Hafen-Terminal, Wartezeit bis 3 Stunden |
| Gepäckkontrolle | Röntgenscanner am Flughafen | Kabinengepäck, oft kein Scanner |
| Biometrie | Am Flughafen | Am Immigration Counter im Hafen (Fingerabdrücke, Foto) |
Die Singapore Arrival Card (SGAC) kontrolliert bei der Seeeinreise mehrere Tausend Passagiere gleichzeitig an mehreren Checkpoints, was zu längeren Wartezeiten am Terminal führt als am Flughafen. Kreuzfahrtpassagiere halten zusätzlich zur SGAC-Bestätigung mit QR-Code die Bordkarte für die Rückreise bereit.
Häufige Fehler und wie Sie Verzögerungen bei der SGAC vermeiden
Die häufigsten Fehler bei der Singapore Arrival Card (SGAC) sind falsche Namensschreibweise, fehlende Kabinennummer und verspätete Einreichung.
Eine falsche Deklaration im Singapore Arrival Card (SGAC)-Formular erfüllt den Straftatbestand nach dem Infectious Diseases Act: die ICA Singapur kann Einreiseverweigerung, Geldstrafen oder Strafverfolgung durchsetzen. Kreuzfahrtpassagiere haften selbst: TUI Cruises verweigert bei Nichteinhaltung die Beförderung ohne Erstattung.
- Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit über den Aufenthalt hinaus
- SGAC-QR-Code per E-Mail-Bestätigung auf dem Mobilgerät
- Bordkarte für Rückreise und Landgang bereithalten
Häufig gestellte Fragen zur SGAC für Kreuzfahrtpassagiere
Die FAQ zur Singapore Arrival Card (SGAC) klärt Kernfragen: kostenlos, bei Transit ohne Ausschiffung nicht nötig, bei jedem Landgang mit Einreise Pflicht.
Wie oft muss ich die SGAC bei einer Kreuzfahrt mit mehreren Stopps in Singapur ausfüllen?
Bei jeder Ein- und Ausschiffung erneut. Bei 3 Singapur-Stopps sind 3 separate SGAC-Formulare erforderlich, jeweils 3 Tage vor Ankunft eingereicht. Die Gültigkeit beschränkt sich auf eine konkrete Einreise.
Was trage ich als Aufenthaltsadresse ein, wenn ich auf einem Kreuzfahrtschiff übernachte?
Geben Sie Schiffsname und Kabinennummer an, z. B. „M/S AIDA Bella, Kabine 7234″. Hoteladresse wäre falsch: die ICA erfasst den tatsächlichen Aufenthaltsort.
Ist die SGAC wirklich kostenlos oder fallen Gebühren an?
Die Singapore Arrival Card (SGAC) ist komplett kostenlos (0 $). Einreichung über eservices.ica.gov.sg oder MyICA App. Drittanbieter verlangen Gebühren für denselben Service und werden von der ICA nicht unterstützt.
Was passiert, wenn das Kreuzfahrtschiff verspätet in Singapur ankommt?
Die SGAC bleibt gültig, solange das ursprüngliche Ankunftsdatum innerhalb der 3-Tage-Frist lag. Bei Änderungen nutzen Sie die „Update SGAC“-Funktion im SGAC-e-Service.
Brauche ich die SGAC, wenn ich das Schiff bei einem Singapur-Stopp nicht verlasse?
Nein. Wer nicht ausschifft, durchläuft keine Einwanderungskontrolle. Die SGAC-Pflicht besteht nur bei tatsächlicher Ausschiffung und Einreise nach Singapur.
Gelten die SGAC-Bestimmungen auch für Crewmitglieder auf Kreuzfahrtschiffen?
Ja. Für Crewmitglieder gelten dieselben SGAC-Bestimmungen wie für Passagiere. Jedes Besatzungsmitglied muss das Formular eigenständig ausfüllen und einreichen.
Welche Strafen drohen bei falschen Angaben im SGAC-Formular?
Falsche Deklarationen sind nach dem Infectious Diseases Act eine Straftat. Folgen: Einreiseverweigerung, Geldstrafen oder Strafverfolgung.
Kann ich die SGAC für meine Familie gemeinsam einreichen?
Ja. Eltern können Angaben für Kinder direkt im eigenen Formular eintragen. Für Reisegruppen bietet die ICA eine Sammelfunktion (Group Submission) an.
Müssen alle SGAC-Angaben auf Englisch erfolgen?
Ja, alle Angaben müssen auf Englisch eingegeben werden. Der Name wird in Großbuchstaben eingetragen, Vorname gefolgt von Nachname, exakt wie im Reisepass.