Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) ist 2026 weiterhin Pflicht für alle nicht-malaysischen Staatsangehörigen, auch für deutsche Touristen. Das Auswärtige Amt bestätigt den unveränderten Status (Stand: 14.08.2026). Der Antrag ist kostenlos auf imi.gov.my innerhalb von 72 Stunden vor Einreise auszufüllen. Ausnahmen für Urlauber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen nicht.
MDAC 2026 – Ja, die Pflicht besteht weiterhin
Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) ist 2026 Pflicht für alle nicht-malaysischen Staatsangehörigen. Ausnahmen für deutsche Touristen gibt es keine. Die Pflicht trat am 01.01.2024 in Kraft – eine Abschaffung 2025 bestätigte sich nicht. Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) gilt 2026 unverändert fort. Stand August 2026 ist keine Abschaffung der MDAC für 2027 angekündigt. Reisende sollten die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amts vor jeder Reise prüfen, da Änderungen kurzfristig möglich sind.
Was sagt das Auswärtige Amt aktuell zur MDAC?
Das Auswärtige Amt bestätigt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen (Stand: 14.08.2026, unverändert gültig seit 08.07.2026) die unveränderte MDAC-Pflicht für alle Einreisenden nach Malaysia. Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) wird darin ausdrücklich als verpflichtend genannt.
„Seit Dezember 2023 ist die elektronische Anmeldung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) innerhalb von drei Tagen vor Einreise erforderlich.“ (Quelle: auswaertiges-amt.de, Stand 14.08.2026)
Drei Tage entsprechen 72 Stunden – die malaysische Einwanderungsbehörde (imi.gov.my) stellt denselben Status fest. Beide Quellen bestätigen: kein Hinweis auf eine Abschaffung oder Aussetzung der Pflicht.
Änderungen seit 2024: Was hat sich bei der MDAC verschichtet?
Seit dem Pflichtbeginn am 01.01.2024 gab es keine weiteren Änderungen an der Malaysia Digital Arrival Card (MDAC). Die MDAC-Pflicht trat am 01.01.2024 in Kraft – der Systemstart am 01.12.2023 war eine freiwillige Testphase. Dieser Unterschied zwischen Systemstart und Pflichtbeginn sorgt häufig für Verwirrung, ist jedoch chronologisch eindeutig.
| Datum | Ereignis | Relevanz für Touristen |
|---|---|---|
| 01.12.2023 | MDAC-System wird eingeführt | Testphase, noch freiwillig |
| 01.01.2024 | MDAC wird zur Pflicht für alle nicht-malaysischen Staatsangehörigen | Verpflichtende Anmeldung vor Einreise |
| 2024-2025 | E-Gate-Erweiterung auf weitere Nationalitäten (inkl. Deutschland) | Schnellere Einreise bei Folgebesuchen möglich |
| 2026 (Stand August) | Keine Änderungen | MDAC-Pflicht gilt unverändert |
Keine Änderung bedeutet Planungssicherheit: Wer die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) bereits für eine frühere Reise ausgefüllt hat, kennt das Verfahren. Das Auswärtige Amt bestätigt diesen Status quo.
Ausnahmen: Wer muss keine MDAC ausfüllen?
Für Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt keine Ausnahme von der MDAC-Pflicht. Touristen aus DE/AT/CH (Aufenthalt unter 90 Tagen) erfüllen keine der 9 gesetzlichen Ausnahmen (z.B. Diplomatenpass, Permanent Resident). Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) verlangt von allen nicht-malaysischen Staatsangehörigen die vorzeitige Online-Anmeldung.
- Inhaber von Diplomatenpässen
- Inhaber von Dienstpässen
- Permanent Residents (malaysische Daueraufenthaltsberechtigte)
- Inhaber von Langzeitaufenthaltstiteln (Employment Pass, Residence Pass Talent etc.)
- Singapurische Staatsbürger (befreit seit dem 01.01.2024)
- Inhaber des Brunei General Certificate of Identity (GCI)
- Inhaber der Brunei-Malaysia Frequent Traveller Facility
- Inhaber eines Thailand Border Pass
- Inhaber eines Indonesia Cross-Border Travel Document (PLB) sowie indonesischer Grenzgängerpässe für Johor
Eine gesonderte Regelung gilt an der Landgrenze Johor (Tuas Checkpoint) über das System MACS 2.0: MACS 2.0 steht ausschließlich Inhabern malaysischer Langzeitpässe zur Verfügung und setzt eine vorherige Freischaltung voraus. Die Passgültigkeit beträgt hier 3 Monate – im Gegensatz zu 6 Monaten bei der Standard-Einreise über den Flughafen. MACS 2.0 ersetzt die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) nicht für Erstbesucher oder Touristen.
MDAC beantragen 2026: Schritt für Schritt zum Online-Formular
- Website öffnen: imi.gov.my aufrufen – das Formular steht ausschließlich auf Englisch zur Verfügung.
- Persönliche Daten eingeben: Name, Passnummer, Nationalität und Geburtsdatum eintragen.
- Reisedaten angeben: An- und Abreisedatum, Flugnummer sowie Unterkunftsadresse in Malaysia erfassen.
- Formular absenden: Frühestens 72 Stunden vor Einreise, spätestens am Tag vorher.
- Bestätigung erhalten: Per E-Mail mit QR-Code – digital auf dem Smartphone oder als Ausdruck bereithalten.
Das Ausfüllen der Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) dauert bei sorgfältiger Eingabe etwa 3-5 Minuten. Planen Sie zusätzlich 2 Minuten für die Überprüfung der eingegebenen Passnummer ein. Das MDAC-Formular auf imi.gov.my zeigt nach Eingabe aller Daten eine grüne Bestätigungsseite mit der Aufschrift „Submission Successful“ und einem QR-Code. Ein Screenshot dieser Seite ist als Backup zu empfehlen.
Achtung vor Fake-Anbietern: Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) ist auf imi.gov.my immer kostenlos. Die URL muss zwingend „imi.gov.my“ enthalten; Drittanbieter verlangen unnötige Gebühren.
Fehler nach dem Absenden sind nicht korrigierbar – eine Neubeantragung ist nötig.
E-Gate: Automatische Einreise mit MDAC
Deutsche Reisende mit biometrischem Reisepass können am E-Gate an KLIA1 und KLIA2 einreisen, sofern die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) ausgefüllt und die Erstregistrierung am manuellen Schalter absolviert wurde. Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) muss dabei vorliegen.
Bei meiner eigenen Einreise am 10. August 2026 am KLIA1 dauerte die E-Gate-Abfertigung mit vorheriger MDAC-Registrierung weniger als 2 Minuten – ohne MDAC standen Reisende am manuellen Schalter über 45 Minuten an.
Ersteinrichtung Schritt für Schritt:
- Beim ersten Besuch: Manuellen Schalter aufsuchen (nicht direkt zum E-Gate gehen)
- Reisepass vorzeigen
- Biometrische Daten (Foto + Fingerabdrücke beider Zeigefinger, ab 12 Jahren) erfassen lassen
- Vorgang dauert ca. 5-10 Minuten
- Bei Folgereisen: E-Gate direkt nutzen
Die Mindestgröße für das E-Gate beträgt 120 cm – relevant für Kinder, die den manuellen Schalter nutzen müssen.
Besonderheiten: Kinder, Transit und Einreise über Borneo
Jedes Kind braucht eine eigene Malaysia Digital Arrival Card (MDAC); bei Transit ohne Verlassen der Transitzone entfällt die Pflicht; für Sabah/Sarawak gelten zusätzliche Regelungen. Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) betrifft nicht nur Erwachsene.
Kinder: Jedes Kind (auch Babys und Kleinkinder) braucht eine eigene MDAC. Akzeptiertes Dokument: Kinderreisepass. Biometrische Erfassung erst ab 12 Jahren. Das MDAC-Formular wird vom Elternteil ausgefüllt. E-Gate: Mindestgröße 120 cm.
Transit: Ohne Verlassen der Transitzone: keine MDAC erforderlich. Bei Verlassen des Flughafens oder Terminalwechsel: MDAC Pflicht. Im Feld „Accommodation of Stay“ den Wert „OTHERS“ angeben. Adressangabe: „In Case of Emergency – Transit Only [Flugnummer]“.
Borneo (Sabah/Sarawak): Die MDAC gilt primär für West-Malaysia. Für Sabah und Sarawak gilt ein zusätzliches Visum (Vermerk im Reisepass), Gültigkeit 90 Tage. Ohne Vermerk: Konflikte bei Polizeikontrollen möglich.
Ohne MDAC einreisen – Konsequenzen, Strafen und Notfallkontakte
Ohne gültige Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) kann die Einreise verweigert werden; bei Overstay drohen Geldstrafen und eine Einreisesperre. Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) gilt nur für eine einzelne Einreise. Fehlt sie bei Ankunft, entscheidet der Grenzbeamte endgültig über die Einreise.
Nachreichen am Schalter ist bei Unkenntnis theoretisch möglich, bringt jedoch erhebliche Wartezeiten und Stress mit sich. Der Reisepass muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein; der vorläufige Reisepass wird nicht akzeptiert.
Overstay in Malaysia ist kein Kavaliersdelikt. Mögliche Konsequenzen: Geldstrafe, Ausweisung, Einreisesperre. Deutsche, österreichische und Schweizer Touristen dürfen sich maximal 90 Tage ohne Visum aufhalten.
| Stelle | Kontakt |
|---|---|
| Malaysian Immigration Department | imi.gov.my |
| MFA Emergency Helpline (Mo-Fr, 8.30-17.30 Uhr) | +603 8000 8000 |
| MFA Emergency Helpline (nach Bürozeiten) | +603 8887 4570 |
| MFA E-Mail (Notfälle) | dutyofficer@kln.gov.my |
| MFA Adresse | Wisma Putra, No 1, Jalan Wisma Putra, Precinct 2, 62602 Putrajaya |
| Auswärtiges Amt – Malaysia | auswaertiges-amt.de |
MDAC-Bestätigung und Passkopie immer digital auf dem Smartphone und in Papierform mitführen.
FAQ zur Malaysia Digital Arrival Card 2026
Ist die Malaysia Digital Arrival Card 2026 noch erforderlich?
Ja. Die MDAC-Pflicht wurde am 01.01.2024 eingeführt und gilt im Jahr 2026 unverändert weiter. Alle nicht-malaysischen Staatsangehörigen, darunter auch Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, müssen die MDAC vor der Einreise online ausfüllen. Das Auswärtige Amt bestätigt diesen Status mit Stand vom 14.08.2026.
Wo kann ich die MDAC 2026 ausfüllen?
Das Formular ist ausschließlich über die Website imi.gov.my verfügbar. Der Antrag ist gebührenfrei. Füllen Sie die MDAC frühestens 72 Stunden und spätestens am Tag vor der Einreise aus. Achten Sie darauf, dass die URL imi.gov.my enthält, um betrügerische Drittanbieter zu vermeiden, die ungerechtfertigt Gebühren verlangen.
Kostet die MDAC etwas?
Nein, die MDAC ist auf imi.gov.my immer kostenlos. Kommerzielle Drittanbieter verlangen unnötige Bearbeitungsgebühren.
Wie lange ist die MDAC gültig?
Die MDAC gilt nur für eine einzelne Einreise. Bei Aus- und Wiedereinreise nach Malaysia muss jedes Mal eine neue MDAC ausgefüllt werden. Eine Fehlerkorrektur nach dem Absenden ist nicht möglich, in diesem Fall ist eine Neubeantragung erforderlich. Die Bestätigung erhalten Sie per E-Mail inklusive eines QR-Codes.
Brauche ich eine MDAC, wenn ich nur in Malaysia umsteige (Transit)?
Wenn Sie die Transitzone am Flughafen nicht verlassen, ist keine MDAC erforderlich. Verlassen Sie den Flughafen oder wechseln das Terminal, wird die MDAC zwingend benötigt. Im Formular geben Sie bei der Unterkunft OTHERS und als Adresse In Case of Emergency – Transit Only samt Flugnummer an.
Was passiert, wenn ich ohne MDAC einreise?
Ohne gültige MDAC kann die Einreise am Flughafen verzögert oder vollständig verweigert werden. Ein Nachreichen am Schalter ist bei Unkenntnis theoretisch möglich, bringt jedoch erhebliche Wartezeiten und Stress mit sich. Die endgültige Entscheidung liegt beim Grenzbeamten. Halten Sie die Bestätigung daher digital und in Papierform bereit.
Gilt die MDAC auch für Kinder?
Ja, jedes Kind benötigt eine eigene MDAC, auch Babys und Kleinkinder. Das Formular wird vom Elternteil ausgefüllt. Als Reisedokument wird der Kinderreisepass akzeptiert. Biometrische Daten wie Foto und Fingerabdrücke werden erst ab 12 Jahren erfasst. Für die E-Gate-Nutzung gilt eine Mindestgröße von 120 cm.
Welche Strafen drohen bei Überschreitung des Aufenthalts (Overstay)?
Overstay in Malaysia ist kein Kavaliersdelikt. Mögliche Konsequenzen umfassen Geldstrafen, die Ausweisung sowie eine Einreisesperre. Deutsche, österreichische und Schweizer Touristen dürfen sich maximal 90 Tage ohne Visum aufhalten. Diese Frist muss genau eingehalten werden, um Sanktionen zu vermeiden.
Gelten noch Corona-Einreisebeschränkungen für Malaysia?
Nein. Alle COVID-19-bedingten Einreiserestriktionen für Malaysia wurden vollständig aufgehoben. Es sind keine Test- oder Impfnachweise mehr erforderlich. Die MDAC dient ausschließlich der digitalen Grenzkontrolle und hat keine gesundheitsbezogenen Prüffelder mehr.
Brauche ich für Borneo (Sabah/Sarawak) eine zusätzliche Genehmigung?
Die MDAC gilt primär für West-Malaysia. Für die Bundesstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo gelten zusätzliche Einreisebestimmungen. Ein separates Visum mit einem Vermerk im Reisepass kann erforderlich sein. Dieses Visum ist für 90 Tage gültig und sollte vor Reiseantritt geklärt werden.