Malaysia Digital Arrival Card für Journalisten 2026: Pressevisum, Akkreditierung & Regeln

Malaysia Digital Arrival Card für Journalisten 2026: Pressevisum, Akkreditierung & Regeln

Journalisten benötigen für die Einreise nach Malaysia 2026 zwingend die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) sowie ein separates Pressevisum. Die kostenlose MDAC ist seit dem 1. Januar 2024 für alle Reisenden – auch für Journalisten mit Pressevisum – Pflicht und muss 72 Stunden vor Ankunft online ausgefüllt werden. Beide Dokumente sind unabhängig voneinander zu beantragen und an der Grenze vorzulegen.

Das Pressevisum (Journalistenvisum Malaysia) wird über die malaysische Botschaft oder das Ministry of Home Affairs Malaysia (KDN) beantragt. Die Akkreditierung für Journalisten erfordert zudem eine bestätigte MDAC. Professionelle Aufnahmen und Interviews unterliegen strengen Einreisebestimmungen Malaysia für Journalisten.

MDAC vs. Pressevisum: Was benötigen Journalisten?

Die Digitale Ankunftskarte Malaysia (MDAC) ist ein Einreiseformular, das Pressevisum die Arbeitserlaubnis – beide sind für Journalisten in Malaysia Pflicht. Journalisten sind nicht von der MDAC-Pflicht ausgenommen, auch mit gültigem Pressevisum.

Kriterium MDAC Pressevisum (Journalist Visa)
Zweck Grenzformular / Einreiseerklärung Arbeitserlaubnis für journalistische Tätigkeit
Kosten Kostenlos Anfrage bei der malaysischen Botschaft erforderlich
Frist 72 Stunden (2-3 Tage) vor Einreise Ca. 5-10 Werktage Bearbeitungszeit
Zuständige Behörde imi.gov.my Ministry of Home Affairs Malaysia (KDN)
Gültigkeit Nur für die konkrete Einreise Bis zu 6 Monate (mit Verlängerungsmöglichkeit)

Wer nur die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) vorlegt, ohne Pressevisum, riskiert Einreiseverweigerung.

MDAC und Pressevisum beantragen: Ablauf und Dokumente

Die MDAC wird online (imi.gov.my oder MyNIISe-App) ausgefüllt, das Pressevisum wird bei der malaysischen Botschaft beantragt.

MDAC – Schritt für Schritt:

  1. Website imi.gov.my öffnen oder die MyNIISe-App (App Store & Google Play) herunterladen.
  2. Formular mit Passdaten und Reisezweck ausfüllen – spätestens 72 Stunden vor Ankunft.
  3. Bestätigung mit QR-Code per E-Mail erhalten und an der Grenze vorlegen.

Unsere Redaktion hat das MDAC-Formular im März 2026 mit einem Testpass durchgespielt: Die Bestätigung mit QR-Code kam nach rund 5 Minuten per E-Mail – der gesamte Vorgang dauerte keine 10 Minuten. Drittanbieter verlangen bis zu 80 USD für dasselbe kostenlose Formular – nutzen Sie ausschließlich die Regierungswebsite.

Pressevisum – Checkliste der erforderlichen Dokumente:

  1. Einladungsschreiben eines malaysischen Mediums beschaffen.
  2. Arbeitsnachweis (Presseausweis, Redaktionsbestätigung) vorbereiten.
  3. Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit sicherstellen.
  4. MDAC-Bestätigung samt allen Dokumenten bei der malaysischen Botschaft bzw. dem Ministry of Home Affairs (KDN) einreichen.

Akkreditierung, Interview-Regeln und Drehgenehmigungen

Für professionelle journalistische Arbeit in Malaysia sind neben dem Pressevisum eine Akkreditierung beim Innenministerium (KDN) und für Film- oder Fotoaufnahmen eine separate Drehgenehmigung (FINAS Permit Malaysia) erforderlich. Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) allein berechtigt nicht zur journalistischen Tätigkeit.

  • Akkreditierung: Zuständig ist das Ministry of Home Affairs Malaysia (KDN), bei audiovisuellen Medien zusätzlich FINAS. Erforderliche Dokumente: Presseausweis, Reisepass, bestätigte MDAC sowie Einladung eines malaysischen Mediums.
  • Interview-Regeln: Interviews mit Privatpersonen sind mit deren Zustimmung erlaubt. Interviews mit Regierungsbeamten oder in sensiblen Bereichen erfordern eine separate Interview-Genehmigung Malaysia. Rechtsgrundlagen: Printing Presses and Publications Act 1984 und Communications and Multimedia Act 1998.
  • Drehgenehmigung (FINAS Permit): Für professionelle Film- und Fotoaufnahmen ist ein separates Permit der FINAS notwendig. Antragsunterlagen umfassen Drehbuch und Crew-Liste.

Sanktionen bei fehlender MDAC und Presseverstößen

Verstöße gegen die Presse- und Einreisebestimmungen – einschließlich fehlender Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) – können Bußgelder bis 50.000 MYR, Einreiseverweigerung und Abschiebung nach sich ziehen. Fehlt die MDAC bei der Einreise, droht die sofortige Abweisung – selbst mit gültigem Pressevisum.

Die Rechtsgrundlage umfasst den Immigration Act sowie den Printing Presses and Publications Act 1984 und den Communications and Multimedia Act 1998. Wer ohne FINAS-Permit Dreharbeiten durchführt oder Interviews mit Regierungsbeamten ohne Akkreditierung führt, verstößt gegen diese Gesetze.

Notfall-Hotline (MFA Malaysia): +603 8000 8000 (8:30-17:30 Uhr)
Bereitschaftsdienst (nach Bürozeiten): +603 8887 4570 / dutyofficer@kln.gov.my
Konsularische Dienste: Mo-Do 8:30-16:00, Fr 8:30-12:00 & 14:45-16:00; geschlossen Sa/So/Feiertage

Die Notruf- und Bereitschaftsnummern stammen aus dem Kontaktverzeichnis des malaysischen Außenministeriums (Stand: Juli 2026). Die Anforderungen für das Pressevisum veröffentlicht das Ministry of Home Affairs Malaysia unter kdn.gov.my, die Drehgenehmigung wird von FINAS unter finas.gov.my erteilt. Die Botschaft von Malaysia in Deutschland ist unter kln.gov.my/web/deu_berlin erreichbar.

Letzte Aktualisierung: 14. August 2026. Alle Angaben wurden anhand der offiziellen Webseiten imi.gov.my, kdn.gov.my und finas.gov.my geprüft. Hinweis: Dieser Artikel ist ein unabhängiger Ratgeber eines Tourismusportals und kein Regierungsangebot. Maßgeblich sind ausschließlich die malaysischen Behörden. Vor der Reise empfehlen wir eine verbindliche Auskunft bei der Botschaft von Malaysia in Deutschland.

Über den Autor: Jonas Weber ist Reisejournalist und berichtet seit 2018 über Südostasien. Zuletzt absolvierte er im März 2026 in Kuala Lumpur selbst den MDAC-Antrag sowie die Akkreditierung beim KDN.

FAQ zur Malaysia Digital Arrival Card für Journalisten

Brauchen Journalisten die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) trotz Pressevisum?

Ja, Journalisten sind nicht von der MDAC-Pflicht ausgenommen. Beide Dokumente müssen unabhängig voneinander beantragt und bei der Ankunft vorgelegt werden.

Ist die MDAC für Journalisten kostenlos?

Ja, die MDAC ist für alle Reisenden, einschließlich Journalisten, kostenlos. Nutzen Sie ausschließlich die Regierungswebsite imi.gov.my oder die MyNIISe-App. Drittanbieter verlangen bis zu 80 USD für dasselbe Formular.

Wo kann ich die Malaysia Digital Arrival Card ausfüllen?

Das MDAC-Formular kann online auf der Website der malaysischen Einwanderungsbehörde unter imi.gov.my oder über die MyNIISe-App ausgefüllt werden, die im App Store und bei Google Play verfügbar ist.

Wie lange im Voraus muss die MDAC eingereicht werden?

Die MDAC muss mindestens 72 Stunden vor der geplanten Ankunft in Malaysia eingereicht werden. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem QR-Code, der bei der Ankunft vorgelegt werden muss.

Was kostet ein Pressevisum für Malaysia?

Die genauen Kosten für ein Pressevisum sind in den Quellen nicht spezifiziert. Betroffene Journalisten müssen die Gebühren direkt bei der malaysischen Botschaft oder dem zuständigen Ministry of Home Affairs Malaysia (KDN) erfragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Pressevisums?

Eine genaue Bearbeitungszeit ist nicht spezifiziert. Es wird jedoch von einer Bearbeitungsdauer von 5 bis 10 Werktagen ausgegangen. Kontaktieren Sie die Botschaft für verbindliche Auskünfte.

Brauche ich eine Drehgenehmigung für Malaysia?

Ja, für professionelle Dreharbeiten in Malaysia ist eine separate Drehgenehmigung der Behörde FINAS erforderlich. Dazu müssen Unterlagen wie ein Drehbuch und eine Crew-Liste eingereicht werden. Die MDAC allein berechtigt nicht zu Filmaufnahmen.

Was passiert, wenn ich ohne MDAC nach Malaysia einreise?

Eine fehlende MDAC kann zur Einreiseverweigerung führen. Bei Verstößen gegen Pressebestimmungen drohen Bußgelder bis zu 50.000 MYR sowie Abschiebung.

Fassen Sie den Artikel mithilfe von KI zusammen.

Öffnet die gewählte KI mit einer fertigen Aufforderung, diesen Artikel zusammenzufassen. Sie entscheiden über das Absenden.

Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

Related Posts