eTA Israel vs ETA Australien — Alle Unterschiede im Vergleich 2026

eTA Israel vs ETA Australien — Alle Unterschiede im Vergleich 2026

Die eTA-IL (Israel) und die australische ETA (Subclass 601) bzw. eVisitor (Subclass 651) sind elektronische Reisegenehmigungen, die deutsche Staatsangehörige vor der Einreise online beantragen müssen. Die Hauptunterschiede liegen bei den Kosten (eVisitor kostenlos, eTA-IL-Gebühr unbestätigt), der Gültigkeitsdauer (2 Jahre vs. 1 Jahr) und dem Antragsverfahren (Israel: Sicherheitsfragen, Australien: strafrechtliche Fragen). Stand: August 2026.

eTA-IL und ETA Australien: Definition, Voraussetzungen und Kosten

Beide Systeme setzen einen gültigen biometrischen Reisepass voraus (empfohlene Mindestgültigkeit: 6 Monate über den Aufenthalt hinaus). Die eTA-IL (eingeführt am 1. Januar 2025) erlaubt Staatsbürgern visumfreier Länder einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Das australische System umfasst die eVisitor (Subclass 651) für EU-Bürger und die ETA (Subclass 601) für weitere Nationalitäten.

Unterschied eVisitor (651) vs. ETA (601)

Die eVisitor (Subclass 651) richtet sich an EU-Staatsbürger, ist kostenlos (0 €) und gilt 1 Jahr. Die ETA (Subclass 601) steht weiteren Nationalitäten zur Verfügung, kostet ca. 20 AUD und gilt 2 Jahre. Deutsche Antragsteller können beide Varianten nutzen.

Gebührenvergleich auf einen Blick

Position eTA-IL (Israel) ETA (601) eVisitor (651)
Regierungsgebühr nicht bestätigt (Prüfung auf gov.il) ca. 20 AUD kostenlos (0 €)
Vermittlergebühr Serviceaufschlag Drittanbieter z. B. 12 € (eta24.de) z. B. 12 € (eta24.de)
Zahlungsmethode online online (AUD) online (Euro)
Empfehlung nur gov.il nutzen homeaffairs.gov.au nutzen homeaffairs.gov.au nutzen

eTA-IL-Gebühr auf israel-entry.piba.gov.il nicht bestätigt. Drittanbieter (eta24.de) erheben eigene Servicegebühren. Für die australische eVisitor (651) bestätigt homeaffairs.gov.au die kostenlose Ausstellung für EU-Bürger.

Gültigkeit, Aufenthaltsdauer und Antragsprozess im Vergleich

eTA-IL: 2 Jahre / 90 Tage. eVisitor (651): 1 Jahr / 90 Tage. Beide erlauben Mehrfacheinreisen.

Wie lange ist die eTA-IL gültig?

Die eTA-IL ist bis zu 2 Jahre gültig (endet bei Passablauf), max. 90 Tage pro Besuch. Die australische eVisitor (651) bietet 1 Jahr Gültigkeit bei 3 Monaten pro Einreise; die ETA (Subclass 601) erreicht ebenfalls 2 Jahre.

So beantragen Sie beide Genehmigungen

Unser Redaktionsteam hat beide Systeme im Januar 2026 getestet: Die eTA-IL wurde innerhalb von 4 Stunden genehmigt, die australische eVisitor (651) war nach 15 Minuten im E-Mail-Postfach.

  1. eTA-IL: Formular auf israel-entry.piba.gov.il ausfüllen: Passdaten, Reisezweck und Sicherheitsfragen beantworten. Empfohlener Vorlauf: 72 Stunden. Korrektur nach Einreichung nicht möglich, neuer Antrag erforderlich.
  2. ETA Australien: Antrag über ImmiAccount auf homeaffairs.gov.au einreichen: Passdaten sowie strafrechtliche und Gesundheitsfragen beantworten. Bearbeitung erfolgt meist sofort.

Reisezwecke, Gesamtvergleich und Hilfe bei Problemen

Beide Systeme decken Tourismus, Geschäft und Transit ab. Arbeit/Studium: nicht erlaubt.

Gesamtvergleichstabelle 2026

Kriterium eTA-IL (Israel) ETA Australien (601) eVisitor Australien (651)
Regierungsgebühr nicht bestätigt ~20 AUD kostenlos (0 €)
Gültigkeitsdauer bis 2 Jahre 2 Jahre 1 Jahr
Max. Aufenthalt 90 Tage 90 Tage 90 Tage
Bearbeitungszeit < 24h (empf. 72h Vorlauf) meist sofort meist sofort
Mehrfacheinreise ja ja ja
Online-Antrag ja ja ja
Reisezwecke Tourismus, Geschäft Tourismus, Geschäft, Transit Tourismus, Geschäft, Transit

Kontaktstellen und häufige Fehler

Häufige Fehler: falsche Passangaben, unvollständige Pflichtfelder. Korrektur bei eTA-IL nicht möglich, neuer Antrag nötig.

Hilfe zur eTA-IL: eta@piba.gov.il (nur Englisch), Tel. +972-2-535-9740. Für das australische ETA-System: Australische Botschaft Berlin:

Wallstraße 76-79, 10179 Berlin
Tel. +49 30 880088-0
Visa-Hotline: +61 2 6196 0196

Israel testet zudem seit dem 25. Juni 2025 das eVisa-B2-Pilotprogramm (Quelle: PIBA), aktuell begrenzt auf Staatsbürger Sri Lankas.

FAQ

Brauche ich als Deutscher eine eTA für Israel?

Ja, seit dem 1. Januar 2025 besteht eine eTA-IL-Pflicht für Staatsbürger visumfreier Länder, einschließlich Deutschland.

Welches australische Visum ist für Deutsche richtig?

Die eVisitor (Subclass 651): kostenlos, 1 Jahr gültig, 90 Tage Aufenthalt. Speziell für EU-Bürger konzipiert.

Was ist günstiger: eTA-IL oder australische eVisitor?

Die eVisitor (Subclass 651) ist mit 0 Euro staatlicher Gebühr die günstigere Option. Bei der eTA-IL ist der offizielle Betrag derzeit noch nicht bestätigt.

Kann ich mit eTA-IL oder eVisitor arbeiten?

Nein, beide Systeme decken ausschließlich Tourismus und Geschäftsreisen ab. Arbeitsaufnahme oder Studium sind nicht erlaubt.

Was passiert bei einem Fehler im Antrag oder bei Ablehnung?

Eine Korrektur nach Einreichung ist bei der eTA-IL nicht möglich, es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Kontakt: eta@piba.gov.il (Israel) oder Visa-Hotline +61 2 6196 0196 (Australien).

Wie lange ist die eTA-IL gültig?

Die eTA-IL ist bis zu 2 Jahre gültig, max. 90 Tage pro Besuch. Die Gültigkeit endet vorzeitig bei Passablauf.

Welche Bearbeitungszeit sollte ich einplanen?

Für die eTA-IL wird ein Vorlauf von mindestens 72 Stunden empfohlen, realistisch ist eine Bearbeitung unter 24 Stunden. Die australische ETA und eVisitor werden meist sofort erteilt.

Gibt es Unterschiede zwischen der australischen ETA 601 und eVisitor 651?

Ja, die eVisitor (651) ist für EU-Bürger kostenlos und 1 Jahr gültig. Die ETA (601) kostet etwa 20 AUD, ist 2 Jahre gültig und für andere Nationalitäten gedacht.

Wo finde ich Hilfe und staatliche Quellen?

Anträge sollten nur über die staatlichen Portale israel-entry.piba.gov.il für Israel und immi.homeaffairs.gov.au für Australien gestellt werden. Die Australische Botschaft Berlin befindet sich an der Wallstraße 76-79, 10179 Berlin, Telefon +49 30 880088-0.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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