Die eTA Israel für Kinder ist seit dem 1. Januar 2025 Pflicht für alle Minderjährigen unter 18 Jahren aus visabefreiten Ländern. Jedes Kind benötigt ab Geburt einen eigenen Reisepass, eine Geburtsurkunde und ggf. eine Einverständniserklärung der Eltern. Die Gebühr beträgt 25 NIS pro Kind; die Bearbeitung dauert i. d. R. 24-72 Stunden.
Was ist die eTA Israel für Kinder und wer braucht sie?
Die eTA Israel für Kinder ist eine verpflichtende elektronische Einreiseprüfung für alle Minderjährigen unter 18 Jahren aus visabefreiten Ländern, gültig seit dem 1. Januar 2025. Die elektronische Reisegenehmigung (ETA-IL) ersetzt für visumbefreite Reisende ein konventionelles Visum und wird vor der Reise online über die Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde (PIBA) beantragt. Die eTA Israel für Kinder unterscheidet sich von der Standard-eTA für Erwachsene durch abweichende Dokumentenpflichten: Eltern oder der gesetzliche Vormund stellen den Antrag im Namen des Kindes.
| Kriterium | eTA Israel (ETA-IL) | B/2-Visum |
|---|---|---|
| Kosten | 25 NIS (≈ 6,50 €) | Varriiert nach Staatsangehörigkeit |
| Bearbeitungszeit | 24-72 Stunden | Mehrere Wochen |
| Antragsprozess | Online über PIBA-Portal | Botschaft/Konsulat |
| Gültigkeit | Bis zu 2 Jahre oder Reisepassablauf | 3 Monate (durch Einreisebehörde) |
| Anspruchsberechtigte | Visumbefreite Länder | Nicht-visumbefreite Länder |
Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft (eine davon israelisch) benötigen keine eTA. Kinder aus nicht-visumbefreiten Ländern müssen ein B/2-Visum bei der Botschaft Israels beantragen.
Voraussetzungen und Dokumente für die eTA Israel für Kinder
Die eTA Israel für Kinder erfordert einen eigenen Reisepass, eine Geburtsurkunde, ein biometrisches Passfoto und ggf. eine Einverständniserklärung beider Elternteile. Alle Voraussetzungen für die eTA Israel für Kinder sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
| Dokument | Pflicht/Optional | Hinweis |
|---|---|---|
| Eigener Reisepass des Kindes | Pflicht | Ab Geburt; Mindestgültigkeit 3 Monate am Einreisetag |
| Geburtsurkunde | Pflicht | Nicht-deutsche Urkunden: beglaubigte Übersetzung |
| Biometrisches Passfoto | Pflicht | 3,5 × 4,5 cm, weißer Hintergrund, max. 6 Monate alt |
| Einverständniserklärung | Bedingt | Bei Alleinreise eines Elternteils, notariell beglaubigt |
| Sorgerechtsnachweis | Bedingt | Bei alleinigem Sorgerecht (z. B. gerichtliches Urteil) |
Aus eigener Erfahrung: Achten Sie besonders darauf, dass das biometrische Passfoto des Babys die Anforderungen exakt erfüllt, viele Anträge werden wegen zu heller Hintergründe oder verdeckter Gesichtspartien abgelehnt.
Einverständniserklärung bei Alleinreise eines Elternteils
Reist nur ein Elternteil mit dem Kind nach Israel, verlangt die eTA Israel für Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung des nichtreisenden Elternteils. Die Erklärung sollte Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Reisedatum und Reiseziel enthalten und notariell beglaubigt sein. Grenzbeamte können diese Dokumente am Grenzübergang verlangen und bei Fehlen die Einreise verzögern. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis, etwa ein gerichtliches Urteil, vorzulegen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: eTA Israel für Kinder beantragen
Der Online-Antrag für die eTA Israel für Kinder erfolgt ausschließlich über das PIBA-Portal (israel-entry.piba.gov.il): Formular ausfüllen, Foto und Dokumente hochladen, 25 NIS bezahlen, Bestätigung innerhalb von 72 Stunden erhalten.
- PIBA-Portal öffnen: Antrag über israel-entry.piba.gov.il starten und im Formular die Option „Someone else“ wählen.
- Daten des Kindes eingeben: Passdaten, Geburtsdatum, Nationalität ausfüllen; als Antragsteller das Elternteil oder der gesetzliche Vormund.
- Dokumente hochladen: Biometrisches Passfoto (3,5 × 4,5 cm, weißer Hintergrund), Geburtsurkunde und ggf. Einverständniserklärung beifügen.
- Gebühr bezahlen: 25 NIS (≈ 6,50 €) pro Kind per Visa oder Mastercard entrichten.
- Bestätigung abwarten: Bearbeitungszeit i. d. R. 24-72 Stunden; eTA-Nummer per E-Mail, ausdrucken oder digital mitführen.
Achtung: Fluggesellschaften prüfen die eTA Israel für Kinder vor dem Abflug. Ohne Genehmigung erfolgt Beförderungsverweigerung. Bei Grenzübertritten aus Jordanien oder Ägypten sollten Reisepass, Geburtsurkunde und Einverständniserklärung für Sicherheitsbefragungen durch Grenzbeamte bereitgehalten werden. Bei Gruppenreisen (z. B. Schulklassen) ist ein Gruppenantrag möglich, aber jedes Kind braucht einen eigenen Antrag mit individuellen Reisepassdaten; die Begleitperson benötigt ebenfalls eine eigene eTA.
Fehlerkorrektur: Vor dem Absenden ist eine Korrektur im Formular möglich. Nach Einreichung bei der PIBA ist eine Änderung nicht mehr durchführbar; ein Neuantrag ist erforderlich, die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet.
Kosten, Gültigkeit und Bearbeitungszeit der eTA für Kinder
Die Kosten für die eTA Israel für Kinder betragen 25 NIS (≈ 6,50 €) pro Antrag; eine Ermäßigung für Minderjährige gibt es nicht. Die Gültigkeitsdauer der eTA Israel für Kinder beträgt maximal 2 Jahre ab Genehmigung oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Mehrfache Einreisen sind erlaubt, pro Aufenthalt auf 90 Tage begrenzt.
Die Bearbeitungszeit beträgt 24-72 Stunden; PIBA empfiehlt, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Buchung von Flugtickets einzureichen. Notfallantrag bei weniger als 72 Stunden vor Abflug: Kontakt an eta@piba.gov.il oder telefonisch an +972-2-535-9740; eine rechtzeitige Bearbeitung ist jedoch nicht garantiert.
Eine Gebührenbefreiung gilt ausschließlich für bestimmte Staatsangehörigkeiten, etwa Deutsche, die vor 1928 geboren wurden, oder türkische Staatsbürger mit türkischem Pass. Wird ein Antrag abgelehnt, ist die Gebühr nicht erstattungsfähig; in diesem Fall ist ein reguläres B/2-Visum bei der Botschaft Israels in Berlin (Telefon: 030 – 89 04 55 23, Mo-Do 14:00-16:00 Uhr, E-Mail: consular1@berlin.mfa.gov.il) zu beantragen. Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern = 2 × 25 NIS = 50 NIS (≈ 13 €) zusätzlich zu den Erwachsenenanträgen.
Alle Angaben basieren auf der PIBA-Website: israel-entry.piba.gov.il. Stand: August 2026. Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsportal und steht in keiner Verbindung zur israelischen Regierung.
FAQ zur eTA Israel für Kinder
Kann ich für mehrere Kinder einen Antrag stellen?
Jedes Kind benötigt einen eigenen Antrag mit individuellen Reisepassdaten. Ein Gruppenantrag ist möglich, aber die Daten jedes Kindes müssen separat eingegeben werden.
Wie erhalte ich eine Kopie der eTA für mein Kind?
Die Bestätigungs-E-Mail enthält die eTA-Nummer. Prüfen Sie den Spam-Ordner. Eine Kopie kann über das PIBA-Portal unter Eingabe von Reisepassdaten, Nationalität und Geburtsdaten angefordert werden.
Was tun bei Fehlern im Antragsformular für mein Kind?
Vor dem Absenden ist eine Korrektur möglich. Nach Einreichung ist nur ein Neuantrag möglich; die Gebühr von 25 NIS wird nicht erstattet.
Gibt es Gebührenermäßigungen für Kinder?
Keine Ermäßigung: 25 NIS pro Kind. Befreiung nur für vor 1928 geborene Deutsche oder türkische Staatsbürger mit türkischem Pass.
Was tun bei kurzfristiger Reise (weniger als 72 Stunden)?
Kontaktieren Sie PIBA unter eta@piba.gov.il oder +972-2-535-9740. Eine Bearbeitung ist nicht garantiert; es besteht das Risiko einer Ablehnung oder Verzögerung.
Können Kinder ohne eigenen Reisepass eine eTA beantragen?
Nein, jedes Kind braucht ab Geburt einen eigenen Reisepass. Kinder im Elternpass sind von der eTA-Pflicht nicht ausgenommen. Der deutsche Reisepass muss am Einreisetag noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Welche Passbild-Spezifikationen gelten für Babys und Kinder?
Biometrisches Passfoto, 3,5 × 4,5 cm, weißer Hintergrund, max. 6 Monate alt. Bei Babys: offenes Gesicht, keine Kopfbedeckung, scharf und gut ausgeleuchtet.
Müssen Geburtsurkunden übersetzt werden?
Ja, nicht-deutsche Geburtsurkunden müssen beglaubigt übersetzt werden. Deutsche Urkunden werden akzeptiert. Es empfiehlt sich, alle Dokumente in englischer Sprache bereitzuhalten.
Wie lange ist die eTA für Kinder gültig?
Bis zu 2 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Mehrfache Einreisen sind erlaubt (max. 90 Tage pro Aufenthalt).
Können Jugendliche ab 13 Jahren selbst einen Antrag stellen?
Nein, der Antrag für Minderjährige unter 18 Jahren muss von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund gestellt werden. Jugendliche ab 18 Jahren gelten als Erwachsene und stellen ihren eigenen Antrag.