eTA Israel Antrag korrigieren oder stornieren – Anleitung für deutsche Reisende (2026)

eTA Israel Antrag korrigieren oder stornieren – Anleitung für deutsche Reisende (2026)

Fehler im eTA-Israel-Antrag lassen sich vor dem Absenden direkt im Formular korrigieren. Nach der Einreichung ist eine direkte Änderung nicht mehr möglich: Es ist ein Neuantrag über israel-entry.piba.gov.il erforderlich (Gebühr 25 NIS). Eine Stornierung des eingereichten Antrags erfolgt per E-Mail an eta@piba.gov.il.

Die elektronische Einreisegenehmigung (ETA-IL) ist seit dem 1. Januar 2025 für deutsche Reisende verpflichtend. Sie gilt für zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses und erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. Wer fehlerhafte Reisepassdaten oder persönliche Angaben gemacht hat, muss den eTA Israel Antrag korrigieren, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

eTA Israel Antrag korrigieren – vor und nach dem Absenden

Vor dem Absenden: Alle Felder (Name, Pass, Reisedatum) sind über die Zurück-Schaltfläche im Antragsformular auf israel-entry.piba.gov.il korrigierbar. Tippfehler bei Reisedatum oder -dauer sind irrelevant. Nach dem Absenden: Keine Änderung möglich, nur ein Neuantrag (25 NIS). Den Status zeigt die Bestätigungs-E-Mail. Drei Szenarien bestimmen das weitere Vorgehen:

Situation Lösung Kosten Bearbeitungszeit
Antrag in Bearbeitung PIBA kontaktieren (eta@piba.gov.il) entfällt 24 bis 72 Stunden
Antrag genehmigt Neuantrag einreichen 25 NIS (ca. 6,50 €) erneut 24 bis 72 Stunden
Antrag abgelehnt Neuantrag mit korrigierten Daten 25 NIS 24 bis 72 Stunden

Jeder Neuantrag erfordert die erneute Eingabe von Reisepassdaten, Nationalität und Geburtsdaten. Wer den eTA Israel Antrag korrigieren muss, nachdem die Genehmigung bereits erteilt wurde, stellt zwingend einen neuen Antrag; eine nachträgliche Datenänderung der erteilten Einreisegenehmigung ist ausgeschlossen. Beispiel: Ein falscher Buchstabe im Namen („Müster“ statt „Muster“) kann zur Ablehnung führen, während ein Tippfehler im Einreisedatum meist toleriert wird.

eTA Israel Antrag stornieren – Ablauf, Kosten und Fristen

Stornierung: Per E-Mail an eta@piba.gov.il mit Antragsnummer, Name und Passnummer. Keine Rückerstattung (25 NIS). Keine Sperrfrist bekannt.

  1. Antragsnummer ermitteln: Nummer aus der Bestätigungs-E-Mail nach Einreichung über israel-entry.piba.gov.il suchen.
  2. E-Mail an PIBA senden: Antragsnummer, vollständigen Namen und Reisepassnummer an eta@piba.gov.il angeben.
  3. Zeitpunkt beachten: Vor Bearbeitungsbeginn wird die Stornierung zügig umgesetzt. Ist die Bearbeitung angelaufen, entscheidet PIBA im Einzelfall.
  4. Bestätigung abwarten: Das System bestätigt die Stornierung per E-Mail.

In der Praxis werden Stornierungsanfragen per E-Mail in der Regel innerhalb von 24 Stunden bestätigt, außer an Wochenenden. Empfohlen wird eine Vorlaufzeit von mindestens 7 Tagen vor Abflug.

Bei Doppeleinreichung zählt der jüngste Antrag; den älteren eTA-Israel-Antrag stornieren Sie per E-Mail an eta@piba.gov.il.

Neuantrag und Kontakt – wann ist ein neuer eTA-Israel-Antrag zwingend?

Ein neuer biometrischer Reisepass, Namensänderung oder geänderte Staatsangehörigkeit erfordern zwingend einen Neuantrag mit erneuter Gebühr von 25 NIS. Die Gebühr für den ursprünglichen Antrag ist nicht erstattungsfähig.

Änderungsart Neuantrag erforderlich? Unterlagen Bearbeitungszeit
Neuer biometrischer Reisepass Ja Neue Reisepassdaten 24 bis 72 Stunden
Namensänderung (Heirat) Ja Aktueller Reisepass 24 bis 72 Stunden
Geschlechtsänderung Ja Aktueller Reisepass 24 bis 72 Stunden
Staatsangehörigkeitsänderung Ja Aktueller Reisepass 24 bis 72 Stunden
Abgelaufene ETA-IL Ja Reisepassdaten 24 bis 72 Stunden
Korrektur nach erteilter Genehmigung Ja Reisepassdaten 24 bis 72 Stunden

Für technische Probleme: PIBA Service Center; für rechtliche Fragen: Deutsche Botschaft Tel Aviv oder Israelische Botschaft Berlin.

Stelle Adresse Telefon E-Mail
PIBA Service Center Online-Portal eta@piba.gov.il
Deutsche Botschaft Tel Aviv consular@tela.diplo.de
Botschaft des Staates Israel Berlin Auguste-Viktoria-Straße 74, 14193 Berlin (0)30 – 8904 5500 consular@berlin.mfa.gov.il

Hinweis: Dies ist ein unabhängiger Informationsartikel, kein Portal der israelischen Behörden. Die Gebühren und Prozesse wurden im August 2026 anhand des PIBA-Portals überprüft. Bei rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte die Botschaft des Staates Israel.

FAQ

Kann ich meinen eTA-Israel-Antrag korrigieren, nachdem ich ihn abgeschickt habe?

Nein. Sie müssen einen Neuantrag über israel-entry.piba.gov.il stellen (25 NIS). Die Gebühr des ursprünglichen Antrags wird nicht erstattet.

Wie storniere ich einen bereits eingereichten eTA-Israel-Antrag?

Per E-Mail an eta@piba.gov.il mit Angabe der Antragsnummer. Empfohlen wird eine Vorlaufzeit von mindestens 7 Tagen vor Abflug.

Bekomme ich die Antragsgebühr bei einer Stornierung zurück?

Nein, die Gebühr von 25 NIS (ca. 6,50 €) wird weder bei freiwilliger Stornierung noch bei Ablehnung zurückerstattet.

Muss ich bei einem neuen eTA-Israel-Antrag die Gebühr erneut bezahlen?

Ja, 25 NIS (ca. 6,50 €) werden erneut erhoben, zahlbar mit Visa oder Mastercard.

Welche Daten im eTA-Israel-Antrag gelten als kritische Fehler?

Kritisch: Reisepassdaten, Passnummer, Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum. Tippfehler bei Reisedatum oder -dauer sind irrelevant.

Was passiert, wenn ich den Antrag versehentlich doppelt einreiche?

Der jüngste Antrag ist maßgeblich. Den älteren stornieren Sie per E-Mail an eta@piba.gov.il; die Gebühr wird nicht erstattet.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines korrigierten eTA-Israel-Antrags?

Ein korrigierter Antrag ist ein Neuantrag mit einer Bearbeitungszeit von 24 bis 72 Stunden. Reichen Sie ihn mindestens 72 Stunden vor der Reise ein.

Kann ich die eTA Israel nach Erteilung der Genehmigung noch ändern?

Nein. Die Einreisegenehmigung ist fest mit dem Reisepass verknüpft. Bei falschen Daten ist ein Neuantrag (25 NIS) erforderlich.

Wo finde ich den Status meines eTA-Israel-Antrags?

Über das Portal israel-entry.piba.gov.il oder per E-Mail an das PIBA Service Center unter eta@piba.gov.il. Die Bestätigung wird automatisch per E-Mail zugestellt.

Brauche ich bei einer Namensänderung durch Heirat einen neuen Antrag?

Ja, bei Namensänderung durch Heirat oder Scheidung ist ein Neuantrag zwingend erforderlich (25 NIS). Gleiches gilt bei neuem Reisepass, Geschlechts- oder Staatsangehörigkeitsänderung.

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Dr. Anna-Maria Hoffmann

Author: Dr. Anna-Maria Hoffmann

Dr. Anna-Maria Hoffmann ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich der internationalen Visa- und Einreiseberatung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt auf Internationales Recht und Migrationsrecht. Anschließend absolvierte sie ein Masterstudium in Internationalen Beziehungen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung in der Visa-Branche berät Dr. Hoffmann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen rund um elektronische Reisegenehmigungen, eVisa, ETA-Systeme und Einreiseformalitäten weltweit. Sie ist zertifizierte Beraterin für Einreiserecht (CCIC – Certified Consultant for Immigration Compliance) und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ausländerrecht (DGAV). Ihr Ziel ist es, den Visa-Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten – mit aktuellen, geprüften Informationen für über 70 Reiseziele weltweit.

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